Darf die Bank eine Kreditvergabe an (erpresserische) Bedingungen knüpfen?

  • Hallo liebe Community,


    ich habe folgenden Fall:

    meine Frau und ich trennen uns. In diesem Zuge muss ich das (mir allein gehörende) EFH verkaufen. Um vorher noch ein paar Renovierungen vornehmen zu können habe ich einen Liquiditätsbedarf von 20 T€.


    Auf einem anderen Objekt (MFH) habe Darlehen bei (nur) einer regionalen Genossenschaftsbank. Bei einem realistischen Marktwert von 750 T€ liegen die aktuell bei 302 T€, also ca. 40% Beleihung. Grundschulden sind aber i.H.v. 355 T€ an die Bank abgetreten, damit rund 50 T€ "frei". Also hatte ich bei der Bank nach einem kurzfristigen (Dispo-)Kredit (6 Monate) gefragt und auf die ausreichende Besicherung hingewiesen.


    Folgende Antwort habe ich per Email erhalten (Auszug):

    "Für den Fall einer positiven Begleitung Ihres Kreditwunsches nach Bewertung der Immobilie würden wir die Möglichkeit zum (Mit)Vertrieb durch unsere Immobilienabteilung erwarten."


    Am Telefon war die Aussage dann noch deutlicher:

    „Wenn Sie uns dann mit dem Auftrag zur Immobilienvermarktung weitere Argumente geben, kann eine Kreditentscheidung positiv ausfallen.“


    Leider habe ich nicht viele Alternativen zu dieser Bank, da meine Liquidität derzeit insgesamt angespannt ist.

    Ich würde aber auf gar keinen Fall die Immobilie der Bank zum Vertrieb geben, da die nicht die notwendige Kompetenz für diese Immobilie haben.


    Meine Fragen an Euch:

    Darf die Bank überhaupt eine Kreditvergabe daran knüpfen, dass sie ein anderes, lukratives Geschäft bekommt?

    Wie würdet Ihr reagieren? Soll ich das der Verbraucherzentrale melden? Bringt das überhaupt was?


    Bin gespannt auf Eure Sichtweise!

    Gruß Kai


  • Naja, wenn es keine andere Optionen gibt, muss Du zusagen und schauen was passiert. Wenn die Verknüpfung unzulässig war, kann das gerichtlich im Nachhinein festgestellt werden. Die Bank zur Kreditvergabe durch die Verbraucherzentrale zu zwingen wird sicher nicht funktionieren. Ich würde schauen, dass die Bank dann im Streitfall keine Chance hat, den Kredit aus anderen Gründen fällig zu stellen.

  • Die Bank zur Kreditvergabe durch die Verbraucherzentrale zu zwingen wird sicher nicht funktionieren.

    Das ist klar, war so auch nicht gemeint. Ich halte die Bedingung / Verknüpfung schon im Vorfeld für unlauter. Die Frage ist, ob es Konsequenzen hätte, ein solches Verhalten z.B. der Verbraucherzentrale (oder BaFin?) anzuzeigen. Oder verläuft so was halt im Sande und interessiert schlussendlich niemanden?