Grundbucheintrag

  • Gut auf den Punkt gebracht. Genau darauf scheint es hinauszulaufen.


    Scheint so, als sei eine unbedarfte Tochter auf einen von ihrer erfahrenen Mutter als solchen gemutmaßten Erbschleicher hereingefallen. Im besseren Falle harmlos, im schlimmeren Falle psychopathisch.
    Nach dem bisherigen Auftritt scheint der bessere Fall vorzuliegen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Danke.

    Aber warum gehen wir jetzt von Erbschleicherei aus? Hab ich was verpasst?

    Ein Indiz für die - lediglich gemutmaßte - Erbschleicherei ist der Drang, sich ohne erkennbare Gegenleistung 50:50 ins Grundbuch eintragen zu lassen. Gegen geplante Erbschleicherei spricht - das räume ich ein - dass er erkennbar keinen Plan hat.


    Rätselhaft bleibt die Rolle seiner Frau in der ganzen Geschichte Sie scheint - auch das ist natürlich nur Vermutung aus den bisherigen Beiträgen des TE - zwischen allen Stühlen zu sitzen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Erbschleicherei? Wie kommt man hier auf sowas?

    Ich bin hier der das Geld verdient und alles ins Haus und Famiele steckt. Im Falle einer Trennung sollte es wenigstens 50/50 sein.

    Niemand würde sein Geld in etwas stecken was ihm nicht gehört

  • Ganz ruhig. Man sieht hier schnell mal Gespenster, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.


    Evtl. komnt ja noch ein Vorschlag, wie du deine Position (Geld ins fremde Haus stecken) absichern kannst, ohne den Vertrag so zu verschlechtern.

  • Erbschleicherei? Wie kommt man hier auf sowas?

    Ich bin hier der das Geld verdient und alles ins Haus und Famiele steckt. Im Falle einer Trennung sollte es wenigstens 50/50 sein.

    Niemand würde sein Geld in etwas stecken was ihm nicht gehört

    Hätte diese Klarstellung weiter vorne gestanden - als dann plausible Begründung für den Wunsch, mit im Grundbuch zu stehen - hätte es hier auch keinen Verdacht auf Erbschleicherei gegeben.

    Immerhin hat erst dieser Verdacht einen m. M. für die Einschätzung der Situation nicht unwesentlichen Sachverhalt hinter dem Ofen hervorgelockt.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Rollerrolf1


    sind die Geschwister deiner Frau schon abgefunden worden?

    Deine Frau hat ja schon das halbe Grundstück bekommen und sollten die Geschwister noch nichts bekommen haben macht sich deine Schwiegermutter jetzt Gedanken darüber alles gerecht zu verteilen.

    Unglücklich war von deiner Schwiegermutter ohne euch zum Notar zu gehen......

    Ihr solltet zusammen vernünftig und ruhig reden.

    Es ist zwar so einfach geschrieben, aber wenn Ihr dieses Thema nicht für alle zufriedenstellend geregelt bekommt legt ihr euch eine Bombe in eure Familie und keiner weis genau wann die explodiert.


    Dieses Problem kommt leider in vielen Familien vor.

  • Hier muss ein klärendes Gespräch her, die Situation ist ja schon fast brodelnd.


    Sollte der Fall eintreten, dass Schwiegermutter und Frau stirbt und die genannten Geschwister bzw. Schwiegervater das Vorkaufsrecht bekommen, was wollen sie damit Anfangen? Solange der TO nicht verkaufen möchte/muss, ändert das doch erstmal nichts an der Eigentümerschaft und dem Besitzstand. Bleibt aber aber unschön.


    Wenn die Angst beim TO besteht, dass man dann aus dem Haus getrieben und zum Verkauf gezwungen wird, könnte man sich als "Kompromiss" doch heute schon im Gegenzug ein Wohnungsrecht (nicht nur Wohnrecht!) als Gegenleistung für das dauernde Geldreinstecken eintragen lassen. Das Wohnungsrecht ist ein persönliches Recht und bleibt auch nach Verkauf bestehen, sofern es nicht vom TO persönlich wieder ausgetragen wird. Die Geschwister könnten dann zwar das Haus selbst kaufen und auch weiter verkaufen, aber selbst nie darin wohnen und auch nicht ein potentieller Dritter Erwerber, da der TO immer noch das Wohnungsrecht hat ... ergo würde ein Kauf und Verkauf seitens der Geschwister keinen Sinn machen.


