Hallo zusammen,
ich bekomme gerade die Frage, was günstiger ist anzugeben ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Bzw. und wonach richt sich die Einteilung?
Vielen Dank.
LG
Hallo zusammen,
ich bekomme gerade die Frage, was günstiger ist anzugeben ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Bzw. und wonach richt sich die Einteilung?
Vielen Dank.
LG
naja....... wie viele Familien halt in dem Haus wohnen.... Da gibt man halt das an, was wahr ist....und nicht, was günstiger ist...... Stichwort "Steuerhinterziehung"
MMn gilt das was in der Baugenehmigung steht.
Ansonsten mal einen der Simulatoren befragen, das hängt u.a. von den Wohnflächenverhältnissen ab. Unseres ist ein sog. "unechtes Zweifamilienhaus", das ist trotz größerem Grundstück weniger Wert als das sonst identische Nachbarhaus, das als Einfamilienhaus läuft.
Hallo zusammen,
sehr interessant.
Wenn ich fragen darf, was genau macht es zu einem unechten Zweifamilienhaus?
Genau darum geht es mir.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
LG
Hallo zusammen,
ich habe es gerade mal mit einem Simulator versucht.
Danke für die Idee. Sehr hilfreich.
Es scheint, eher tatsächlich mit der Einteilung in Ein- oder Zweifamilienhaus selbst zutun zu haben.
Die Wohnfläche, scheint nur sekundär substantiell zu sein.
Oder was übersehe ich ?
LG
... was günstiger ist anzugeben ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
...
Steuererklärungen sind kein Wunschkonzert. Anzugeben ist das, was der Wahrheit entspricht. Wenn falsche Angaben gemacht werden, weil das "günstiger" ist, dann ist das eine Straftat.
Was würde wohl ChatGPT zum Thema Grundsteuer und Steuerhinterziehung sagen?
Wenn ich fragen darf, was genau macht es zu einem unechten Zweifamilienhaus?
Damals wurden aus steuerlichen Gründen zwei Wohnungen gebaut im baurechtlichen Sinne, also abgeschlossene Einheiten, Brandschutz, ... , wurden aber so gestaltet, dass man sie gut gemeinsam nutzen kann. Der Nachbar hat nachträglich im Keller einen zweiten Zugang gebaut, die Kellerräume sind aber nicht baurechtlich so getrennt, dass sie eine Wohnung im rechtlichen Sinne sind, unabhängig davon, dass dort die Großeltern wohn(t)en.
Die Wohnfläche, scheint nur sekundär substantiell zu sein.
Oder was übersehe ich ?
Das stimmt so s. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
Hallo zusammen,
vielen Dank Kater.Ka.
Alleine schon das BewG erhellte die Sachlage deutlich.
Verstehe ich das richtig, dass demnach aus einem Ein- und Zweifamilienhaus, bei Vermietung, ein Mietwohngrundstück wird.
Es ist dann also egal ob es ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist?
Merkwürdig.
LG
Verstehe ich das richtig, dass demnach aus einem Ein- und Zweifamilienhaus, bei Vermietung, ein Mietwohngrundstück wird.
Sehe ich anders https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__75.html
Maßgeblich für die aktuelle Grundsteuerbewertung ist nicht § 75 BewG, sondern § 249 BewG. Da gibt es ein paar Unterschiede, insbesondere für Wohnungseigentum. Auch wenn es "Mietwohngrundstück" heißt, ist die Vermietung dafür nicht das entscheidende Kriterium. Alles, was zu mindestens 80% Wohnzwecken dient und nicht Ein - oder Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum i. S. d. BewG ist, gilt als Mietwohngrundstück.
Ob Räume als selbständige Wohnung gelten, ist nach den in § 249 Abs. 10 BewG genannten Kriterien zu ermitteln. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung, nicht die genehmigte Nutzung. Auch für eine nach Baurecht illegale Nutzung ist Grundsteuer zu zahlen.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Unterstützung.
Das Finanzamt selbst hat es nun hilfreich eingeschätzt.
Es bestehen, neben einem dazugehörigen Eingang, alle Anschlüsse die eine weitere Küche benötigt (ohne das eine dort steht).
Gleich: Zweifamilienhaus.
Erstaunlich.
LG
P.S.: Es ist noch kein Bescheid ergangen.
Eigentlich nicht erstaunlich, denn so steht es im Gesetz.
Hallo zusammen,
dann dürfte das o.g. unechte Zweifamilienhaus eher ein echtes Zweifamilienhaus sein.
Oder?
LG
Keine Ahnung, was sagen Gesetz und Finanzamt dazu?
dann dürfte das o.g. unechte Zweifamilienhaus eher ein echtes Zweifamilienhaus
Baurechtlich ja, es wird aber eben allein genutzt. Das war früher, so Mitte der 80er, steuerlich begünstigt, da man da eigengenutzte Immobilen noch abschreiben konnte.
Hallo zusammen,
sehr Interessant. Vielen Dank.
Das könnte bedeuten, wenn Sie den einen Teil, meinetwegen als Büro nutzen, ist es ein Zweifamilienhaus im Sinne der Grundsteuer.
LG
Wo soll diese Diskussion eigentlich hinführen?
Wo soll diese Diskussion eigentlich hinführen?
Zur Differenzierung von KI (AI) und KD (AD) etwa?
Zur Differenzierung von KI (AI) und KD (AD) etwa?
Wobei zumindest nach ernst zu nehmender Befürchtung des ER mit dem Wachstum der KI die ND mitwächst zu Lasten der NI.