Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Rentner und zahle jährlich ca. 3.100 EUR Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rente (Deutsche
Rentenversicherung). an die Barmer.
Meine Frau (Hausfrau, freiwillig gesetzlich versichert) zahlt jährlich den Höchstbetrag (Mindestbemessungsgrenze
2023: 1.131,67 EUR) von 2.300 EUR, ebenfalls an die Barmer.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 5.400 EUR.
Sind bei gemeinsamer Veranlagung davon lediglich 3.800 EUR von der Steuer absetzbar oder der Gesamtbetrag
(schließlich handelt es sich hierbei ja ausschließlich um reine Basisversorgung bzw. schutz?)
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank vorab und
freundliche Grüße
Jan Scheffler