    Alternativ könnte man auch eine Formulierung Eintragen lassen, dass im oben beschriebenen Fall (Schwiegermutter und Frau tot) eventuell vorhandene Kinder (müssten dann am Besten volljährig sein) vorrangig das 50%-Eigentum oder Vorkaufsrecht erwerben und nicht mehr die Geschwister ... dann bliebe das Haus auch in der "Blutlinie".


  • Vielen Dank das hilft mir sehr weiter.

  • Vielen Dank das hilft mir sehr weiter.

    Nochmal der Hinweis: Bist Du ganz sicher, dass es jetzt plötzlich um ein Vorkaufsrecht gehen soll?


    In dem geposteten Ausschnitt geht es meines Erachtens nicht um ein VORkaufsRECHT für die Familie, sondern um ein VERkaufsVERBOT für Deine Frau (ebenso bzgl. Verschenken und evtl trifft das auch auf Vererben?).

    Ich würde im aktuellen Stand davon ausgehen, dass wenn Schwiegermutter und Frau sterben, das Haus nicht mehr Deins ist.

  • Nochmal der Hinweis: Bist Du ganz sicher, dass es jetzt plötzlich um ein Vorkaufsrecht gehen soll?


    In dem geposteten Ausschnitt geht es meines Erachtens nicht um ein VORkaufsRECHT für die Familie, sondern um ein VERkaufsVERBOT für Deine Frau (ebenso bzgl. Verschenken und evtl trifft das auch auf Vererben?).

    Ich würde im aktuellen Stand davon ausgehen, dass wenn Schwiegermutter und Frau sterben, das Haus nicht mehr Deins ist.

    Hm das ließt du daraus? Das der bestehende Grundbuch Eintrag zwischen meiner Frau und ihrer Mutter.

    So würde es dann auch unter anderem im neuem grundbucheintrag mit mir stehen.

    Würde ich dann so nie unterschreiben.

  • Na, was steht denn da?

    -Deine Frau darf das Haus (ohne Zustimmung) nicht verkaufen oder zu verschenken. Ich glaube Sie darf es Dir nichtmal vererben, denn das könnte man unter "Verpflichtung zur Veräußerung" verstehen.

    Genau das will sie jetzt tun (indem Sie Dir die Hälfte schenkt). Wenn Sie das ohne Zustimmung macht, gehört das Haus wieder Deiner Schwiegermutter.

    Wenn Deine Schwiegermutter stirbt, kann Deine Frau machen was sie will.

    Das ist der Ist-zustand!


    Damit Deine Frau Dir das schenken kann, braucht es die Zustimmung der SM und die ist anscheinend nur dazu bereit, wenn die bestehende Klausel ergänzt wird, dass auch nach ihrem (SM) ableben das Haus nicht Deiner Frau (und Dir) gehört, sondern Deinen Schwagerpersonen.


    Das letztere ist geraten, weil wir ja nicht wissen, welche Änderungen die SM wirklich vorgeschlagen hat.


    Also für mich gehört* momentan das Haus faktisch Deiner SM und wenn sie stirbt Deiner Frau.

    Wenn ihr den Änderungen zustimmt, steht ihr zwar beide im Grundbuch, es kann Euch aber dann nie gehören* oder evtl nur zur Hälfte (je nachdem ob sich die Klausel auch auf den Dir geschenkten Teil bezieht/beziehen kann)


    *gehören im Sinne von, sie entscheidet was damit gemacht werden darf, ihr könnt natürlich weiter drin wohnen.



    Ich vermute mal, dass Anliegen Deiner SM ist, das Vermögen in der Familie zusammenzuhalten. Sie sieht nicht, dass mit ihrem Tod ein Orkan durch eben diese Familie fegen wird, der Blut und Ruinen hinterlässt.

    Ich denke auch der einzig gütliche Weg wird sein, mit ihr zu sprechen und die Hintergründe zu klären -> Vermutlich erfolglos. Plan B wäre einen guten Anwalt zu nehmen und gegen zu halten -> Vermutlich Bruch mit der Familie.

    Ich an Deiner Stelle (und Deiner Frau) würde das Haus nicht als Vermögen betrachten, sondern maximal als möglichkeit günstig zu Wohnen. und ich würde mir überlegen, ob ich nicht weiter weg ziehen möchte. ;)

  • Dann ist der "ist Zustand" sozusagen besser als mit dem neuen Eintrag das alle Kinder der Schwiegermutter mit drin stehen für das Vorkaufsrecht.

