Guten Abend,
folgender Sachverhalt:
Habe ein Forward-Darlehn Mitte März 2013 bei einer Bank abgeschlossen.
Es handelt sich beim Forward-Darlehn um keine Anschlussfinanzierung von einem vorhergehenden Darlehn bei dieser Bank.
Die Auszahlung vom Forward-Darlehn erfolgte Ende Juni 2016 ( nach über 3 Jahren, nach Abschluss ).
Meine Frage dazu:
Kann ich das Sonderkündigungsrecht (10 Jahre + 6 Monate Kündigungszeit) zum Okt. 2023 ausüben ( siehe den Abschluss vom Forward-Darlehn im März 2013 ) ?
Oder kann ich das Sonderkündigungsrecht erst zum Jan. 2027 ausüben ( siehe die Auszahlung im Juni 2016 ) ?
Schon jetzt herzlichen Dank für die klärende Rückinfo.