Wohnungsbauprämie auf VL-Beiträge bei Bausparvertrag

  • Guten Tag,


    vor kurzem ist mir aufgefallen, dass die festgelegten Wohnungsbauprämien beim Bausparvertrag meiner Mutter für die eingezahlten Beträge (1200€ pro Jahr) viel zu niedrig sind:


    2015: 7,83€

    2016: 8,98€

    2017: 0,00€ (Antrag wahrscheinlich nicht von der BHW Bausparkasse bearbeitet)

    2018: 11,62€

    2019: 0,00€ (Antrag wahrscheinlich nicht von der BHW Bausparkasse bearbeitet)

    2020: 13,90€


    Erst war ich mir nicht sicher, wie diese Berechnung zustande kommt, doch nach Anschauen der Wohnungsbauprämienanträge glaube ich zu wissen, wie die Beträge berechnet wurden. Die Wohnungsbauprämie wurde nur anhand der aufgelaufenen Zinsen berechnet (deswegen auch jedes folgende Jahr höher) und nicht anhand der eingezahlten Beiträge.


    Die Beiträge werden alle vom Arbeitgeber an die BHW Bausparkasse AG überwiesen, wobei der Arbeitgeber nur ein paar Euro monatlich dazugibt und der Rest vom Gehalt meiner Mutter direkt einbehalten wird. Diese Einzahlungen sind auf dem Antrag zur Beantragung der Wohnungsbauprämie vollständig als vermögenswirksame Leistungen aufgelistet.


    Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage für eine Person besteht und wurde auch jedes Jahr beantragt (meine Mutter ist verheiratet, mein Vater ist aber Rentner und kein Arbeitnehmer).


    Nach Abzug der Beiträge, für die die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird (470€), bleiben noch 730€ über, die für die Wohnungsbauprämie neben den Zinsen berücksichtigt werden sollten.


    Leider wurden diese Beiträge aber nicht berücksichtigt und beim Antrag sehe ich auch keine Möglichkeit, dies zu ändern.


    Bei meiner Suche habe ich dazu auch einen relevanten Text auf der Webseite der BHW Bausparkasse (https://www.bhw.de/startseite/…ie-und-arbeitnehmerzulage) gefunden:


    "Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage auf denselben Bausparvertrag erhalten?


    Ja, eine Doppelförderung ist möglich. Sie können für Ihre Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie und für die VL-Zahlung des Arbeitsgebers die Arbeitnehmersparzulage auf den gleichen Bausparvertrag erhalten. Es ist aber nicht möglich, für die VL-Zahlung die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Ausnahme: Ihre Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage ist überschritten. Die Einkommensgrenze (maximales zu versteuerndes Einkommen) liegt bei 17.900 EUR (ledig) bzw. 35.800 EUR (verheiratete Ehepaare). Dann können Sie für Ihre VL die Wohnungsbauprämie beantragen."


    Nach diesem Text soll es nicht möglich sein, die vermögenswirksamen Leistungen für beide Förderungen zu berücksichtigen. Dass nicht ein eingezahlter Euro für beide Prämien gleichzeitig berücksichtigt wird, war mir auch bewusst.


    Aber wie sieht das in diesem konkreten Fall aus, bei dem die Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett vom Arbeitgeber überwiesen werden - sollten hier nicht die Beiträge für beide Prämien berechtigt sein? Oder hat meine Mutter durch dieses Vorgehen, das damals mit einem BHW Berater festgelegt wurde, keine Berechtigung auf Erhalt der Wohnungsbauprämie?


    Leider hat meine Mutter ihrem BHW-Berater/Verkäufer und der BHW Bausparkasse AG vertraut und sich bei den festgesetzten Wohnungsbauprämien keine weiteren Gedanken gemacht.


    Hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt und mir sagen kann, ob das Vorgehen der BHW Bausparkasse so korrekt ist und inwiefern wir jetzt noch etwas machen können, um doch noch eine Wohnungsbauprämie auf die Einzahlungen zu bekommen.


    Die BHW Bausparkasse haben wir letzte Woche bereits über das Kontaktformular angeschrieben, aber bis heute noch keine Antwort erhalten.


    Geschwärzte Bilder des Antrags auf Wohnungsbauprämie füge ich diesem Post bei.

    AntragWohnungsbauprämieGeschwärzt.pdf

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Im Text neben dem Kästchen steht "Ich(wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900€ (Alleinstehende) bzw. 35.800€ (Ehegatten/Lebenspartner) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.".


    Können wir das Kästchen ankreuzen, obwohl der fett markierte Teil bei meiner Mutter nicht zutrifft (da sie unter der Einkommensgrenze liegt und Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht)?

  • Ich habe mir von meiner Mutter mal die Steuerbescheide vom Finanzamt zeigen lassen - die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde jedes Jahr beantragt und im Steuerbescheid bestätigt.


  • Vielen Dank für die Antwort!


    Ich hänge mal ein Bild an, wie ich den Antrag nach derzeitigem Stand ausfüllen würde.

    Die 915€ kommen wie folgt zustande: 1200€ (Einzahlungen VL) - 470€ (prämienberechtigter Betrag für Arbeitnehmer-Sparzulage) + 185€ Aufwendungen (Zinsen Bausparvertrag) = 915€


    Ist das so korrekt oder sollte noch etwas geändert werden?