Als Beamter für Ausbildungszeiten bei der Rentenversicherung nachzahlen? Sinnvoll? Möglich?

  • Liebe Forumsmitglieder,


    vielleicht könnt ihr mir in dieser Renten- bzw. Pensionsfrage helfen.
    Ich bin 44, Beamter auf Lebenszeit in Bayern.


    Falls alles so bleibt wie es ist, werde ich einmal eine Beamtenpension erhalten. Nach 40 Dienstjahren sind das bei Beamten nach heutigem Stand 71,75 % der letzten Besoldung. Auf diese 40 Dienstjahre werde ich bis zum Ater von 67 allerdings nicht kommen, denn ich bin erst nach 30 Beamter geworden; Bei diesen 71,75% muss ich also mit Abzügen rechnen (oder?).


    In die Rentenkasse habe ich keine nennenswerten Beträge eingezahlt; auf jeden Fall waren es aber auch weniger als die geforderten 5 Jahre, die nötig sind, damit ich eine Rente beziehen könnte. Rente aus der Rentenversicherung wird es also keine geben.


    Bis zum Alter von 45 hätte ich die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung freiwillig für Ausbildungszeiten nachzuzahlen. Dem Rentenbezieher bringt das ja etwas, wenn er nachträglich die Lebensarbeitszeit verlängern möchte.
    Würde mir das als Beamter auch etwas bringen? Ich weiß wohl, dass RV und Pensionskasse im Grunde zwei verschiedene Töpfe sind.
    Oder kann man auch bei einer Pensionskasse nachträglich für die Ausbildungszeiten nachzahlen und sich somit den nötigen 40 Dienstjahren bis zur Pension annähern?

    Besten Dank im Voraus für Eure Beiträge!

  • Auf diese 40 Dienstjahre werde ich bis zum Ater von 67 allerdings nicht kommen, denn ich bin erst nach 30 Beamter geworden; Bei diesen 71,75% muss ich also mit Abzügen rechnen (oder?).

    Es zählen unter Umständen auch Zeiten von vor der Verbeamtung (da gibt es je nach Laufbahn bestimmte Kriterien, am besten bei der Personalstelle nachfragen und ggfs bestätigen lassen), siehe https://beamten-infoportal.de/…ienstunfaehigkeitsluecke/



    auf jeden Fall waren es aber auch weniger als die geforderten 5 Jahre, die nötig sind, damit ich eine Rente beziehen könnte. Rente aus der Rentenversicherung wird es also keine geben.

    Auch hier: Die Zeit kann durch weitere Einzahlungen aufgestockt werden, damit Du auf die 5 Jahre und damit auf eine Regelaltersrente kommst. Dass kann die Ausbildungszeit sein, das kann aber auch eine freiwillige Versicherung parallel zur Beamtentätigkeit sein.


    Würde mir das als Beamter auch etwas bringen? Ich weiß wohl, dass RV und Pensionskasse im Grunde zwei verschiedene Töpfe sind.

    Mach mal einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung aus. Die können Dir ausrechnen, was das für Dich im Alter bedeutet, wenn Du x Euro monatlich oder auf einmal einzahlst. Und Ja, das sind zwei Töpfe und zumindest gesetzliche Renten aus freiwilligen Einzahlungen werden bei der Pension nicht verrechnet, geben also zusätzliches Einkommen. In die "Pensionskasse" (Du meinst vermutlich: an Deinen Dienstherren mit Wirkung auf die Pension) kannst Du meines Wissens nicht einzahlen, die Beamtenpension ist ja keine Versicherung.

  • Zum Einstieg würde ich einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung buchen und zunächst das Versicherungskonto klären. Im Anschluss kann man sich überlegen, ob man laufend freiwillige Beiträge zahlen will, ggf. kombiniert mit einer Nachzahlung.


    Zusätzlich müsste man noch in Erfahrung bringen, was konkret bei der Pension herauskommen wird und was ggf. gegengerechnet würde. Freiwillige Beiträge (bzw. die Rente, die sich aus diesen Beiträgen berechnet) werden nach keiner mir bekannten Regelung gegengerechnet.


    Zumindest ein minimaler Rentenanspruch neben der Pension hätte auch noch einen steuerlichen Vorteil, weil es in dem Fall einen zusätzlichen (wenn auch sehr überschaubaren) Steuerfreitrag gibt.

