Kontoführungsgebühren bei Anderkonto

  • Hallo Forum

    ich lese hier ab und zu mal mit und habe mich heute auch angemeldet, da mich eine Frage "beschäftigt".

    Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet.


    Situation:

    Ein gesetzl. Betreuer (ein Anwalt) hat für einen Betreuenden vor 5 Jahren ein Anderkonto eingerichtet.

    Die Kontobewegungen sind gering: Pro Monat gibt es eine Haben-Buchung/Zahlungseingang. Über das Jahr verteilt fallen 5-6 Soll-Buchungen an (Überweisung oder Abhebung). Der mtl. Eingang ist im kleineren dreistelligen Bereich - der Saldo war nie über 4K.


    Anfänglich wurden mtl. 3,90 Kontoführungsgebühren abgebucht. Seit 2020 sind diese Gebühren drastisch nach oben gegangen und liegen jetzt bei 7,90 p.Monat. Kommt eine Überweisung oder Abhebung hinzu werden 8,24 abgebucht.


    Das Konto dient nicht dem Vermögensaufbau, sondern ist für div. Schuldenregulierungen gedacht.

    Das Konto wird bei einer Raiffeisenbank geführt.

    Ob es sich um ein Einzel- oder Sammelanderkonto handelt weiß ich (momentan) nicht. Ich müsste den "Betroffenen" fragen - ein Bekannter von mir - der mit dieser Frage an mich herangetreten ist.

    Das Konto ist wohl ein "Unterkonto" des Betreuers? Lt IBAN ist die KontoNr. identisch dem Girokonto des Betreuers, lediglich die Prüfzimmer ist unterschiedlich.


    Mein Frage:

    Ist das üblich/normal/rechtens, dass auf einem Anderkonto Kontogebühren belastet werden? - in dem Fall zahlt ja der zu Betreuende.

    Was mich auch aufhorchen ließ war die Höhe der Gebühren....aber das ist mglw. ein anderes Thema.


    so...ich hoffe ich hab das verständlich und nachvollziehbar geschildert.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.


    Nachtrag: Sicher wäre es einfach, mein Bekannter würde diese Frage direkt bei der Bank stellen....aber das möchte er mom vermeiden. Lt. dem Betreuer sind die Abbuchungen der Bank in Ordnung.


    Gruß vom surfer40

  • Dass ein Anderkonto Gebühren kostet, ist normal. Dass die Gebühren höher sind als für Privat- oder Geschäftskonten, ist leider auch normal. Die Banken lassen sich den geringen zusätzlichen Aufwand gerne gut bezahlen. Dass ein Anderkonto ein Unterkonto eines auf eigene Rechnung geführten Kontos ist, ist ungewöhnlich, aber eine eher technische Frage. Machbar ist das schon, führt aber eher zu mehr als zu weniger Aufwand.

  • Der Betreuer könnte auch ein normales Konto auf den Namen des Betreuten einrichten. Das Anderkonto wird hier als Werkzeug nicht benötigt. Vielleicht ist der Rechtsanwalt auch Notar und kennt das nur so?


    Die Frage ist, ob sich mit einem Wechsel groß Geld sparen ließe. Die von Dir genannten Dimensionen sind für Filialbanken eher normal. Direktbanken sind für rechtliche Betreuungen nur theoretisch eine Option.


    Am günstigsten ist es hier bei der Sparkasse mit dem Sozialkonto für 2 €. Das gibt es aber nur bei Leistungen nach SGB XII (klassische Sozialhilfe) und nicht ALG II.

  • Der Betreuer könnte auch ein normales Konto auf den Namen des Betreuten einrichten. Das Anderkonto wird hier als Werkzeug nicht benötigt. ...

    Das Stichwort dazu bei der Ausgangsfrage war "Schuldenregulierungen". Wenn das Konto nicht auf den Namen des Betreuten läuft, braucht man sich auch nicht mit Pfändungen herumzuärgern.

  • Das Stichwort dazu bei der Ausgangsfrage war "Schuldenregulierungen". Wenn das Konto nicht auf den Namen des Betreuten läuft, braucht man sich auch nicht mit Pfändungen herumzuärgern.

    Geht das so?


    Dann brauche ich für einen Betreuten auch so eins. Der hat nämlich das Problem, dass er über der Pfändungsfreigrenze verdient, aber Kredite am Laufen hat und deswegen das weggepfändete Geld nicht wirklich übrig hat. Na gut, ein Konto bei einer anderen Bank würde helfen. Aber nur bis eine Vermögensauskunft gefordert wird.

  • hallo,

    Danke Pantoffelheld und @R.F. für die Kommentare.


    Erkenntnis:

    Von außen betrachtet, ist die An/Berechnung von den Gebühren für diese (Ander)Konto ja offensichtlich in Ordnung. Das es Unterschiede bei Direkt/Filial-Banken etc. gibt lasse ich auch mal außer Acht.


    Unsere Überlegung war eine andere - die ich jedoch vermutlich nicht hier in dem Forum klären kann. Ansprechpartner ist da wohl die Betreuungsstelle beim zuständigen LRA.


    Überlegung: Der Betreuer wird ja für seine Tätigkeit vergütet. Ist sicher nicht "die Welt" aber immerhin. Zu den Tätigkeiten (lt. Beschluss) gehört auch die Vermögenssorge. Daraus kann man die Frage ableiten: Ist die "Verwaltung" von Geld damit nicht bezahlt? Warum muss der zu Betreuende dafür noch mal extra bezahlen in Form dieser Kontoführungsgebühr? Müsste der Betreuer nicht diese Gebühr selbst entrichten?


    Aber wie schon gesagt, wir machen uns da mal weiter schlau.

    Falls das Ergebnis auch hier von Interesse ist, werde ich das berichten.


    gruß vom surfe40

  • Zu den Tätigkeiten (lt. Beschluss) gehört auch die Vermögenssorge. Daraus kann man die Frage ableiten: Ist die "Verwaltung" von Geld damit nicht bezahlt? Warum muss der zu Betreuende dafür noch mal extra bezahlen in Form dieser Kontoführungsgebühr? Müsste der Betreuer nicht diese Gebühr selbst entrichten?

    Das ist ein interessanter Gedankengang. Tatsächlich erhält der Betreuer ein pauschales Entgelt, das alle seine Aufwendungen abdecken soll. Wenn er für den Betreuten einen Brief schreibt, muss er das Porto selbst bezahlen. Warum sollte das also bei Kontoführungsgebühren anders sein? Ich bin auf eine offizielle Antwort gespannt, die aber wahrscheinlich eher vom Betreuungsgericht als der Betreuungsstelle käme.


    Wie sieht es denn allerdings bei Wohnungsangelegenheiten aus? Müsste da der Betreuer nach der gleichen Logik nicht die Wohnungskosten übernehmen? ;)

  • Das ist ein interessanter Gedankengang. Tatsächlich erhält der Betreuer ein pauschales Entgelt, das alle seine Aufwendungen abdecken soll. Wenn er für den Betreuten einen Brief schreibt, muss er das Porto selbst bezahlen. Warum sollte das also bei Kontoführungsgebühren anders sein? Ich bin auf eine offizielle Antwort gespannt, die aber wahrscheinlich eher vom Betreuungsgericht als der Betreuungsstelle käme.


    Wie sieht es denn allerdings bei Wohnungsangelegenheiten aus? Müsste da der Betreuer nach der gleichen Logik nicht die Wohnungskosten übernehmen? ;)

    Spässle?...;-)

    wär wohl doch etwas übertrieben.....hm?