Liebe Forumsmitglieder,
Ich habe eine etwas ungewöhnliche Situation, zu der ich leider keine gute Antwort gefunden habe.
Ich war letztes Jahr für fünf Monate für einen Forschungsaufenthalt in Japan. Hierbei wurde ich durch ein DFG-Forschungsstipendium
finanziert. Dieses ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die einzelnen Ausgaben vor Ort habe ich selbst getragen, insbesondere hatte ich auch ein Zimmer in einem Wohnheim. Während der Zeit hatte ich weiterhin meine Wohnung in Deutschland und war dort auch angemeldet. Das Stipendium wurde aus Deutschland gezahlt und ich hatte auch keine zusätzlichen Einkünfte in Japan.
Ich habe nun zwei Fragen dazu:
1.) Muss ich in meiner Steuererklärung einen zweiten Wohnsitz (also Japan) angeben? Ich bin aus der Definition nicht schlau geworden und ich meine mich zu erinnern, dass es ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten da eine Regelung gibt?
2.) Kann ich (trotz der steuerlichen Bevorzugung meines Stipendiums) die Kosten für das Wohnheim, Verpflegungskostenmehraufwand etc. absetzen? Beziehungsweise welche Kosten kann man ggf. absetzen?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten und einen schönen Tag euch!