Eigentum Dienshandy

  • Hallo,
    weiß leider nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber ich versuche es...
    Auf meiner Arbeitsstelle, sind mehrere Dienshandys unterwegs. Bis jetzt war das alles auch kein Problem, da nur die "günstigen" Handys an die Mitarbeiter raus gegeben wurde. Da aber der Stand der Technik sich weiter entwickelt und die jungen Mitarbeiter andere Ansprüche haben, wurden bei den letzten Vertragsverlängerungen die "Wunsch Handys" bestellt. Allerdings mussten die Mitarbeiter die volle Zuzahlung des Geräts privat tragen.
    Bsp. Handy Tarif bietet einen Endgerät IPhone 4s für 1€, und der Mitarbeiter wollte einen IPhone 5S. Hier war eine Zuzahlung in Höhe von 360€ fällig. diese wurde dem Mitarbeiter berechnet. Da der Marktpreis bei über 750€ für das Gerät ohne Vertrag liegt. Bis dahin gab es auch keine Betriebsvereinbarung bzgl. der Nutzung der Mobilen Geräte.
    Durch aber häufende Bruch- und Diebstahlvorfälle musste ich jetzt im Auftrag der GF eine Dienshandyvereinbarung zusammen stellen die nun auch an die Mitarbeiter ausgeteilt wurden.
    Meine Frage ist, wie sieht es rechtlich mit dem Eigentum der Handys. Die Mitarbeiter die die Zuzahlung geleistet haben, sind der Meinung, dass das Handy damit ihr Eigentum ist, und unser GF sagt, es sei absolut klar, dass die Geräte das Eigentum der Firma sind.
    Können Sie mir eine rechtliche Auskunft diesbezüglich geben, ich wäre Ihnen sehr dankbar, denn ich stehe zurzeit zwischen 2 Fronten..
    Grüße

  • Hallo Arina,


    wenn die Firma die Handys bestellt und bezahlt hat und diese dann auch an die Firma geschickt wurden - dann stehen die Handys klar im Eigentum der Firma. Wenn ein Arbeitnehmer etwas dazugezahlt hat, dann bedeutet das nicht, dass er durch die Zuzahlung Eigentum erwirbt.


    Eigentum wird nach § 929 BGB durch Einigung und Übergabe übertragen. Wer etwas zum Kaufpreis dazu gezahlt hat, ist für die Eigentumsfrage nicht von Bedeutung.
    Denkbar ist natürlich, dass die AN nach einer gewissen Zeit das Handy dann für den Privatgebrauch käuflich erwerben können und dass dabei die Zuzahlung berücksichtigt wird - wenn sie wollen - so etwas kann man ja in der Handy-Vereinbarung regeln.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo Britta,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    das heißt also, das Handy ist Eigentum der Firma. Wie ist es denn mit der Zuzahlung, wenn der AN aus dem Betrieb ausscheidet und das Handy abgeben muss?
    Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder eine Regelung in Anlehnung an ein Gesetzt?


    Grüße
    Arina

  • Hallo Arina,


    nein - eine klare gesetzliche Regelung wüsste ich dazu nicht - das ist alles Vereinbarungssache.
    Eine solche Frage könnte gut in die Handydienstanweisung. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit eine Zuzahlung zu leisten, damit das Unternehmen ein höherwertiges Modell erwirbt.
    Sollte der Mitarbeiter innerhalb eines Jahres ausscheiden, wird das Unternehmen ihm 50% der vom Arbeitnehmer geleisteten Anzahlung zurückzahlen - so etwas in der Art...


    Beste Grüße,
    Britta

  • ok.
    dann weiß ich da schon Mal Bescheid, und kann dann auch die Fragen von den beiden Seiten beantworten.
    Danke