Berliner Testament mit Schenkung aber weniger als zehn Jahren laufzeit

  • Ich wuerde mich sehr bedanken wenn Sie die Frage beanworten wuerden ob die Schenkug im folgenden Szenario Steuervorteile bietet oder nicht.


    2 Eltern leben heute und haben 2 Kinder und ein Berliner Testament. Die Eltern besitzen ein Haus im Wert von 2.000.000 Euro. Eltern schenken heute jedem Kind 20% vom Haus mit Nießbrauch. Heute in 2 Jahren stirbt der erste Elternteil und der überlebende Elternteil erbt das Haus. In 6 Jahren verstirbt auch der verbleibende Elternteil und beide Kinder erben und verkaufen das Haus.


    Da die Schenkung weniger als 10 Jahre vor der Erbschaft stattgefunden hat, werden die Kinder eine Steuerschuld von 1.200.000 EUR (2 Mio. EUR minus Freibetrag) oder eine Steuerschuld von 400.000 EUR (2 Mio. EUR minus Freibetrag minus Schenkung) haben?

  • Unabhängig von Deinen Überlegungen mit Schenkung und Nießbrauch:


    Ich meine beide Kinder haben einen Freibetrag von jeweils 400.000 pro Elternteil.

    Demnach ist bei Berliner Testament im Falle des Todes des zweiten Elternteil von jedem Kind "nur" 200.000 zu versteuern (2.000.000 / 2 Kinder - 400.000 Mama - 400.000 Papa = 200.000).


    Lasse mich aber gerne korrigieren.

  • Ich würde raten, hier einen spezialisierten Steuerberater aufzusuchen (manchmal machen das auch Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit Steuerkanzlein), da nur von dort belastbare Zahlen kommen. Der Nießbrauch mindert den Wert der Schenkung (das ist, wenn man es richtig macht, ein großer Hebel um Steuern zu sparen, muss aber richtig gerechnet werden. Dazu benötigt man das Alter aller Personen).


    Zur Überlegung oben:

    - Wem gehört das Haus? Den Eltern je 50:50?

    - Der Nießbrauch ist nicht mit eingerechnet, die Eltern könnten also mehr als die je 20% steuerfrei an die Kinder verschenken.

    - Daher könnten die Eltern vermutlich bereits jetzt das Haus komplett an die Kinder übertragen (also der Vater besitzt 50%, 1Mio, und übertragt davon je 500k also je 25% an jedes der beiden Kinder. Wegen des Nießbrauchs fällt der Wert auf unter 400k, wenn der Vater jetzt nicht gerade steinalt ist - gleiches gilt für die Mutter. Dann ist alles bei den Kindern).

    - Berliner Testament ist häufig problematisch. Nicht nur wegen der steuerlich unvorteilhaften Reihenfolge der Erbschaft, sondern auch weil es absolut nicht mehr geändert werden kann, wenn der erste Ehepartner verstorben ist.


    Nochmal: Holt hierzu professionelle Beratung ein, da gibt es zig Tricks, und die gesparten Schenkungssteuern sind häufig höher als die Kosten.