Grundbucheintrag

  • Die Situation kenne ich noch von meinen Eltern. Meine Oma hat meinem Vater damals sogar knallhart ins Gesicht gesagt: "Du bist eh nur zum bezahlen da, das Haus gehört deiner Frau."


    Für dich als Verdiener und "kostenloser persönlicher Handwerker" eine doofe Situation.


    Evtl. hat ja noch jemand Lösungsvorschläge, falls es mit der Aussprache bei euch nicht hinhaut.

  • Hm das ließt du daraus? Das der bestehende Grundbuch Eintrag zwischen meiner Frau und ihrer Mutter.

    So würde es dann auch unter anderem im neuem grundbucheintrag mit mir stehen.

    Würde ich dann so nie unterschreiben.

    Es fehlt bei Dir offenbar am grundsätzlichen Verständnis der Begrifflichkeiten und das NACH einem bereits stattgefundenen Beratungstermin beim Notar.

    Den bestehenden Grundbucheintrag kennen wir nicht. Hast Du Dir überhaupt das Grundbuch im Ist Zustand mal angeschaut? Was Du da abfotografiert hast ist keine Grundbuchauszug sondern ein notarieller Vertrag, der mglw. einen Grundbucheintrag ausgelöst hat.

  • Es fehlt bei Dir offenbar am grundsätzlichen Verständnis der Begrifflichkeiten und das NACH einem bereits stattgefundenen Beratungstermin beim Notar.

    Den bestehenden Grundbucheintrag kennen wir nicht. Hast Du Dir überhaupt das Grundbuch im Ist Zustand mal angeschaut? Was Du da abfotografiert hast ist keine Grundbuchauszug sondern ein notarieller Vertrag, der mglw. einen Grundbucheintrag ausgelöst hat.

    Ist ein Auszug aus dem Grundbuch

  • Du bist wirklich selten stur. Der Hinweis von Muenchner war völlig richtig, das ist nicht das Grundbuch. Grundbuchauszüge sehen völlig anders aus und auch inhaltlich kann das so nicht im Grundbuch eingetragen sein. Das ist höchstwahrscheinlich eine Seite aus einem notariellen Vertrag.

  • Du bist wirklich selten stur. Der Hinweis von Muenchner war völlig richtig, das ist nicht das Grundbuch. Grundbuchauszüge sehen völlig anders aus und auch inhaltlich kann das so nicht im Grundbuch eingetragen sein. Das ist höchstwahrscheinlich eine Seite aus einem notariellen Vertrag.

    Falsch. Ist original abfotografiert aus dem Grundbuch..

    Aber darum geht's hier nicht

  • Aber in der Zwischenzeit geht es darum, dein Synonymwörterbuch rückzuübersetzen, um eine gemeinsame Sprache hier zu finden.

    Schau dir Grundbücher an. Das sind tabellarische Dokumente.

    https://www.google.com/search?…source=lnms&tbm=isch&sa=X

    Vielleicht erzählt dir auch jemand Märchen ...?

    Genau in tabellarischer Form. Ists alles..... Mit dem Anhang wo ich sie Seite fotografiert habe.

    Genau so wies im Grundbuch aussieht

  • So langsam kommt das Gefühl auf, dass du ein Troll bist, der nur die Leute veräppeln will. So etwas gibt es auch nicht als "Anhang" zum Grundbuch.

  • Der Threadersteller ist ganz gewiß kein Troll,sondern ein einfacher Mann,der glaubt,in seiner Familie in punkto Grundstück und Haus "etwas zu melden" zu haben.Das ist aber nicht der Fall!


    Was er irrtümlicherweise für eine Anlage zum Grundbuch hält,ist aber in Wirklichkeit nichts weiter als eine freundliche Erläuterung der gegebenen Situation.Diese Erläuterung hat mit dem Grundbuch NICHTS zu tun,sondern ist nur eine Beschreibung der Wirklichkeit auf "Notardeutsch".


    Je eher er das versteht und nach der Maßgabe handelt bzw.nicht handelt,daß es die Klugheit gebietet,an den Fakten nicht zu rütteln,desto besser für ihn!!

  • Ganz ruhig. Man sieht hier schnell mal Gespenster, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.


    Evtl. komnt ja noch ein Vorschlag, wie du deine Position (Geld ins fremde Haus stecken) absichern kannst, ohne den Vertrag so zu verschlechtern.

    Vorschlag: Kosten genau beziffern und als Darlehen an die Partnerin laufen lassen.

    Die Ablösung des Darlehens erfolgt dann bei Tod der Schwiegermutter durch Übertragung des halben Hauses.

    Alles andere wie es derzeit ist belassen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ebenfalls keine Rechtsberatung:


    Das ist ein "klassisches" Rückrufrecht. In der Praxis wird das bei vorweggenommener Erbfolge sehr gerne gemacht, um eben das Vermögen in der Familie zu halten.

    M.E. hat der TE (bzw. dessen Frau) hier durchaus das Heft des Handelns. Falls sie sich entscheidet, den Istzustand so zu belassen und den Notartermin einfach absagt, hat die Schwiegermutter auch keine Handhabe, ihre (durchaus die bisherige Regelung deutlich verschärfende) Neuregelung durchzubringen.

    Deshalb würde ich dazu raten, dass der TE sich erst nach dem Ableben der Schwiegermutter ins Grundbuch eintragen lässt.

    Was er ins gemeinsame Haus einbringt, kann er ja im Rahmen eines Darlehens o.ä. tun und das dann später nach Grundbucheintrag erlassen.

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    Grover Norquist