Grundbucheintrag

  • Da kann ich Galileo nur zustimmen. Nicht alles muss im Grundbuch stehen, den jede Eintragung verursacht Kosten. Der notarielle Schenkungsvertrag ist auschlaggebend. Bitte genau den Vertrag studieren und im Zweifelsfall den Notar befragen. Ist es heute der gleiche Notar wie beim Schenkungsvertrag?

  • Da kann ich Galileo nur zustimmen. Nicht alles muss im Grundbuch stehen, den jede Eintragung verursacht Kosten. Der notarielle Schenkungsvertrag ist auschlaggebend. Bitte genau den Vertrag studieren und im Zweifelsfall den Notar befragen. Ist es heute der gleiche Notar wie beim Schenkungsvertrag?

    Ja ist der gleiche Notar. Ist ein Grundstücksüberlassungsvertrag

  • Nein die Schwiegermutter war allein da

    Glaube ich nicht. Dann hätte der Notar so schwerwiegend gegen seine Pflichten verstoßen, dass ihn das die Zulassung kosten würde.

  • Glaube ich nicht. Dann hätte der Notar so schwer gegen seine Pflichten verstoßen, dass ihn das die Zulassung kosten würde.

    Es geht hier um einen Entwurf. Der Notar hat noch nicht beurkundet.

    Ja ist der gleiche Notar. Ist ein Grundstücksüberlassungsvertrag

    Gleiche Frage: Hast Du diesen Grundstücksüberlassungsvertrag ganz gelesen und verstanden, und bist Du sicher, dass die Mutter daraus keine weiteren Rechte (also auch z.B. keine Rückforderungsrechte) besitzt?

  • Glaube ich nicht. Dann hätte der Notar so schwerwiegend gegen seine Pflichten verstoßen, dass ihn das die Zulassung kosten würde.

    Doch sie war allein da.... Hat neue Sachen verfassen lassen die mir jetzt als abschrift vorliegt. Notar Termin soll dann nächste Woche sein zum unterschreiben

  • Danke, endlich die nötigen Details. Im ersten Satz steht ja schon drin, worum es hier geht: Die Schwiegermutter muss der Schenkung des halben Grundstücks an Dich zustimmen (".. ohne deren Zustimmung nicht zu veräußern"). Das wird sie wohl nur unter der Bedingung tun, dass ihre Forderungen zur Übertragbarkeit des Vorkaufsrechts erfüllt werden. Stimmt sie nicht zu und Deine Frage schenkt Dir dennoch die Hälfte des Hauses, kann Deine Schwiegermutte die ursprüngliche Schenkung rückabwickeln lassen und dann gehört ihr wieder das ganze Haus. Die Lösung hierzu liegt in einem klärenden Gespräch mit der Schwiegermutter. Auf der rechtlichen Schiene ist hier für Dich wohl nichts zu machen.

  • Es geht hier um einen Entwurf. Der Notar hat noch nicht beurkundet. ...

    Der Notar unterliegt einer strikten Verschwiegenheitsverpflichtung. Verstöße dagegen sind Straftaten und Berufsrechtsverletzungen. Er darf Dritten keinerlei Auskunft darüber geben, was er mit wem besprochen, entworfen oder beurkundet hat. Es sei denn, er wird ausdrücklich dazu angewiesen (z. B. um die Eintragung im Grundbuch zu veranlassen) oder berechtigt. Insofern ist richtig, dass die Einschränkung zu machen ist, dass die Tochter entweder mit der Mutter beim Notar war oder sie den Notar befugt hat, der Mutter über die Pläne Auskunft zu erteilen. Macht im Ergebnis keinen großen Unterschied.

  • Hab mal ein Auszug vom bestehendem Eintrag

    Das ist doch eindeutig. Das ist kein Vorkaufsrecht, sondern geht erheblich weiter. Der Mutter steht im Falle jeder Weiterveräußerung zu ihren Lebzeiten, also auch einer Schenkung an den Ehemann, ein Rückforderungsrecht zu. Und damit hat sie faktisch auch ein Mitspracherecht, denn ohne ihre Zustimmung geht gar nichts.

  • Beispiel. Mutter stirbt, meine Frau dann auch. Laut neuer abschrift soll das Vorkaufsrecht an die anderen drei Kinder gehen bzw den Mann der Mutter.

    Mir gehört ja dann das Haus..... Könnte ich ausziehen und es vermieten.....?hab nur so drüber mal nachgedacht

  • Du sagst immer "Vorkaufsrecht", aber was in dem von Dir geposteten Auszug steht, klingt eher so als ob Deine Frau das Haus nicht verkaufen und nicht belasten darf (also auch keine Hypothek?), sonst geht es wieder an die Mutter!


    Bist Du sicher, dass es bei den gewünschten Änderungen nicht auch darum geht?


    Das würde ja deutlich über ein Vorkaufsrecht hinausgehen, das wäre eher eine Art Enteignung.


    Das klingt alles eher wie eine Leihgabe der Familie wo Deine Frau und Du nichts anderes mit machen dürft als drin zu wohnen...

  • Ja genau so klingt das für mich bald. Geld rein stecken und mehr nicht.

    Meiner Frau gehört es. Darfs Aber nicht verkaufen solange die Mutter lebt. Und nach der neuen Abschrift nicht verkaufen so lange die anderen Geschwister leben

  • ...

    Meiner Frau gehört es. Darfs Aber nicht verkaufen solange die Mutter lebt. Und nach der neuen Abschrift nicht verkaufen so lange die anderen Geschwister leben

    Hört sich fast so an, als ob die Mutter einen guten Riecher gehabt könnte. :(

  • Hört sich fast so an, als ob die Mutter einen guten Riecher gehabt könnte. :(

    Den Eindruck habe ich inzwischen auch - sorry "Schwierigmutter". Nach ihrem Eindruck hat der TE entweder gar keinen Plan (nehme ich an) oder will im Trüben fischen (nimmt sie an).


    Die jeweils zu treffenden Maßnahmen unterscheiden sich kaum.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt