Hallo und Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Reisekosten Geltendmachung beim Finanzamt in Zusammenhang mit der Erwerb bzw.. Kauf und dann Vermietung einer Immobile.:
Kann ich z.B. folgenden Kosten beim Finanazamt geltend machen. Es entstanden in diesen Zusammenhang der Erwerb einer Immobilie folgende Reisenkosten::
1. Reisen zum Ansehen der Immobilie
2. Treffen mit der Eigentümer und Makler
3- Reisen zum Notartermin
4. Kennelernen und Vorstellen gegenüber der Mieterin
5. Mieterin hat gekündigt , Abnahme der Wohnung
6. Suchen neuer Mieter und Treffen mit den interessierten neuen Mietern um einen auszusuchen
7. Abschluss eines Mietvertrags mit den neuen Mieter.
Kann ich die gefaheren KM vom Düsseldorf nach Berlin hin und Zurück absetzen wenn ja , welche Punkte als Anschafungskosten udn welche als Werbungskosten.
Kann ich Pauschale geltend machen , auch Verpflegungspauschalen oder muss ich zwingend ein Fahrtenbuch führen auch wenn es klar ist, dass ich nach Berlin reisen muss. Kann der Finanzamt die Anerkennung ablehenen, wenn kein Fahrtenbuch vorhandnen ist, auch wenn ersichtlich ist, das die Reisen statt gefunden haben müssen z.B. zum Notar, Mieterin , Abnahme und Neuvermietung.
Wie hoch sind die KM und Verpflegungspauschalen? .
Was ist in diesem Zusammenhang (Erwerb einer Immobilie) noch wichtig?
Ich gebe meine Steuererklärung über Elster...