Prämiensparen - Zinsberechnung über Referenzzinssatz - Rechtsstreit

  • Ein von meinen Eltern 2005 abgeschlossener Prämiensparvertrag gehört zu denjenigen, deren Zinsklausel fehlerhaft war, die zu wenig Zinsen erhalten haben und nun durch mehrere Gerichtsverfahren korrigiert werden sollen.

    Die Sparkasse hat nun VOR Bekanntwerden des Urteils des OLG Dresden vom 22.03.2023 (Aktenzeichen: 5 MK 1/22) eine Zinsnachzahlung um 600 Euro als ANGEBOT deklariert.
    Beim Rechtsstreit geht es offenbar darum, welcher Referenzzinssatz zur Zinsberechnung zum Tragen kommt - WU9554 oder WX4260. Gleitender Durchschnitt ja oder nein spielt wohl auch noch eine Rolle (siehe Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen).

    Weiß jemand, wie die Zinsberechnung auf der Basis der konkreten Referenzzinssätze erfolgt? Ich würde gern das Angebot der Sparkasse bewerten wollen - ob es zumindest dem vom Gericht festgelegten Zinssatz WU9554 entspricht oder weniger ist und wie groß die Änderung wäre, wenn WX4260 zur Anwendung käme.
    Die Verbraucherzentrale strebt Revision des gestrigen Urteils zur Durchsetzung von WX4260 in Karlsruhe an.

  • Ich bin mir nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe: Laut BGH Urteilen sollte das Verhaeltnis Referenzzins/Vertragszins gleich bleiben. Viele Sparkassen verwenden eine konstante Differenz oder der Zins wurde noch schneller gesenkt. Ich hatte mir das mal selbst durchgerechnet: welche Zinsreihe genau verwendet wird macht keine riesigen Unterschiede, aber ob Verhaeltnis oder Differenz schon...


    Man kann sich die Vertraege aber auch von der vbz gegen Gebuehr bewerten lassen, die rechnen dann genau nacht.

  • Ich bin mir nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe: Laut BGH Urteilen sollte das Verhaeltnis Referenzzins/Vertragszins gleich bleiben. Viele Sparkassen verwenden eine konstante Differenz oder der Zins wurde noch schneller gesenkt. Ich hatte mir das mal selbst durchgerechnet: welche Zinsreihe genau verwendet wird macht keine riesigen Unterschiede, aber ob Verhaeltnis oder Differenz schon...


    Man kann sich die Vertraege aber auch von der vbz gegen Gebuehr bewerten lassen, die rechnen dann genau nacht.

    Die Vertragszinsen sind eben als variabel und damit sehr dehnbar definiert worden:
    "Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit 1,75 % p.a. verzinst."
    Ich kenne weder die Höhe der Referenzzinsen der beiden genannten Werte noch deren zeitliche Entwicklung.
    Bevor ich eine kostenpflichtige Berechnung (130 Euro) vornehmen lasse, frage ich hier, ob jemand die Werte und das Rechenverfahren kennt.

  • Ich hatte es so gemacht:


    Der Vertragszins zum Vertragsabschluss steht im Sparvertrag. Die Zinsreihe WX4260 kann man sich bei der Bundesbank als CSV Datei holen. Somit weiss man das Verhältnis zu Vertragsbeginn und dieses sollte laut BGH gleich bleiben. Dann habe ich mir mittels Excel, für die monatlichen Einzahlungen und die jährlichen Prämienzahlungen berechnet wie viel Zinsen ich hätte erhalten sollen.


    Diese habe ich mit den gezahlten Zinsen verglichen. Evtl findest du die im Sparbuch. Wenn keine Steuern gezahlt wurden, dann sieht man es auch am aktuellen Guthaben. Mir hatte die SPK nach mehrfacher Nachfrage die Entwicklung des Vertragszinses auch zugeschickt.


    Anhand Differenz laut BGH berechnet - gezahlte Zinsen könnte ich das Angebot beurteilt.


    Die SPK hatte mir auch Mal ihren Referenzzins geschickt. Der war ähnlich zum WX4260. Aber wie sie daraus den Vertragszins berechnet hatten blieb mir ein Rätsel...

