Ich möchte Einspruch gegen die neuen Bescheid einlegen, weil es in unserem Ort 7000 Einw. sehr viele verschiedene BRW-Zonen gibt. In besseren Lagen (Zentrum u.a.) sind die BRW recht niedrig (ca. 115) und in den letzten Neubaugebieten (ca. 230) wahnsinnig hoch. ich habe es so verstanden, dass es sich bei den zugrundegelegten BRW nur um die Lage der Grundstücke handelt. Deshalb meine ich, dass die zuletzt bebauten Randgebiete (wo sich Fuchs u. Hase gute Nacht sagen), was die Grundstücksbewertung angeht, niedriger ausfallen müsste. Denn die Bebauung wird extra bewertet. Noch auffälliger wird es, dass in den Gebieten, die der Investor erschlossen hat, höchste BRW angesetzt wurden. Die gleichzeitig o. später durch die Kommune billig mit verschiedenen Boni abgegebenen Grundstücke in gleicher Lage einen wesentlich niedriger BRW haben.
Ich bin der Meinung, dass dies zu einer ungerechtfertigten Besteuerung führt. Die KOmmune wird doch einen einheitlichen Hebesatz für alle festsetzen und nicht die geschilderte Ungleichbehandlung berücksichtigen.
Mache ich einen Denkfehler? Wer kann mir dazu etwas sagen, wie ich die Einspruchsbegündung schreiben könnte.
Ganz dollen Dank.
Gruß Finanzi