Krankenversicherung der Rentner

  • Wenn die Vorversicherungszeiten (sprich die 9/10-Belegung) erfüllt sind, greift grundsätzlich die KVdR. Eine eventuelle freiwillige Mitgliedschaft (aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit oder hohem Verdienst) geht diesem aber vor und die Pflichtversicherung ruht.


    Das betrifft Rentenbezieher, die aktuell neben der Rente Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit erzielen.


    Warum man in der Vergangenheit gKV-versichert war, ist ohne Bedeutung.

    Dies gilt aber nur für genau die Zeit in der der Rentenbezieher weiterarbeitet, oder?
    Hört er/sie mit dem Hinzuverdienst auf, dann greift wieder die KvdR. Ist das so richtig?

    Danke & vG