Nachehelichen Unterhalt

  • Hallo,


    bin ganz neu hier und hoffe dass mir einige Antworten helfen können.


    Nach wie viel Jahren kann man noch nachehelichen Unterhalt beantragen? Bin seit 1/2012 geschieden und warum dass noch nicht passiert ist, ist eine lange Geschichte, die mit dem Trennungsunterhalt, meinem Rentenantrag und leider auch mit meinem Anwalt zusammenhängt.


    LG lieb07

  • Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden.


    Unterhaltszahlungen sind ein Dauerschuldverhältnis - genauso wie Lohn oder Miete.
    Da entsteht der Anspruch jeden Monat neu. Deshalb gibt es in solchen Fällen auch keine Verjährung.


    ABER: Ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt könnte verwirkt sein.


    Verwirkung setzt ein Zeitmoment und ein Umstandsmoment voraus.
    Das Zeitmoment sehe ich bei drei Jahren (von Scheidung bis heute) als erfüllt an.
    Ob das Umstandsmoment erfüllt ist, kann ich aufgrund Ihrer Angaben nicht beurteilen.


    Das Umstandsmoment ist dann erfüllt, wenn der Unterhaltsschuldner aufgrund bestimmter Umstände davon ausgehen durfte, dass er nicht mehr zur Unterhaltszahlung herangezogen werden würde.


    Ihr geschiedener Mann bzw. dessen Anwalt wird sicherlich Umstände anführen, weshalb keine nachehelicher Unterhalt gezahlt wurde und weshalb der Schuldner auch zu der Gewissheit kommen konnte, dass er nicht mehr zahlen muss.


    Also sieht es generell nicht sehr erfolgversprechend aus, drei Jahre nach der Scheidung noch nachehelichen Unterhalt zu fordern. Hinzu kommt, dass die Rechtslage inzwischen so ist, dass grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selbst verantwortlich ist.


    Nachehelicher Unterhalt kann nur noch in gesetzlich definierten Fällen gefordert werden (z.B. wegen Kleinkinderziehung, Krankheit, Gebrechlichkeit oder zum Ausgleich ehebedingter Nachteile).