MONTANA: Suspekte Berechnung des Entlastungsbetrags bei Vertragswechsel

  • Hallo Community!


    Mich würde Eure Meinung interessieren, ob Montana die Auszahlung des Entlastungsbetrags, der mir nur für die Monate Januar bis März zusteht, auf das ganze Jahr strecken darf.


    Mein aktueller Stromvertrag bei Montana liegt bei 59,49 ct/kWh und wird zum 26.03.2023 (sagen wir vereinfacht: 1.4.) auf irgendwas unter 40ct reduziert (Vertragswechsel), also unter der Strompreisdeckelung. Mein prognostizierter Jahresverbrauch liegt be 4.040 kwH, 80% davon sind 3.232 kWh.


    Montana hat gerechnet:

    • 59,49 ct/kWh - 40 ct/kWh = 19,49 ct/kWh x 3.232 kWh = 629,92 € Entlastung im Gesamtjahr bzw 52,49 € im Monat
    • Der Kunde ist aber nur von Januar bis März in diesem Tarif (ab April zahlt er <40ct), also ist sein Entlastungsbetrag für das Gesamtjahr 3 x 52,49 = 157,47 €.
    • Demnach ist der monatliche Enlastungsbetrag 157,47 € / 12 Monate = 13,12 €

    Damit verschiebt Montana Ansprüche, die ich zwischen Januar in März erlangt habe, zur Auszahlung auf den Zeitraum Januar bis Dezember und verschafft sich einen finanziellen Vorteil (spätere Auszahlung an den Kunden) zu meinem Risiko (Insolvenzrisiko des Anbieters bei gleichzeitig zu hohen Vorauszahlungen, die erst bis Jahresende abgeschmolzen sind).


    Haltet Ihr diese Berechnung für rechtlich einwandfrei? Oder ist das gar eine Berechnung, die staatlich vorgegeben ist?


    Meiner Auffassung nach müsste die Rechnung lauten: Jan - März Vorschüsse um 52 € senken, danach gar nicht mehr.


    Vielen Dank für Eure Meinungen! :thumbup:

  • Hallo Peter B,


    ich würde es zwar auch so sehen wie Sie, aber:


    „Soweit das Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit dem Letztverbraucher Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vertraglich vereinbart hat, hat das Elektrizitätsversorgungsunternehmen den monatlichen Entlastungsbetrag in den mit dem Letztverbraucher vereinbarten Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu berücksichtigen.“ (§4/4 1.Satz StromPBG)


    Die Formulierung ist so windelweich, dass man auch die Lesart von Montana sehen könnte. Falls sich Montana auf Ihre Beschwerde nicht bewegt, bleibt wohl nur die Schlichtungsstelle Energie.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    vielen dank für die kompetente Antwort. Das es eine Schlichtungsstelle gibt, wusste ich noch gar nicht - das stand erst auf der Agenda für den Fall, dass meine Beschwerde im Sand verläuft.


    Gruß aus dem Sonnig-verregneten Rheinhessen,


    Peter B