Flugkosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland: Pauschal oder Beleg?

  • Hallo, ich bin Deustche, im EU-Ausland verheiratet und mein Lebensmittelpunkt (Ehepartner) ist dort. Ich arbeite aber in Deutschland. Fast jedes Wochenende fliege ich nach Hause. Bei einem Gespräch mit meinem zuständigen Mitarbeiter im Finanzamt wies dieser mich darauf hin, dass ich bei doppelter Haushaltsführung die Flugkosten pauschal abetzen könne, d.h. 1.530 km (einfach Strecke) * 0,30 * 46 Wochenenden. Da dieser Betrag aber die effektiven Flugkosten signifikant übersteigt, bin ich im Zweifel ob ich das tun soll und ob der june, aber noch unerfahrende Mitarbieter des Finanzamts mir den richtigen Rat gegeben hat. Aus dem Blog und der Anlage N scheint hervorzugehen ("lt. Nachweis") , dass im Falle von Flugkosten grundsätzlich immer Belege erbracht werden müssen.
    Was soll ich nun tun? Pauschale oder Belege?

  • Hallo Fritzie,
    Dein Gefühl hat Dich nicht getäuscht. § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG: "Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken..." und in Folge auch nicht für die Familienheimfahrt i.S.d. Doppelten Haushaltsführung § 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 7 EStG "Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden".


    Denn genau wie Du sagst, verhindert die Pflicht des Nachweises der Kosten diese erheblichen Mitnahmeeffekte und auch den Ansatz eines wöchentlichen Heimfluges, falls dem gar nicht so sein sollte. Du kannst die Pauschale allerdings für die Fahrten vom Zweitwohnsitz zum Flughafen absetzen.


    Ich als Berater müsste das dann auch so ansetzen.
    Du hast allerdings einen Vorteil: Du bist kein Steuerberater und machst Deine Steuererklärung selbst. Außerdem hat Dein Bearbeiter im FA etwas anderes erzählt daher kannst Du folgendes probieren (Unwissenheitstaktik):


    Setz die Pauschale an und hoffe, dass der selbe Typ, der Dir das erzählt hat auch Deine Erklärung bearbeitet, vielleicht veranlagt er echt so. Rechnen darfst Du aber nicht damit, sondern mach ne Alternativberechnung mit den nachweisbaren Kosten.
    Ich persönlich rechne bei der Variante damit, dass es auffällt, das FA Dir die Pauschale streicht und in der Erläuterungen schreibt "konnte mangels Nachweis nicht anerkannt werden". Daher schonmal nen Einspruch vorschreiben, die Flugkosten in einer Anlage zusammenstellen und diese zusammen mit den Belegen beim Einspruch einreichen. Nach ca. 4 Wochen solltest dann einen neuen Bescheid kriegen.


    Ist Dir das alles zu riskant/langwierig etc. dann erklär gleich nur die tatsächlichen Kosten und dann ersparst Du Dir die obigen Schritte. Manchmal siegt aber eben auch die Frechheit bzw. "Unwissenheit" denn schliesslich hat Dir einer vom FA ja was anders erzählt....