Grundbucheintrag

  • Hallo. Ich möchte mich ins Grundbuch mit eintragen lassen.

    Das Grundstück gehört meiner Frau.

    Die Mutter meiner Frau hat betretungsrecht zum Grundstück und das Vorkaufsrecht im Fall des Verkaufs.

    Hat die Mutter Mitbestimmungsrecht was jetzt alles neu in meinen Grundbucheintrag kommen soll.

  • Die Mutter hat lediglich die Rechte, die bereits im Grundbuch stehen. Darüber hinaus hat sie nichts zu melden.


    Was deine Eintragung angeht: Geht das überhaupt so einfach? Dafür müsste dir deine Frau m.E. die Hälfte des Hauses schenken (beim Finanzamt anzeigen) und zudem müsste das ganze ein Notar durchführen. Und der kann dich dann im Vorfeld auch genau beraten.

  • Ich möchte mich ins Grundbuch mit eintragen lassen.

    Und neben der Eintragung als Eigentümer (ob entgeltlich oder unentgeltlich) kann man sich ja auch ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen, wenn es nur darum geht, dort wohnen bleiben zu dürfen im Fall des Ablebens der Frau.

    Aber Thebat hat Recht: Das geht alles nur über einen Notar. Sich selbst in das Grundbuch von Grundstücken anderer Leute eintragen lassen, geht zum Glück nicht - noch nicht mal, wenn man der Ehepartner ist.

  • Klar Eintragung ins Grundbuch geht immer. Geheiratet haben wir vor 2 Jahren. Das Grundstück wurde meiner Frau vor 6 Jahren von ihrer Mutter überschrieben.

    Termin hatten wir schon beim Notar. Abschrift zum durchschauen kam schon alles vor einem Monat vom Notar.

    Jetzt ist die Mutter meiner Frau aber vor drei Wochen nochmal zum Notar und hat Änderungen vorgenommen..... Kam jetz natürlich eine neue Abschrift zum durchschauen.

    Wo ich denke das sie doch eigentlich kein Recht dazu hat.

  • OK, ohne hier die Details zu kennen (sprich den genauen Wortlaut aller Rechte, und möglicher Änderungen) werden wir hier nicht weit kommen. Müssen wir aber auch nicht, denn der Notar berät ja qua Gesetz ausführlich dazu. Also dort nachfragen wäre mein Tipp. Hat den Vorteil, dass die Auskünfte rechtssicher, unparteiisch und mit Wissen um die Situation erfolgen.

  • Mitreden ok.

    Darf sie auch ins Grundbuch eintragen was sie möchte? In der neuen Anschrift stehen Sachen drin die alle nur von ihr kommen nicht von meiner Frau der das Grundstück eigentlich gehört

  • Mitreden ok.

    Darf sie auch ins Grundbuch eintragen was sie möchte? In der neuen Anschrift stehen Sachen drin die alle nur von ihr kommen nicht von meiner Frau der das Grundstück eigentlich gehört

    Worum geht es denn hier genau? Wenn es darum geht, dass sie ihr Vorverkaufsrecht absichert (so dass dieses z.B. nicht durch Schenkungen unterlaufen wird), ist das schon plausibel, aber wie geschrieben, ohne Details geht es hier nicht.

  • Klar Eintragung ins Grundbuch geht immer. Geheiratet haben wir vor 2 Jahren. Das Grundstück wurde meiner Frau vor 6 Jahren von ihrer Mutter überschrieben.

    Termin hatten wir schon beim Notar. Abschrift zum durchschauen kam schon alles vor einem Monat vom Notar.

    Jetzt ist die Mutter meiner Frau aber vor drei Wochen nochmal zum Notar und hat Änderungen vorgenommen..... Kam jetz natürlich eine neue Abschrift zum durchschauen.

    Wo ich denke das sie doch eigentlich kein Recht dazu hat.

    Offenbar eine Schwierigmutter ...X(


    Was hält Deine Frau als aktuell alleinige Eigentümerin davon? Lässt sich sich von ihrer Mutter etwa kommandieren?


