Steuerliche Behandlung von fünfmonatige Dienstreise in Japan

  • Liebe Forumsmitglieder,


    Ich habe eine etwas ungewöhnliche Situation, zu der ich leider keine gute Antwort gefunden habe.


    Ich war letztes Jahr für fünf Monate für einen Forschungsaufenthalt in Japan. Hierbei wurde ich durch ein DFG-Forschungsstipendium

    finanziert. Dieses ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die einzelnen Ausgaben vor Ort habe ich selbst getragen, insbesondere hatte ich auch ein Zimmer in einem Wohnheim. Während der Zeit hatte ich weiterhin meine Wohnung in Deutschland und war dort auch angemeldet. Das Stipendium wurde aus Deutschland gezahlt und ich hatte auch keine zusätzlichen Einkünfte in Japan.


    Ich habe nun zwei Fragen dazu:

    1.) Muss ich in meiner Steuererklärung einen zweiten Wohnsitz (also Japan) angeben? Ich bin aus der Definition nicht schlau geworden und ich meine mich zu erinnern, dass es ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten da eine Regelung gibt?

    2.) Kann ich (trotz der steuerlichen Bevorzugung meines Stipendiums) die Kosten für das Wohnheim, Verpflegungskostenmehraufwand etc. absetzen? Beziehungsweise welche Kosten kann man ggf. absetzen?


    Vielen Dank schon mal für alle Antworten und einen schönen Tag euch! :)

  • Achtung, keine Steuerberatung, nur meine persönliche Meinung.


    Ich verstehe aber nicht ganz:



    zu 1): was hat denn der Wohnsitz mit der Steuererklärung zu tun? Den musst du ja beim Einwohnermeldeamt und nicht beim Finanzamt melden?



    zu 2): Warst du in DE noch beschäftigt, da du Dienstreise schreibst? Wenn ja, dann sollte dein Arbeitgeber diese Dienstreise genehmigt haben und du kannst diese Reise auch in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du nicht angestellt warst kann man das m.M. auch nirgends angeben.

  • Hallo Johu,


    Schon mal vielen Dank für die Antwort und mir ist natürlich klar, dass jeder/jede hier nur persönliche Meinungen postet. ;)


    zu 1.) worauf ich hinauswollte ist, dass es meines Wissens nach für die Steuerpflicht neben dem gemeldeten Wohnsitz auch einen Unterschied macht, wo man sein Leben tatsächich verbringt. Ich meine mich zu erinnern, dass Menschen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, sich aber de facto trotzdem nur in Deutschland aufhalten, ein Problem kriegen. Und die magische Grenze ist hier glaube ich 6 Monate. Daher habe ich mich gefragt, ob dies irgendeinen Einfluss bei längeren Dienstreisen hat. Aber wahrscheinlich ist die Frage Quatsch, ich war mir nur unsicher.


    zu 2.) Ich war während der Dienstreise bei meiner Universität beurlaubt, allerdings wurde mir ein dienstliches Interesse bestätigt. Daher würde ich annehmen, dass es wie eine Dienstreise zu behandeln ist.


  • Also nach meinem Verstaendnis kannst du, wenn beurlaubt, auch Nichts bei beruflichen veranlassten Reisekosten geltend machen. Dann war das m.M. steuerlich einfach Privatvergnuegen.