Übungsleiter

  • Hallo,

    ich habe irgendwie das mit dem Freibetrag noch nicht ganz verstanden daher hier auch gleich anhand meines Beispiels die Frage, es wäre nett wenn mir jemand das nochmal erklären könnte.:


    Ich habe jährlich als Übungsleiter 3000€ Freibetrag auf 12 Monate wären das 250€ Mtl.

    Ich bin Rentner voll erwerbsunfähig und gebe keine Steuererklärung ab, kann ich zusätzlich noch das Benzin Geld, Drucker Patronen, Papier als Steuerfreibetrag geltend machen und wenn ja wie mache ich das ? Anhand der Quittungen oder über die Fahrkosten die ch jeden Monat unterschreiben muss?!


    Könnte also der Verein mir

    250€ Freibetrag

    50€ Fahrkostenpauschale

    Steuerfrei überweisen oder ist das nicht möglich ?!


    Viele Grüße


    Alexander

  • Disclaimer: Keine Steuerberatung!


    Das Wörtchen "Pauschale" bei den Fahrtkosten irritiert mich. Die tatsächlichen Kosten (über die Kilometer-Pauschale berechnet) können übernommen werden.


    Die Fallgestaltung sollte dem Verein doch nicht ganz fremd sein.

  • Also, der Verein überweist die 250 Euro monatlich.

    Dies geschieht steuerfrei, weil man dem Verein versichert, dass dies die einzige Tätigkeit im Sinne der Übungsleiterpauschale ist.

    Gegen Vorlage der Fahrtnachweise kann er auch die entstandenen Fahrtkosten übernehmen, auch steuerfrei.


    Damit hat es sich aber auch schon.

    Ohne eine Steuererklärung abzugeben wird sich da aber auch weiter nichts optimieren lassen.