Kann freiwilige Nachzahlung von Rentenbeiträge einer Selbständigen / Freiberuflerin zu Beitragspflicht führen ?

  • Hallo,


    meine Frau ist ausschließlich nebenberuflich selbständig als Freiberuflerin tätig, seit ca. 15 Jahren. Sie hat bisher aus früheren Angestelltentätigkeiten lt. Auskunft Rentenansprüche in Höhe von rund 500 €. Sie hat die 15 Jahre in die gRV nicht mehr einbezahlt. Es ist nicht eindeutig, ob sie eigentlich versicherungspflichtig ist. Diese Prüfung wollen wir nicht provozieren. Auf der anderen Seite überlegen wir jetzt Beiträge freiwillig nachzuzahlen. 9 Jahre bis zum Renteneintritt. Was prüft die gRV? Könnte das dazu führen, dass sie prüfen und feststellen, dass sie eventuell pflichtversichert ist und dann Beiträge nachzahlen muss oder verbucht die gRV die Beiträge einfach nur auf dem Punktekonto?


    Danke und Gruß

  • ok danke. D.h, wenn man eine Versicherungspflicht feststellen würde, könnten auch Beitragsnachzahlungen die Folge sein, (ganz unabhängig vom Bußgeld), wobei ich denke, das es nicht vorsätzlich oder leichtfertig ist, da es tatsächlich auch Rechtsprechung gibt, die in diesem Fall eine Selbständigkeit annimmt. Einzelfall eben. Wie viele Jahre könnte Beitrag nachgefordert werden bzw. was ist die Praxis?

  • ok danke. D.h, wenn man eine Versicherungspflicht feststellen würde, könnten auch Beitragsnachzahlungen die Folge sein, (ganz unabhängig vom Bußgeld), wobei ich denke, das es nicht vorsätzlich oder leichtfertig ist, da es tatsächlich auch Rechtsprechung gibt, die in diesem Fall eine Selbständigkeit annimmt. Einzelfall eben. Wie viele Jahre könnte Beitrag nachgefordert werden bzw. was ist die Praxis?

    Grundsätzlich verjähren Beitragsforderungen nach vier Jahren, bei Vorsatz nach 30 Jahren.

  • Ist es denn überhaupt eine der einschlägigen Tätigkeiten? Bei ZIff. 9 müssen beide Merkmale kumulativ erfüllt sein: keine Arbeitnehmer beschäftigt und im wesentlichen für einen Auftraggeber tätig. Es ist ja nicht so, dass jeder Kleinselbständige beitragspflichtig wäre.

  • es geht um eine Tätigkeit als Seminarreferentin vorrangig für ein Fortbildungsinstitut. das Institut aquiriert die Aufträge (idR 2 Tagesseminare) und meine Frau hält diese Seminare. jeder Auftrag wird aber neu vergeben und sie entscheidet jedes Mal neu, ob sie das macht. Es sind also keine Kurse a 6 x Dienstagabend. Kurse finden bei den Kunden oder in den Räumen des Institus statt. Urlaub Krankheit auf eigenes Risiko. Sie rechnet das Honorar mit dem Institut ab, nicht mit den Kunden direkt, nur wenn sie auch mal eigene Kunden hat. Sie hat auch mal 2 Monate z.B. im Sommer, wo sie nichts annimmt, familienbedingt.Sie kennt zwar das Oberthema des Seminars, aber den Rest der Inhalte und Unterlagen erstellt sie weitgehend selbst. Nach der Broschüre der gRV könnten das (inzwischen ?) selbständige Lehrtätigkeiten mit der Folge einer Pflichtversicherung sein. Das was privat angespart wurde wäre dann ggf bei einer Nachzahlung weg. Und für die Zukunft müsste sie auch einzahlen.

    Wenn das Institut geprüft würde, könnte es ggf. selbst Probleme bekommen, (und meine Frau Beitragspunkte ??) :-)... weil es eben auch gute Argumente für eine Versicherungspflicht in der RV gibt.

  • Sehe ich das richtig, dass die Steuerlast sich deutlich verringern würde, wenn in die GRV eingezahlt würde? Damit könnte man ja leben, wenn statt Steuern das Geld in die Rentenkasse fließen würde

  • Die Zahlen im letzten Post verstehe ich jetzt nicht, sorry. Oder sollen sie bedeuten, dass man für 15 Jahre nachzahlen müsste oder könnte (wenn keine Pflichtversicherung gegeben ist).?

    Wenn die zu zahlenden Beiträge die Steuerlast deutlich reduziert, dann zahle ich doch lieber in die RV als die Steuer. Es geht hier um 30.000 - 40.000 brutto, manchmal auch weniger.


    Der oben angefügte Artikel des Anwalts ist gut. danach spricht einiges mehr für "echte" Selbständigkeit. In Ergänzung zum Thema Dozenten ein Urteil des SG Stuttgart, das es ganz gut untersucht. https://www.iww.de/quellenmaterial/id/196564

  • Die Zahlen im letzten Post verstehe ich jetzt nicht, sorry. Oder sollen sie bedeuten, dass man für 15 Jahre nachzahlen müsste oder könnte (wenn keine Pflichtversicherung gegeben ist).?

    Wenn die zu zahlenden Beiträge die Steuerlast deutlich reduziert, dann zahle ich doch lieber in die RV als die Steuer. Es geht hier um 30.000 - 40.000 brutto, manchmal auch weniger.


    Der oben angefügte Artikel des Anwalts ist gut. danach spricht einiges mehr für "echte" Selbständigkeit. In Ergänzung zum Thema Dozenten ein Urteil des SG Stuttgart, das es ganz gut untersucht. https://www.iww.de/quellenmaterial/id/196564

    Nee, ging eher um das "hätte wissen können", wenn bei Start der Tätigkeit das Gesetz schon inhaltsgleich bestand.