Grundwertsteuer: Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus. Was ist günstiger?

  • adrianberg

    Hat den Titel des Themas von „Grundwertsteuer Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus. Was ist günstiger?“ zu „Grundwertsteuer: Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus. Was ist günstiger?“ geändert.
  • MMn gilt das was in der Baugenehmigung steht.


    Ansonsten mal einen der Simulatoren befragen, das hängt u.a. von den Wohnflächenverhältnissen ab. Unseres ist ein sog. "unechtes Zweifamilienhaus", das ist trotz größerem Grundstück weniger Wert als das sonst identische Nachbarhaus, das als Einfamilienhaus läuft.

  • Hallo zusammen,

    ich habe es gerade mal mit einem Simulator versucht.

    Danke für die Idee. Sehr hilfreich.

    Es scheint, eher tatsächlich mit der Einteilung in Ein- oder Zweifamilienhaus selbst zutun zu haben.

    Die Wohnfläche, scheint nur sekundär substantiell zu sein.


    Oder was übersehe ich ?


    LG

  • ... was günstiger ist anzugeben ein Ein- oder Zweifamilienhaus.

    ...

    Steuererklärungen sind kein Wunschkonzert. Anzugeben ist das, was der Wahrheit entspricht. Wenn falsche Angaben gemacht werden, weil das "günstiger" ist, dann ist das eine Straftat.

  • Wenn ich fragen darf, was genau macht es zu einem unechten Zweifamilienhaus?

    Damals wurden aus steuerlichen Gründen zwei Wohnungen gebaut im baurechtlichen Sinne, also abgeschlossene Einheiten, Brandschutz, ... , wurden aber so gestaltet, dass man sie gut gemeinsam nutzen kann. Der Nachbar hat nachträglich im Keller einen zweiten Zugang gebaut, die Kellerräume sind aber nicht baurechtlich so getrennt, dass sie eine Wohnung im rechtlichen Sinne sind, unabhängig davon, dass dort die Großeltern wohn(t)en.

    Die Wohnfläche, scheint nur sekundär substantiell zu sein.


    Oder was übersehe ich ?

    Das stimmt so s. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank Kater.Ka.

    Alleine schon das BewG erhellte die Sachlage deutlich.

    Verstehe ich das richtig, dass demnach aus einem Ein- und Zweifamilienhaus, bei Vermietung, ein Mietwohngrundstück wird.

    Es ist dann also egal ob es ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist?

    Merkwürdig.


    LG

  • Maßgeblich für die aktuelle Grundsteuerbewertung ist nicht § 75 BewG, sondern § 249 BewG. Da gibt es ein paar Unterschiede, insbesondere für Wohnungseigentum. Auch wenn es "Mietwohngrundstück" heißt, ist die Vermietung dafür nicht das entscheidende Kriterium. Alles, was zu mindestens 80% Wohnzwecken dient und nicht Ein - oder Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum i. S. d. BewG ist, gilt als Mietwohngrundstück.


    Ob Räume als selbständige Wohnung gelten, ist nach den in § 249 Abs. 10 BewG genannten Kriterien zu ermitteln. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung, nicht die genehmigte Nutzung. Auch für eine nach Baurecht illegale Nutzung ist Grundsteuer zu zahlen.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Unterstützung.


    Das Finanzamt selbst hat es nun hilfreich eingeschätzt.

    Es bestehen, neben einem dazugehörigen Eingang, alle Anschlüsse die eine weitere Küche benötigt (ohne das eine dort steht).

    Gleich: Zweifamilienhaus.


    Erstaunlich.


    LG


    P.S.: Es ist noch kein Bescheid ergangen.

  • Zur Differenzierung von KI (AI) und KD (AD) etwa?

    Wobei zumindest nach ernst zu nehmender Befürchtung des ER mit dem Wachstum der KI die ND mitwächst zu Lasten der NI.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt