Anlage KAP auch nötig bei Tagesgeld-Konto im Ausland aber Erträge unterhalb des Sparerpauschbetrags ?

  • Hallo Finanztip-Community,


    ich habe eine Frage, bei der Ihr mir evtl. weiterhelfen könnt.


    Folgende Ausgangssituation für meine diesjährige Steuererklärung: Ich habe

    • 2x Tagesgeld-Konto im Ausland. Der Zinserträge für 2022 beliefen sich jeweils auf unterhalb von 5 €. Zusammen nicht mal 10 €.
    • 1x Depot in Dtld. mit auschüttenden ETFs. Ein Freistellungsauftrag ist gestellt und noch nicht ausgereizt.
    • Dann hatte ich noch bis Anfang 2022 ein deutsches Tagesgeld-Konto. Mittlerweile geschlossen. Zinsertrag lag bei läppischen 0,60 € und auch hier war hier ein Freistellungsauftrag vorhanden (und natürlich nicht voll augeschöpft).


    Ihr seht also, der Pauschbetrag von 801 € war noch nicht ausgereizt, weswegen ich mir das ausfüllen der Anlage KAP in meiner Steuererklärung sparen möchte. Ich weiß aber nicht, ob ich aufgrund der beiden ausländischen TG-Konten diese ausfüllen muss. Und das ist auch meine Frage, bei der Ihr mit bestimmt helfen könnt. Danke in Voraus.


    Besten Gruß

    toim

  • Danke, Galileo. Ich hab zwar vor dem posten die Suche benutzt aber diesen Thread habe ich nicht gesehen. Sorry dafür.


    Folgefrage(n): Muss ich in der Anlage KAP alle Erträge angeben? Also auch die in Dtld. angefallenen, aber durch einen Freistellungsauftrag befreiten Erträge? Oder nur die aus dem Ausland oder innerdeutsche Erträge, bei denen der Freistellungsauftrag überstiegen worden ist?


    Thx again,

    Toim

  • Du hast zwei Möglichkeiten:

    - Entweder Du gibst alles an (das ist ja auch einfach machbar), inkl. der Angabe, wie viel des Freibetrags ausgeschöpft wurde.

    - Oder Du gibst die ausländischen unversteuerten Erträge und gibst ebenso an, in welcher Höhe der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde. Der übersteigende Betrag wird dann für die Steuerfreistellung der ausländischen Erträge genutzt.

    Beides geht, ich geb immer alles an, da die Zahlen ja vorlieren.