Wohngeldantrag + Rundfunkgebühren: Wird die Summe bei Berechnung in Abzug gebracht?

  • Werden bei der Wohngeldberechnung - hier bei Rentenbezug - die Rundfunkgebühren zum Abzug für einen Anspruch gebracht?
    Dazu findet man nirgendwo Informationen! Es geht immer darum, ob man sich von Rundfunkgeühren befreien lassen kann - aber nicht, dass diese monatliche Zwangsgebühr insgesamt als Minus vom Gehalt oder von der Rente beim Wohngeldanspruch berücksichtigt wird. Wie kann das sein? Wenn es nicht vom Lebensunterhalt abgezogen wird - warum nicht? Kann das rechtlich in Ordnung sein?

  • Wer Bürgergeld erhält, ist von der Rundfunkgebühr befreit. Auf Antrag.


    Welche Abzüge vom Einkommen bei Wohngeld möglich sind, ergibt sich aus dem Wohngeldantrag. Die Rundfunkgebühr gehört nicht dazu.


    Für mich ist es keine Zwangsgebühr. Ich erhalte dafür auch eine Leistung per öffentlichrechtlichem Radio und TV.

    Wer sogenanntes Free-TV sieht, muss für HD-Qualität eine höhere monatliche Gebühr zahlen.