Undichtigkeit von Fugen ist nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt

  • Hallo Zusammen,


    Ich wurde von meiner Wohngebäudeversicherung darüber informiert, dass die Undichtigkeit Fugen und Abdichtungen (zB Silikonfugen bei der Badewanne) und die darauf folgende Nässeschäden nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Dazu gibt es auch ein BGH Urteil, was dies bestätigt.

    Meine Versicherung hat mir daraufhin eine Zusatzversicherung iHv 14€ angeboten um den Umfang abzudecken.

    Lohnt sich das?

    Weiss jemand wie oft es Probleme mit der Dichtigkeit von Fugen kommt?

    Was ist zB mit der Dichtigkeit von Badamaturen oder eine Waschmaschine? Wie sind diese Schäden abgedeckt?


    Danke Euch!

    Heinz

  • Ich verstehe bereits nicht, was dichte oder undichte Fugen überhaupt mit der Wohngebäudeversicherung zu tun haben sollen. Versichert sind Schäden am Gebäude durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser oder - je nach Umfang des Versicherungsschutzes - durch Überschwemmungen. Mit Wasserschäden, die z. B. durch Spritzwasser beim duschen entstehen, hat die Wohngebäudeversicherung von vornherein nichts zu tun, weil dabei das Wasser bestimmungsgemäß aus der Leitung entnommen wird. Da ist egal, ob die Fugen dicht sind oder nicht, es gibt so oder so nichts von der Versicherung.

  • Hallo Heinz0711,


    vielen Dank für den Hinweis auf ein neues vom BGH geschaffenes Versicherungsproblem. Wer sich näher informieren möchte: https://juris.bundesgerichtsho…=en&nr=123945&pos=0&anz=1

    (Richtig süß finde ich die Argumentationskette mit dem verständigen Versicherungsnehmer.)


    Aber nun ist das BGH- Urteil in der Welt und wenn die Versicherer bereit sind, die Deckung gegen Zusatzbeitrag zu übernehmen, dürfte das Risiko kalkulierbar sein.


    Ob so eine Zusatzdeckung sinnvoll ist, muss nach dem Text beurteilt werden und ob man sie kauft, zum Preis im Verhältnis zur Gesamtprämie.

    Was ist zB mit der Dichtigkeit von Badamaturen oder eine Waschmaschine? Wie sind diese Schäden abgedeckt?

    Normalerweise ja, da fest mit dem Rohrleitungssystem verbunden.


    Gruß Pumphut

  • Ich verstehe bereits nicht, was dichte oder undichte Fugen überhaupt mit der Wohngebäudeversicherung zu tun haben sollen. Versichert sind Schäden am Gebäude durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser oder - je nach Umfang des Versicherungsschutzes - durch Überschwemmungen. Mit Wasserschäden, die z. B. durch Spritzwasser beim duschen entstehen, hat die Wohngebäudeversicherung von vornherein nichts zu tun, weil dabei das Wasser bestimmungsgemäß aus der Leitung entnommen wird. Da ist egal, ob die Fugen dicht sind oder nicht, es gibt so oder so nichts von der Versicherung.

    Das stimmt so nicht. Es war immer ein Streitthema. Aber ich kenne mehrere Fälle, bei denen die Wohngebäudeversicherung bei undichten Fugen geleistet haben. Das BGH hat aber nun Tatsachen geschaffen. Anhand des Urteils, habe ich auch meine Wohngebäudeversicherung angeschrieben. Diese bestätigte mir, dass sie in der Vergangenheit für solche Schäden geleistet hat und nun prüft, ob dies Einfluss auf die eigenen Tarifbedingung hat. Bis dahin wollen sie weiter leisten, wie bisher. Das war Stand 19.01.2022

  • An der Stelle noch der kleine Hinweis, dass Silikonfugen nach dem Stand der Technik nicht die eigentliche Abdichtung darstellen, ebenso wenig die normalen Fliesenfugen. Deshalb muss z.B. bei durchgefliesten Duschen eine Abdichtung unter die Fliesen.