Schenkungssteuer einige Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zur Schenkungssteuer, die ich irgendwie nicht ganz verstehe..


    1. Es gilt ja immer der Zeitraum von 10 Jahren. Aber mal angenommen man zahlt monatlich X Betrag an die Oma und übersteigt dann nach 5 Jahren diesen Freibetrag.

    a.) ist es dann Steuerhinterziehung wenn man diese vorher nicht gemeldet hat sondern erst wenn man den Betrag übersteigt?

    b.) Wenn man z.B. mit der Oma wohnt und einige Rechnungen übernimmt oder zur Miete beisteuert zählt das direkt auch?

    c.) Wenn man z.B. der Oma eine Waschmaschine oder Urlaub kauft ist das auch Meldepflichtig und zählt zum Freibetrag?

    d.) was wenn man aus dem Elternhaus auszieht und die Eltern finanziell unterstützt? Z.b mit 300-400€ monatlich. Ist es dann auch Meldepflichtig und nur bis 20.000€ möglich?

    tut mir leid für die ganzen Fragen aber finde das Thema sehr schwierig ..

  • Hallo,


    hier meine laienhafte Einschätzung:


    a) Ja ist dann Steuerhinterziehung

    b) Ja ist bzw. könnte eine Schenkung sein (Ausnahme eventuell Kosten im Rahmen eines nachweisbaren Mietverhältnisses)

    c) Ja ist bzw. könnte eine Schenkung sein, außer es ist nur geliehen

    d) Ja ist eine Schenkung


    Das Thema ist leider sehr komplex. Wenn aber zu vermuten ist, dass man die Freibeträge durch seine nett gemeinten Taten übersteigt, würde ich es im Zweifel dem Finanzamt melden oder mit diesem besprechen.


    Alternativ unterhalb der Freibeträge bleiben. Ein Mietvertrag könnte auch helfen. Auch der Gang zum Steuerberater könnte hilfreich sein.


    Hier im Forum gibt es auch noch ein paar Steuerprofis, vielleicht korrigieren die mich nochmal.


    Ergänzend:


    Bitte aber auch zuerst an die eigene Vorsorge denken. Wenn da alles in trockenen Tüchern ist, kann man gern auch in seinem sozialen Umfeld helfen. Oma und Eltern würden es sicherlich begrüßen, wenn es Dir auch ohne sie gut geht.

  • Wie häufig gilt:

    Die Grenzen zur Steuerhinterziehung sind häufig fließend. Wenn Du Deine Mutter z.B. zu einem UUrlaub einlädst (Du hast gebucht und bezahlt), ist es schon mal anders zu beurteilen, als wenn Du Deiner Mutter direkt das Geld für einen Urlaub schenkst und Sie es dann bucht (Sie bucht und bezahlt).

    Aber das Finanzamt ist u.U. nur eine Seite der Medaille. Bei Deinen Fragen lese ich teilweise heraus, dass evtl. ein Angehöriger auch auf Zahlungen vom Amt angewiesen ist. Dann kommt neben der Steuer evtl. auch das Thema Sozialbetrug zum Tragen.

    Hier sind die Grenzen deutlich enger gesteckt, was die Anzeigepflicht von Geld- oder Sachgeschenken angeht.