Hallo Community!
Mich würde Eure Meinung interessieren, ob Montana die Auszahlung des Entlastungsbetrags, der mir nur für die Monate Januar bis März zusteht, auf das ganze Jahr strecken darf.
Mein aktueller Stromvertrag bei Montana liegt bei 59,49 ct/kWh und wird zum 26.03.2023 (sagen wir vereinfacht: 1.4.) auf irgendwas unter 40ct reduziert (Vertragswechsel), also unter der Strompreisdeckelung. Mein prognostizierter Jahresverbrauch liegt be 4.040 kwH, 80% davon sind 3.232 kWh.
Montana hat gerechnet:
- 59,49 ct/kWh - 40 ct/kWh = 19,49 ct/kWh x 3.232 kWh = 629,92 € Entlastung im Gesamtjahr bzw 52,49 € im Monat
- Der Kunde ist aber nur von Januar bis März in diesem Tarif (ab April zahlt er <40ct), also ist sein Entlastungsbetrag für das Gesamtjahr 3 x 52,49 = 157,47 €.
- Demnach ist der monatliche Enlastungsbetrag 157,47 € / 12 Monate = 13,12 €
Damit verschiebt Montana Ansprüche, die ich zwischen Januar in März erlangt habe, zur Auszahlung auf den Zeitraum Januar bis Dezember und verschafft sich einen finanziellen Vorteil (spätere Auszahlung an den Kunden) zu meinem Risiko (Insolvenzrisiko des Anbieters bei gleichzeitig zu hohen Vorauszahlungen, die erst bis Jahresende abgeschmolzen sind).
Haltet Ihr diese Berechnung für rechtlich einwandfrei? Oder ist das gar eine Berechnung, die staatlich vorgegeben ist?
Meiner Auffassung nach müsste die Rechnung lauten: Jan - März Vorschüsse um 52 € senken, danach gar nicht mehr.
Vielen Dank für Eure Meinungen!