Grundsteuer ???

  • Ich hoffe ich bin hier richtig - ich bin ein 83 j junger Rentner der seit ca 25 jahren in Portugal wohnt - leider nur bedingt digitalfähig und mit den details der neubewerung der grundsteuer in D nur wenig vertraut - nun ich bin Eigentümer eines geerbten ca 2100m2 großen Grundstücks in Schriesheim b. heidelberg - das grundstück ist ein 45 grad steiles Hanggrundstück - nicht begehbar und seit Jahrzehnten der Natur überlassen - nun es gab da mal im Jahre 2014 ein Grundsteuerbescheid ( der mich damals in Singapore erreicht hat) in Höhe von o,99cent p.a. ob und wer da Steuern in den davorliegenden Jahren bezhalt hat weiss ihc leider nicht -ich hab seinerzeit dem Schriesheimer Bürgemeister einen Brief geschrieben - und ihm 5 EUR in bar -beigelegt zur begleichung einer schulden -aber mit der bitte " diesen Unsinn" in zukunftabzustellen denn das Ausstellen , das Porto, evt. Überweisungskosten etc übersteigen da wohl den steuerbetrag erheblich - ich hab seit dieser >zeit auch nichts mehr bgzl. steuer von der stadt Schriesheim gehört - ich hab auch in D keinen wohnsitz - keine St. Nr und auch das zuständige FA kennt meine Adresse überhaupt nicht- -ich habe aber ein bischen ahnung darüber wie D Behörden arbeiten wenn sie " einnahmen" riechen - ich hab mich wg. diesem grundstück ca 12 Jahre mit einer Berufsgenossenschaft herumgeschlagen - die ihre angeblich berechtigten Forderungs in hoch motivierter Weise ( Rentpfändung BKA Fahnung etc) durchstzen wollte - jedoch mit hilfe einer Bundsbehörde wurden alle Forderungen wiederrufen - ich hab einfach die " Ahnung " daß hier mit der grundsteuer ein ähnliches Spektakel auf mich zukommt -wäre toll wenn ich da mal einen Rat bekommen könnte

  • Es gibt nur einen Rat: Gib eine Grundsteuererklärung ab.


    Ist bei Auslandsdeutschen zwar ein echter Kampf (Elster-Registrierung mit Auslandsadresse), aber du wirst nicht darum herumkommen.


    Ansonsten gehe ich davon aus, dass es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handelt, die irgendwo zwischen 15.000 und 20.000 Euro Bodenwert liegt. Die Steuer dürfte sehr übersichtlich sein.


    Nähere Infos zum Grundstück findest du hier:


    https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

  • Es geht halt um die Neubewertung der Grundstücke. Dazu müssen alle Grundbesitzer eine Erklärung abgeben, egal ob es sich nach Meinung des Besitzers oder des Finanzamts "lohnt". Meines Wissens gibt es keine Ausnahmen.


    Ich persönlich habe mit https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ verhältnismäßig gute Erfahrungen gemacht. Die Identifizierung über die Online-Funktion des Personalausweis war etwas ungewohnt, funktionierte aber letztendlich doch.

    Edit: Habe übersehen, dass Baden-Württemberg von der Website nicht unterstützt wird, sorry.


    Man kann auch die Erklärung mit Hilfe von Bekannten und Verwandten online einreichen. Das ist in Grenzen erlaubt.

    Ausnahmsweise kann man die Erklärung auch als Papier-Vordruck einreichen. Ob das leichter ist, kann ich nicht sagen.