Reisekosten in Zusammenhang mit der Erwerb einer Immobilie

  • Hallo und Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Reisekosten Geltendmachung beim Finanzamt in Zusammenhang mit der Erwerb bzw.. Kauf und dann Vermietung einer Immobile.:

    Kann ich z.B. folgenden Kosten beim Finanazamt geltend machen. Es entstanden in diesen Zusammenhang der Erwerb einer Immobilie folgende Reisenkosten::

    1. Reisen zum Ansehen der Immobilie

    2. Treffen mit der Eigentümer und Makler

    3- Reisen zum Notartermin

    4. Kennelernen und Vorstellen gegenüber der Mieterin

    5. Mieterin hat gekündigt , Abnahme der Wohnung

    6. Suchen neuer Mieter und Treffen mit den interessierten neuen Mietern um einen auszusuchen

    7. Abschluss eines Mietvertrags mit den neuen Mieter.

    Kann ich die gefaheren KM vom Düsseldorf nach Berlin hin und Zurück absetzen wenn ja , welche Punkte als Anschafungskosten udn welche als Werbungskosten.

    Kann ich Pauschale geltend machen , auch Verpflegungspauschalen oder muss ich zwingend ein Fahrtenbuch führen auch wenn es klar ist, dass ich nach Berlin reisen muss. Kann der Finanzamt die Anerkennung ablehenen, wenn kein Fahrtenbuch vorhandnen ist, auch wenn ersichtlich ist, das die Reisen statt gefunden haben müssen z.B. zum Notar, Mieterin , Abnahme und Neuvermietung.

    Wie hoch sind die KM und Verpflegungspauschalen? .


    Was ist in diesem Zusammenhang (Erwerb einer Immobilie) noch wichtig?

    Ich gebe meine Steuererklärung über Elster...

  • Das sind Fragen für einen Steuerberater, notfalls auch für das Finanzamt (einfach mal freundlich nachfragen). Zur Kilometerpauschalen und Verpflegungspauschalen gibt es ja auch genügend Infos online.

  • Hallo Thundersax,


    aus meiner persönlichen Erfahrung mit den Sachverhalten, keine Steuerberatung, würde ich meinen:

    1-3 Anschaffungskosten

    4 ggf. nicht abzugsfähig da nicht zwingend erforderlich – Brief hätte gereicht.

    5-7 Werbungskosten Vermietung.


    Wenn Ihr einziger(!) Wohnort in Düsseldorf ist, müsste m.E. das FA die Kilometerpauschale (30 ct/km) anerkennen, auch wenn Sie z.B. mit dem Zug gefahren sind. Ich wohne zwar nicht in Düsseldorf, aber mein FA hat die Fahrtkosten ohne Diskussion akzeptiert. Verpflegungskosten würde ich als Sowieso- Kosten nicht als abzugsfähig ansehen. Habe ich auch nicht probiert.


    Gruß Pumphut

  • Sehe ich im Prinzip auch so, außer zu 4. Das sind auch Werbungskosten. Es muss nicht "zwingend erforderlich" sein, es genügt eine Veranlassung durch das Mietverhältnis. Der Eigentümer darf auch einfach mal hinfahren, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Das sind dann auch Werbungskosten. Wenn es ungewöhnlich viele Fahrten werden (Faustformel mehr als vier pro Jahr), kann es sein, dass das Finanzamt Begründungen und Belege haben will. Ich würde dehalb jeweils in Berlin tanken und die Tankquittung aufheben, das ist dann schon mal ein Beleg dafür, tatsächlich vor Ort gewesen zu sein.

  • Km-Pauschale pro gefahrenem km mit eigenem PKW derzeit 0,30 € für die ersten 20 km, 0,35 € für jeden weiteren km, zusätzlich Nebenkosten wie Parkgebühren auf Nachweis.


    Verpflegungsmehraufwand pauschal bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 14 €, bei mehrtägiger Abwesenheit für ganze Tage Abwesenheit (24 Stunden) 28 €, je 14 € am Abreise- und Ankunftstag.


    Übernachtungskosten auf Nachweis (es könnte sein, dass es da eine Obergrenze gibt, das weiß ich jetzt).


    Das sind die gleichen Sätze, die auch für Dienstreisen von Arbeitnehmern oder Selbständigen gelten.

  • Kann es sein, dass Du da was durcheinander bringst?

    0,35 pro Entfernungskilometer(!) ist doch nur beim Pendeln in die Arbeit.


    Werbungskosten sind 0,30 je gefahrener km (hin und rück).


    oder irre ich mich?

  • Da bin ich im Moment selbst unsicher. Ich hatte wegen der aktuellen Sätze vorsichtshalber noch mal hier nachgeschaut https://www.buhl.de/steuer/rat…terpauschale-dienstreise/ und dachte, dieser Quelle kann blind gefolgt werden. Allerdings finde ich jetzt auch keinen Beleg dafür, dass das BRKG, auf dem der Erstattungssatz ja beruht, geändert worden wäre. Stellen wir die 0,35 € also mal unter Vorbehalt. Aber jedenfalls sind es die gefahrenen km, nicht Entfernungs-km, und es hat nichts mit der Pendlerpauschale zu tun.