Grundsteuer in BaWü

  • Gestern kam bei uns der Bescheid über die Wertfestsetzung unseres Grund- und Wohnbesitzes. Darauf befand sich das Ergebnis der Multiplikation der Quadratmeterzahl unseres Grundstücks und dem Bodenrichtwert, den wir über ein Portal im Netz ermittelt haben. Schon erstaunlich, wie ernüchternd das Ergebnis der langen Wartezeit und unserer Anstrengungen, die Steuererklärung ordnungsgemäß auszufüllen, ausfällt.


    Ich vermute mal, dass es da wenig zuzustimmen oder zu widersprechen gibt, korrekt? Der Bescheid, welche Grundsteuer daraus resultieren wird, kommt ja erst später (bis 2025), da wird's dann interessant, vermute ich. Wir in BaWü haben ja die Situation, dass es für die Grundsteuer keine Rolle spielt, ob auf dem Grundstück eine Bruchbude oder eine Villa steht. Gerecht oder nicht?

  • Gestern kam bei uns der Bescheid über die Wertfestsetzung unseres Grund- und Wohnbesitzes. Darauf befand sich das Ergebnis der Multiplikation der Quadratmeterzahl unseres Grundstücks und dem Bodenrichtwert, den wir über ein Portal im Netz ermittelt haben. Schon erstaunlich, wie ernüchternd das Ergebnis der langen Wartezeit und unserer Anstrengungen, die Steuererklärung ordnungsgemäß auszufüllen, ausfällt.


    Ich vermute mal, dass es da wenig zuzustimmen oder zu widersprechen gibt, korrekt? Der Bescheid, welche Grundsteuer daraus resultieren wird, kommt ja erst später (bis 2025), da wird's dann interessant, vermute ich. Wir in BaWü haben ja die Situation, dass es für die Grundsteuer keine Rolle spielt, ob auf dem Grundstück eine Bruchbude oder eine Villa steht. Gerecht oder nicht?

    Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und zur Begründung auf die Musterklage des BdSt, Haus und Grund und weiterer Verbände verweisen. Gleichzeitig würde ich das Ruhen bis zur Entscheidung über die Musterklage beantragen.


    Nachtrag: Wenn man gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegt, wird er rechtskräftig. Ein Widerspruch gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid ist dann nur mit Argumenten möglich, die nicht auf dem Grundlagenbescheid beruhen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • https://www.steuerzahler.de/fi…and_8._M%C3%A4rz_2023.pdf


    Die Wahrscheinlichkeit, dass das Modell von BW verfassungswidrig ist, ist sehr hoch.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass man trotzdem die verfassungswidrige Steuer bezahlen muss, allerdings auch.


    Zitat

    Der Bescheid, welche Grundsteuer daraus resultieren wird, kommt ja erst später (bis 2025), da wird's dann interessant, vermute ich

    Es hat schon seinen Grund, warum man 3 Bescheide kommt.

    Ein Einspruch macht nur gegen den Grundsteuerwertbescheid Sinn, die anderen beiden Bescheide übernehmen lediglich den Wert daraus. Der Wert kann in den Folgebescheiden nicht mehr angegriffen werden wenn der Grundsteuerwertbescheid bestandskräftig ist.

  • https://www.steuerzahler.de/fi…and_8._M%C3%A4rz_2023.pdf


    Die Wahrscheinlichkeit, dass das Modell von BW verfassungswidrig ist, ist sehr hoch.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass man trotzdem die verfassungswidrige Steuer bezahlen muss, allerdings auch.

    Das ist richtig, sie liegt allerdings unter den 100%, wenn man keinen Widerspruch einlegt ;)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wir in BaWü haben ja die Situation, dass es für die Grundsteuer keine Rolle spielt, ob auf dem Grundstück eine Bruchbude oder eine Villa steht. Gerecht oder nicht?

    Also ich finde das Modell gerecht, da es tendenziell den Geschosswohnungsbau bevorteilt und somit den ökologisch zweifelhaften Flächenfraß von Einfamilienhäusern eher höher besteuert. Das finde ich persönlich völlig in Ordnung, dass hier Eigentümer ein bisschen mehr die Kosten schultern müssen, die eh für die Allgemeinheit entstehen.