    Dann bleibt der alte Eintrag so wie er ist. Das Grundstück bleibt wie es ist und ich spare mein Geld.

  • So erscheint es mir.

    Aber ich habe weder juristische Ahnung noch liegen mir genügend Informationen vor.

    Ich will Dich nur aufrütteln, dass Du nachprüfst ob die Deine Annahme "Vorkaufsrecht" so ist wie Du es Dir vorstellst.

    Wenn die Übertragung für Dich interessant ist, würde ich mich da von einem Anwalt/Notar beraten lassen.

  • Dann ist der "ist Zustand" sozusagen besser als mit dem neuen Eintrag das alle Kinder der Schwiegermutter mit drin stehen für das Vorkaufsrecht.

    Dann bleibt der alte Eintrag so wie er ist. Das Grundstück bleibt wie es ist und ich spare mein Geld.

    Interessant. Du schreibst, als läge das Heft des Handelns bei dir. Der Besitzstand sagt aber anderes.

    Da, wenn ichs richtig verstanden habe, eine andere Fassung existiert, scheinen die Spekulationen über deine Möglichkeiten besonders unsicher zu sein.

    Entweder ihr könnt das zu dritt sauber klären und gegenseitig die je eigenen Motivationen anerkennen oder du lässt lieber die Finger von Investitionen in dir Nichtgehörendes.

  • Nur meine Meinung: aber bevor man auf Konfrontation geht, evtl Mal nachfragen was denn genau geplant ist. Der neue Eintrag ist ja reine Spekulation. Nicht dass sie euch beiden das Haus überschreiben möchte und nur das Rückforderungsrecht behalten möchte...

  • Dann ist der "ist Zustand" sozusagen besser als mit dem neuen Eintrag das alle Kinder der Schwiegermutter mit drin stehen für das Vorkaufsrecht.

    Dann bleibt der alte Eintrag so wie er ist. Das Grundstück bleibt wie es ist und ich spare mein Geld.

    Keine Rechtsberatung!!! Aber:


    itschytoo hat es zwar schon sehr deutlich geschrieben, aber Du verwendest das Wort weiter und das ist falsch. Es gibt kein Vorkaufsrecht. Deine Schwiegermutter hat das nicht. Ein Vorkaufsrecht wäre: Deine Frau handelt mit irgendwem aus, die Immobilie für 500.000,- zu verkaufen, und Deine Schwiegermutter hat dann das Recht, die Immobilie für 500.000,- zu kaufen. So ist es aber nicht. Sie hat kein Rückkaufsrecht, sondern Deine Frau hat ein Verbot, die Immobilie jemand anderem zu übereignen, ob ganz oder teilweise, ob für Geld oder für umsonst.


    So wie ich das sehe, kann Deine Frau Dir das Haus aber schenken oder an sonstwen verkaufen, wenn Deine Schwiegermutter verstorben ist.


    Aber nochmals, das ist keine Rechtsberatung!!!


    Ich an Eurer Stelle würde aber einfach mal mit der Schwiegermutter reden (wenn das irgendwie geht), wie man damit umgeht, dass Du in das Haus investieren willst, aber keine Rechte daran erwerben kannst.

  • Ach, und noch was: So, wie ich das sehe, hätte Deine Schwiegermutter die Übertragung an Dich auch einfach geschehen lassen können - dann würde ihr das Haus danach einfach wieder gehören. Dass sie bereit ist, den Vertrag zu ändern, würde ich als ihr Entgegenkommen werten.


    Von daher scheint es mir gerade zumindest denkbar, dass Du da was falsch verstehst, so wie Du auch den Begriff „Vorkaufsrecht“ falsch verwendest.


    Insofern: Ihr müsst erstmal miteinander sprechen, und dann braucht ihr professionelle Beratung, mit welchen Instrumenten die gewünschte Wirkung erzielt und das gewünschte Ziel erreicht wird.


    Und das … war natürlich wieder KEINE Rechtsberatung.

  • Wir saßen im November schon mal alle beim Notar... hatten alles besprochen und warten nurnoch auf die erste abschrift. Termin war dann zum unterschreiben im Dezember.... Hat ja da alles gepasst. Im Januar ist die SM dann allein wieder zum Notar und hat viele Änderungen vornehmen lassen wie halt die ganzen Kinder und ihr Mann mit eintragen.

    Ohne SM hätte meine Frau mir nichts übertragen lassen können.