Meine Tochter arbeitet beim Auswärtigen Amt.
Zur Zeit ins Ausland entsand.
Sie ist bei mir in der Wohnung gemeldet.
Kann sie doppelte Haushaltsführung in ihrer Steuererklärung geltend machen?
Danke für Infos.
Meine Tochter arbeitet beim Auswärtigen Amt.
Zur Zeit ins Ausland entsand.
Sie ist bei mir in der Wohnung gemeldet.
Kann sie doppelte Haushaltsführung in ihrer Steuererklärung geltend machen?
Danke für Infos.
Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass das Auswärtige Amt es den Mitarbeitern überlässt für ihre Wohnkosten im Ausland aufzukommen. Ist das so? Muss die Tochter alle Wohnkosten im Ausland selber tragen?