Mit den Geschwistern gemeinsam Geldanlegen

  • Ich hatte noch keine Zeit die Beiträge alle zu lesen.

    Ich wollte mich aber schonmal vorab für die Beteiligung an diesem Thema bei euch Bedanken :thumbup:

  • Man sollte sich vor Gründung einer GbR im Klaren darüber sein, dass alle Mitglieder auch mit ihrem Privatvermögen haften. Das setzt ein gewisses Grundvertrauen in alle Mitglieder der GbR voraus. Aufgrund eigener Erfahrungen in der Vergangenheit rate ich zu einer ungeraden Anzahl an GbR-Mitgliedern, denn bei Unstimmigkeiten können Patt-Situationen bzw. Fraktionsbildungen anstrengend sein bis zur Selbstblockade. ?

  • da bei uns auch eine Immobilie vorhanden ist, die man einstimmig behalten will sind wir auch ein wenig darauf gekommen, welche vorsorgenden Maßnahmen man ggf. heute schon treffen könnte, um ggf. größere Kosten zu decken.

    Um was für eine Immobilie handelt es sich denn? Reden wir hier von einem selbstgenutzten Häuschen in Hintertupfingen oder einem Mehrfamilienhaus mit X Wohneinheiten? Sanierungsbedarf?

  • Zusätzlich waren wir uns im Gedanken einig:

    Klassisches sparen für den Anfang (jeder zahlt einen Betrag X auf ein Konto ein)

    Falls sich daraus ein größerer Betrag ergibt, darf es im sehr konservativen Stil angelegt werden (Festgeld oder Staatsanleihen).

    Im Prinzip läuft es bei jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. in einem vermieteten Mehrfamilienhaus) auch genau so. Wenn Du noch etwas mehr Informationen zur Immobilie lieferst, kann man vielleicht eher abschätzen, welchen Aufwand das Wert ist und ob nicht ggfs ohnehin eine WEG als Rechtsperson (?) exisiert, und ggfs darüber ein Konto angelegt werden kann.

  • ...rate ich zu einer ungeraden Anzahl an GbR-Mitgliedern, denn bei Unstimmigkeiten können Patt-Situationen bzw. Fraktionsbildungen anstrengend sein bis zur Selbstblockade.

    Ergänzend rate ich zum Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages, der überhaupt die Grundlage für Mehrheitsentscheide schaffen kann. Ansonsten gilt bei der GbR nämlich das Einstimmigkeitsprinzip. (Wenn es denn überhaupt eine GbR sein soll.)

  • HomeyJPS

    Wenn ich auf alle Erfahrungen, Berichte etc. von Verwandten und Freunden blicke, bei denen es um ähnliche Themen wie bei dir geht („gemeinsames Erbe“, „gemeinsame Erben-Immobilie“, „gemeinsam Geld anlegen“, „gemeinsam Firma gründen“ etc.), kann ich nur dringend von „gemeinsam“ abraten - irgendwann kommt nämlich Tag X, an dem die Interessen gravierend auseinandergehen und dann gibt’s programmierten Zoff wegen Geld und/oder Sachwerten - spätestens dann, wenn Du weitervererben willst.

    Es ist traurig, aber leider wahr: Ich würde an deiner Stelle keine Gemeinschaft eingehen, Geschwister hin, Erbe her - sorry ?‍♂️


    Aber bevor ich hier jetzt als Ego-Idiot dastehe: Mit meiner Lebensgefährtin teile ich mir die gemeinsame Immobilie, und es ist alles klar schriftlich geregelt.

  • Wer nach dem Erbfall kein Geld hat oder das Haus zu Geld machen will, der kann jederzeit die Auseinandersetzung der Gemeinschaft verlangen. Das lässt sich durch keine Konstruktion verhindern. Dann ist es nicht hilfreich, wenn der dann gleichzeitig auch noch ein Drittel der Ersparnisse verlangen kann.

    Lässt es sich schon, aber Stiftungskonstruktionen o.ä. wären bei einer einzelnen Immobilie definitiv überzogen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • […]

    Es ist traurig, aber leider wahr: Ich würde an deiner Stelle keine Gemeinschaft eingehen, Geschwister hin, Erbe her - sorry ?‍♂️


    Aber bevor ich hier jetzt als Ego-Idiot dastehe: Mit meiner Lebensgefährtin teile ich mir die gemeinsame Immobilie, und es ist alles klar schriftlich geregelt.

    Kann ich so unterschreiben: wenn Emotionen im Spiel sind (Elternhaus z. B.), dann wird‘s teuer oder blutig.