Sparverträge Sparkasse Krefeld

  • Hallo,


    die Spk Krefeld hat ja in 2020 oder 2021 die Sparverträge die über 25 Jahre (in meinem Fall) gekündigt. War laut Sparkasse alles rechtens. Nun habe ich ein Schreiben erhalten indem steht, dass ich nur unterschreiben muss und 1.000€ Entschädigung erhalte (wegen der verlorenen Zinsen) und keiner mehr gegen den anderen Ansprüche hat, d.h. mit Unterschrift und den 1.000€ von der Spk ist somit alles erledigt. Falls ich nicht unterschreibe geht es nochmals weiter vor Gericht und es wird neu verhandelt.

    Was würdet ihr machen: 1. unterschreiben und die 1.000€ euch überweisen lassen und alles ist erledigt, oder 2. nichts machen und auf eine höhere Entschädigung hoffen.


    Danke.


    Grüße

    Chris

  • Ich würde die 1000 Euro nehmen, weil alles weitere unnötiger stress ist.


    Klar ist aber auch, daß dir vermutlich mehr Geld zustehen würde. Sonst würde die Bank niemals freiwillig 1000 Euro anbieten.


    Musst du entscheiden, ob du Lust auf weitere rechtliche Schritte hast.

  • Die Frage ist so sinnvoll wie "Ich hatte einen Autounfall mit Totalschaden und die gegnerische Versicherung bietet mir Tausend Euro. Soll ich die annehmen?" :-). Bei einem Kratzer an einem VW Polo: Ja sicherlich. Bei einem Totalschaden eines Bugattis wohl eher nicht.


    Die genaue Berechnung des Anspruchs ist kompliziert, das kann man z.B. bei der Verbraucherzentrale Sachsen für 130 Euro in Auftrag geben. Für eine grobe Abschätzung gibt es auch Online-Rechner.


    Gib mal an, seit wann der Vertrag läuft, wie er monatlich bespart wurde, welche Zinsen (grob) geflossen sind und was der aktuelle Betrag im Vertag ist.


    Die typischen Entschädigungen liegen deutlich oberhalb der 1000 Euro (ich hatte 2800 bei 14000 Euro Sparsumme), daher glaube ich, dass die symbolischen 1000 Euro, die hier angeboten werden, eher am unteren Ende des Möglichen liegen. Vor Gericht muss man nicht unbedingt gehen, ggfs reicht auch eine direkte Forderung (z.B. mit einem Gutachten, das muss man dann halt auslegen; oder selbst rechnen bei Interesse) oder der Weg über den Ombudsmann. Nachdem der BGH im letzten Herbst erstmalig auch über eine konkrete Berechungsmethode geurteilt hat, hat die allgemeine Unsicherheit, wie die Nachzahlung auszurechnen ist, abgenommen.


    Die Verbraucherzentralen informieren auf deren Websites sehr ausführlich, dort würde ich mich auch umsehen.


    https://www.verbraucherzentral…n-verbraucherschutz-65791

    https://www.verbraucherzentral…ueberpruefen-lassen-33501

    https://www.verbraucherzentral…n-sie-zu-ihrem-geld-22232