  • Bei diesen 71,75% muss ich also mit Abzügen rechnen (oder?).

    Pro Jahr Verbeamtung plus Studium und ggf Bundeswehr..Referendariat.. hat man Anrecht auf 1,793% des letzten Nettosolds. Nach 5 Jahren hat man Anspruch (dann also 1,793 x 5 = 9%).

    Man muss die Jahre bis zur Pensionierung zusammen rechnen und mal 1,795 nehmen. Das ergibt den Anspruch. Der MAX Anspruch wird somit nach 40 Jahren erreicht. 40x1,793 = 71,xxx%.

    Kommt kaum jemand hin.

    Alles, was man vor der Verbeamtung in die gesetzliche RV eingezahlt hat, kommt nur dann wieder raus, wenn man nicht auf die 71,xx% kommt.

    Man man also nur 35 Jahre hat, hat man Anspruch auf 36x 1,793%= 64%. Es fehlen 7%.

    7% von z.B. 4000 eur = 280 eur. Diese bekommt man von der gesetztlichen RV - sofern im aktuellen Bescheid soviel drin steht. Bei mir stehen nur 105 eur.


    Oder kann man auch bei einer Pensionskasse nachträglich für die Ausbildungszeiten nachzahlen und sich somit den nötigen 40 Dienstjahren bis zur Pension annähern?

    Nein.

  • Die Rechnung ist etwas verkürzt dargestellt und der Bezug auf den letzten Nettosold ist falsch. :(


    Die Unterschiede (Bund/Länder) muss man auch beachten. Gibt auch spannende Feinheiten...

  • Pro Jahr Verbeamtung plus Studium und ggf Bundeswehr..Referendariat.. hat man Anrecht auf 1,793% des letzten Nettosolds.

    Verstehe ich dich richtig, dass zu den Jahren mit Verbeamtung auf Lebenszeit, das Referendariat (2 Jahre), Bund/Zivildienst (bei mir 13 Monate) UND (!) das Studium (bis zu einem bestimmten Umfang) hinzukommt?

  • Verstehe ich dich richtig, dass zu den Jahren mit Verbeamtung auf Lebenszeit, das Referendariat (2 Jahre), Bund/Zivildienst (bei mir 13 Monate) UND (!) das Studium (bis zu einem bestimmten Umfang) hinzukommt?

    Das Stichwort zur weiteren Recherche wäre „ruhegehaltsfähige Dienstzeit“. Was dazu zählt, ist in den verschiedenen Ländern evtl. unterschiedlich geregelt - keine Ahnung, weiß ich nicht. Kannst Du aber sicher auf der Webseite der Behörde leicht nachschauen, die in Deinem Land für die Besoldung und Pension zuständig ist.

  • Teilweise richtig.

    Studium wird nur anerkannt, wenn es Voraussetzung für die Laufbahn ist, d.h. in der Regel nur im höheren Dienst.

    Und auf die 40 Jahre kommt eigentlich fast jeder Laufbahnbeamte.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Aus meiner Sicht zwei Fragestellungen:

    1. Lass Dir ausrechnen, was Deine Aufstockung bis zu den 5 Jahren kostet und was unterm Strich dann an Rente (das wird aufgrund dem Beginn des Berufslebens und niedrigem Einkommen) nicht viel sein (80 EUR monatlich?).

    2. Oder Du lässt Dir Deine (nur Deine Beträge zählen, nicht die vom Arbeitgeber) auszahlen. Ist kein Problem, da 5 Jahre nicht erreicht und Du eine andere Versorgung (Lebenszeitbeamter) nachweisen kannst.

    Die Auszahlung kannst Du dann renditeoptimiert anlegen.

    Fazit: Willst Du kein Geld verlieren, MUSST Du eine Option machen. Macht Du nichts, freut sich die Versichertengemeinschaft über Deine Beträge ohne Gegenleistung.

  • Oder Du lässt Dir Deine (nur Deine Beträge zählen, nicht die vom Arbeitgeber) auszahlen. Ist kein Problem, da 5 Jahre nicht erreicht und Du eine andere Versorgung (Lebenszeitbeamter) nachweisen kannst.

    Dadurch wird das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung geschlossen und sämtliche Versicherungszeiten sind hinfort, auch diejenigen, die ggf. als ruhegehaltsfähig anerkannt werden können. Daher muss man schauen, was man da beantragt.