  • Also ich finde das Modell gerecht, da es tendenziell den Geschosswohnungsbau bevorteilt und somit den ökologisch zweifelhaften Flächenfraß von Einfamilienhäusern eher höher besteuert. Das finde ich persönlich völlig in Ordnung, dass hier Eigentümer ein bisschen mehr die Kosten schultern müssen, die eh für die Allgemeinheit entstehen.

    Aus dem Gesichtspunkt ja - aber ökologisch ist ein brach liegendes Grundstück am besten, und das kostet künftig so viel wie ein komplett zugebautes 20-Parteien-Haus.


    Gerecht geht anders.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das stimmt so aber auch nicht. Die Art der Nutzung spielt nur auf der ersten Stufe, nämlich beim Grundsteuerwert, keine Rolle. Auf der zweiten Stufe, beim Messbetrag, führt die Wohnnutzung dann zu einem Abschlag von 30%. D. h., bei gleichem Grundstückswert kostet Omas vielzitiertes altes Häuschen in teurer Wohngegend 30% weniger als das baureife, aber unbebaute Grundstück, das Oma in der teuren Wohnlage auch noch vorhält. Das kann man gut oder schlecht finden, aber das ist halt generell die Krux mit der Gerechtigkeit. Was der eine für ungerecht hält, hält der andere gerade aus Gründen der Gerechtigkeit für geboten.

  • Danke schön! Dieses Musterschreiben werde ich nutzen und schon jetzt nach Zugang des ersten Schreibens zeitnah reagieren...

  • Das stimmt so aber auch nicht. Die Art der Nutzung spielt nur auf der ersten Stufe, nämlich beim Grundsteuerwert, keine Rolle. Auf der zweiten Stufe, beim Messbetrag, führt die Wohnnutzung dann zu einem Abschlag von 30%. D. h., bei gleichem Grundstückswert kostet Omas vielzitiertes altes Häuschen in teurer Wohngegend 30% weniger als das baureife, aber unbebaute Grundstück, das Oma in der teuren Wohnlage auch noch vorhält. Das kann man gut oder schlecht finden, aber das ist halt generell die Krux mit der Gerechtigkeit. Was der eine für ungerecht hält, hält der andere gerade aus Gründen der Gerechtigkeit für geboten.

    Richtig, mein Fehler.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich halte das BaWü Modell für nicht das Schlechteste.


    Allerdings halte ich allein die Existenz von 8 verschiedenen Modellen im D Land für verfassungswidrig. LaWi zahlt mal wieder nix.

    Richtig. Und LaWi ist teilweise auch abstrus geregelt.

    Meine Nachbarn betreiben einen Gnadenhof - null auf Gewinn ausgerichtet. Aber: LaWi... Natürlich auch für das Wohnhaus, ist ja auf dem gleichen Grundstück.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich halte das BaWü Modell für nicht das Schlechteste.


    Allerdings halte ich allein die Existenz von 8 verschiedenen Modellen im D Land für verfassungswidrig. LaWi zahlt mal wieder nix.

    Das BaWü Modell belastet vor allem große Gärten. Da ist auch nichts mit Klimaschutz dran.

    Früher waren die Grundstücke größer, oftmals 400-800qm für normale Häuser. Mittlerweile gibt es selbst in B-Lagen Reihenhäuser mit unter 150qm Grundstück, da ist die Terasse und der Garten oftmals nur 5-10qm groß.


    Eine Objektsteuer kann keine Indiferrenz zwischen Grund und Bebauung beinhalten. Denn die Bebauung Tiny-House oder Villa ist ebenfalls Besteuerungsobjekt und muss in die Leistungsfähigkeit bei der Besteuerung einfließen.


    Arg viel unbürokratischer ist das BaWü Modell auch nicht.

  • "Also ich finde das Modell gerecht, da es tendenziell den Geschosswohnungsbau bevorteilt und somit den ökologisch zweifelhaften Flächenfraß von Einfamilienhäusern eher höher besteuert."


    Frage: Was hat das Bundesverfassungsgericht gefordert?


    Ob Flächenfraß gut ist oder nicht, das ist kein Kriterium für die Höhe der Grundsteuer.