    Hier scheint ebenso offenbar eine Unklarheit darin zu bestehen, welche Rechte behufs des Grundstücks die Dame tatsächlich hat.


    Sogar dem Notar scheint es nicht klar zu sein. Spricht einiges dafür, dass er sie nur möglichst schnell wieder los werden wollte.8)


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hauptsächlich geht's mir drum ob die Mutter meiner Frau in denGrundbucheintragt eintragen kann was sie möchte. Weil sie das Vorkaufsrecht bei Verkauf hat mehr eigentlich nicht

  • Hmm. Ich würde fast darauf tippen, dass deine Frau dem zugestimmt hat. Ohne Einwilligung des Eigentümers kann ein Vorkaufsrecht nicht einfach so geändert werden (außer im vorherigen Vertrag ist diese Möglichkeit vorgesehen).

  • In der neuen Abschrift steht zb. Das beim Tod von ihr und dem Tod meiner Frau das Vorkaufsrecht an alle geschwister meiner Frau und ihrem Mann über geht.

    Also ein "erweitertes Vorkaufsrecht über den eigenen Tod und sogar über den ggf. späteren Tod ihrer Tochter hinaus".


    Starker Tobak, zumindest für mich als Nichtjurist. Kann daher auch nicht ausschließen, dass es so ein Konstrukt wirklich geben kann.

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  • §473 BGB regelt das, was Thebat sagte: "...sofern nicht ein anderes bestimmt ist."


    Anderer Ansatzpunkt: Steht im Schenkungsvertrag von vor 6 Jahren ggfs Genaueres drin? Also sind der Mutter dort (ohne dass es im Grundbuch steht) weitere Rechte zuerkannt worden? Häufig behält man sich als Schenkender ein Rückforderungsrecht (durch Rückabwicklung) vor, das bei gewissen Bedingungen greift.

  • Meine Frau hat da nichts zugestimmt. Im bestehendem Vertrag steht nur das Betretungsrecht und das Vorkaufsrecht falls meine Frau es verkaufen will.

    Jetzt sollen halt noch mehr Sachen mit rein wie oben schon geschrieben das Vorkaufsrecht an alle ihrerer Kinder und ihr Mann.

  • Hmm. Ich würde fast darauf tippen, dass deine Frau dem zugestimmt hat. Ohne Einwilligung des Eigentümers kann ein Vorkaufsrecht nicht einfach so geändert werden (außer im vorherigen Vertrag ist diese Möglichkeit vorgesehen).

    Vllt. etwas Sekulation, aber sieht fast so aus, als wären Ehefrau und Schwiegermutter zusammen beim Notar gewesen, und Du, Rollerrolf1 erfährst es erst im Nachhinein.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • §473 BGB regelt das, was Thebat sagte: "...sofern nicht ein anderes bestimmt ist."


    Anderer Ansatzpunkt: Steht im Schenkungsvertrag von vor 6 Jahren ggfs Genaueres drin? Also sind der Mutter dort (ohne dass es im Grundbuch steht) weitere Rechte zuerkannt worden? Häufig behält man sich als Schenkender ein Rückforderungsrecht (durch Rückabwicklung) vor, das bei gewissen Bedingungen greift.

    Steht nichts weiter drin. Solche Rechte müssen doch aber im Grundbuch stehen

  • Rollerrolf1 das wichtigste ist das ihr euch nicht untereinander zerstreitet. Bei solchen Übertragungen sind ganz viele Emotionen im Spiel die es allen Beteiligten erschweren ein kluge und weitsichtige Entscheidung zu treffen. Versuche auch den Standpunkt deiner Schwiegermutter zu verstehen. Das ganze liest sich nach deiner Beschreibung so, das Blut doch dicker ist als Wasser und du als Eingeheirateter nicht mit dem Familiensilber durchbrennen kannst.

    Ich wünsche dir gutes Gelingen auf diesem Verminten Terrain.