  • Danke für den Tipp. Die Daten habe ich. Dann versuche ich mal zu rechnen.

    Hey, was ist bei dir rausgekommen und wie bist du weiter vorgegangen? Mir hat die Sparkasse einen Nachzahlung von ca. 500€ angeboten. Angeblich auf Grundlage von dem Urteil vom 13.4.22, wo die Zinsreihe WU9554 als gültig erklärt wurde. Mit dem anderen Zinssatz würde mir glaube ich deutlich mehr zustehen, aber die Frage ist, wie sich das weiter entwickeln würde. Bei meiner Sparkasse gibt es leider noch keine Musterklage der VBZ. Ich habe auch berichte von Leuten gelesen, die eine höhere Nachzahlung mit der Sparkasse ausgehandelt haben, hat hier jemand Erfahrung damit, wie man da am besten vorgeht?

  • Moin,


    ich hatte da mal einen Vergleichsrechner gefunden. Das Angebot meiner Sparkasse war ein Witz.


    Hier habe ich einen Onlinerechner gefunden mit dem man die Zinsreihen einigermaßen gut vergleichen kann.


    Prämiensparverträge: Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zinsanpassung | Stiftung Warentest


    Ich werde das Vergleichsangebot jetzt nicht annehmen und und mich mit dem Ombudsmann der Sparkasse in Verbindung setzen damit die Verjährungsfrist nicht "anläuft"...


    Grüße

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  • Kurzes Update, da ich noch einen weiteren kleinen Vertrag hatte, bei dem die Ansprüche Ende diesen Jahres verjähren:


    Ich hatte nach dem OLG Urteil zum Referenzzins die Sparkasse aufgefordert den Vertrag mit dem WU9554 Referenzzins (OLG Urteil im Sinne der Sparkasse) nachzuberechnen. Daraufhin wurde mir ein Vergleichsangebot zugeschickt, das aber 25% unter der von mir selbst berechneten Nachzahlungen auf Basis der WU9554 Reihe lag. Dies habe ich so mitgeteilt, worauf die Bank meine Berechnungen sehen wollte. Nun wurde mir ein Vergleich auf Basis meiner eigenen Berechnungen angeboten. Diesen werde ich annehmen. Zur Einordnung: der von der VBZ präferierte WX4260 würde nochmal zu einer 25% höheren Nachzahlung führen.

  • Kurzes Update, da ich noch einen weiteren kleinen Vertrag hatte, bei dem die Ansprüche Ende diesen Jahres verjähren:


    Ich hatte nach dem OLG Urteil zum Referenzzins die Sparkasse aufgefordert den Vertrag mit dem WU9554 Referenzzins (OLG Urteil im Sinne der Sparkasse) nachzuberechnen. Daraufhin wurde mir ein Vergleichsangebot zugeschickt, das aber 25% unter der von mir selbst berechneten Nachzahlungen auf Basis der WU9554 Reihe lag. Dies habe ich so mitgeteilt, worauf die Bank meine Berechnungen sehen wollte. Nun wurde mir ein Vergleich auf Basis meiner eigenen Berechnungen angeboten. Diesen werde ich annehmen. Zur Einordnung: der von der VBZ präferierte WX4260 würde nochmal zu einer 25% höheren Nachzahlung führen.

    Hi johu ich stehe nun vor der gleichen Herausforderung. Nach Einleitung des Schlichtungsverfahrens - Verjährung droht zum Jahresende - hat mir die Sparkasse nun ein Angebot auf Basis von WU9554 unterbreitet. Dieses liegt weit entfernt (1/3) von der Zinsberechnung, durchgeführt i. A. der vbz Sachsen in 2020, auf Basis WX4260. Nun möchte ich gerne die Berechnung der Sparkasse nachvollziehen und finde kein Tool. Könntest Du mir ggf. Dein Excel zur Verfügung stellen?

  • Pardon, ich hab den Thread aus den Augen verloren. War ja auch direkt angefragt.

    Meine Mutter hat das Angebot der Sparkasse über 650 Euro angenommen - und gut.

    Es lagen auch andere Dinge an, so dass das Bedürfnis, nachzurechnen und möglicherweise etwas mehr zu bekommen, reduziert war.