Wärmepumpe bei Anne Will am 23.3.2023 mit H. Tenhagen

  • Bei einem Mehrfamilienhaus, das ich vermietet habe, 400 m² Wohnfläche, hat ein befreundeter Heizungsbauer gleich abgewinkt. Eine Wärmepumpe sei viel zu kompliziert, technisch kaum machbar, ohne die Mieter zu sehr zu nerven.

    Ich habe jetzt eine neue, moderne kleinere Gasheizung bestellt.

    Wie das jemals kontrolliert werden soll, ist mir schleierhaft.

    Das ist ganz einfach:

    Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muß die Anlage nach ihrer Montage abnehmen.

    Diesbezüglich gibts schon lang keinen Datenschutz mehr. :)


  • Also, wenn Du schon meinst, mich zitieren zu müssen, dann bitte nur solche Zitate, die auch wirklich von mir stammen!


    z. B. „*Gemeint ist die ökologisch hochwertige Wärmepumpe, die mit ökologisch hochwertigem Braunkohlestrom betrieben ist.“



    à wüsste nicht, wo ich so etwas behauptet hätte. Im Gegenteil – ich war und bin gerade selber auf der Suche nach Alternativen zur Wärmepumpe, aber natürlich nicht nach Ölbrennern oder Holzpellets!




    Thema Fernwärme:


    Im Gegensatz zu Deinen Schätzungen vom Hörensagen kann ich sogar Zahlen für einen konkreten Fall nennen:


    Anbindungskosten an ein 6-Parteienhaus bei bereits existierendem Leitungsnetz in der Straße lagen bei brutto ca. 11 000 Euro (für das ganze Haus wohlgemerkt, nicht für die einzelnen Wohnungen). Das kann natürlich je nach Lage des Objekts stark schwanken. Die BafA-Zuschüsse richten sich übrigens nach dem Alter der zu erneuernden Heizungsanlage.


    Die Kosten für die Inneninstallation pro Wohnung dürfen natürlich nicht außer Acht gelassen werden; aber darüber hat man eine gewisse Kontrolle, weil man ja selber die Angebote einholen muss. Auch da winken Zuschüsse, aber das müssen alle Eigentümer dann gemeinsam organisieren (oder den Hausverwalter das machen lassen) und auch die Hosen runterlassen, u. a. was Typ und Alter der Heizung angeht. Vorteil gegenüber Wärmepumpe: Austausch der Heizkörper nicht unbedingt nötig, auch keine Fußbodenheizung.


    Und was den Faktor Co2-Abgabe angeht:

    Da kann bzw. muss ab nächstem Jahr jeder selber entscheiden, ob Deine Behauptung von hier zutrifft: Den Anteil an der Rechnung muss der Versorger nämlich ab dann explizit ausweisen, weil der Vermieter davon ja einen Teil übernehmen muss, wenn da alles bleibt wie geplant. Kleiner Funfact: Ausgerechnet die Bild-Zeitung bot Anfang des Jahres einen Rechner an, mit dem man anhand seiner Energierechnung prognostizieren kann, was da auf einen zukommen wird.


    Also von wegen Zwangsbeglückung mit Wärmepumpe! Wer auch noch die Energieberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch nimmt, findet bestimmt auch noch weitere Alternativen, die mir bisher entgangen sind.

  • Was, wenn der Einbau sich mangels Personal oder Material verzögert und am 31.12. erst zu 95% abgeschlossen ist? Alles herausreißen und neu machen, weil jemand in Berlin das per Stichtag so durchboxen will?


    Zum Glück hat es Graichen noch rechtzeitig zerlegt, nun scheint Verstand und Pragmatismus einzuziehen. Konnte man vor 6 Wochen aber nicht erwarten.

  • Was passiert, wenn die bestellte Gas- oder Ölheizung nicht bis zum 31.12. eingebaut werden kann wegen Lieferverzögerung oder Handwerkermangel? Da ich davon auch betroffen bin, mache ich mir jetzt schon darüber Gedanken!

  • Also, wenn Du schon meinst, mich zitieren zu müssen, dann bitte nur solche Zitate, die auch wirklich von mir stammen!


    z. B. „*Gemeint ist die ökologisch hochwertige Wärmepumpe, die mit ökologisch hochwertigem Braunkohlestrom betrieben ist.“


    à wüsste nicht, wo ich so etwas behauptet hätte.


    Bevor Du Dich unnötig erregst, schau doch erst noch einmal in #151 nach, was Du da behauptest.


    Thema Fernwärme:


    Im Gegensatz zu Deinen Schätzungen vom Hörensagen kann ich sogar Zahlen für einen konkreten Fall nennen:


    Anbindungskosten an ein 6-Parteienhaus bei bereits existierendem Leitungsnetz in der Straße lagen bei brutto ca. 11 000 Euro (für das ganze Haus wohlgemerkt, nicht für die einzelnen Wohnungen). Das kann natürlich je nach Lage des Objekts stark schwanken. Die BafA-Zuschüsse richten sich übrigens nach dem Alter der zu erneuernden Heizungsanlage.

    ... -anlageN. In meinem Beispiel 10, für jede Wohnung eine separate solche.


    Ahem: Schätzungen hatte ich nicht angegeben, wenn ich mich recht entsinne. Täusche ich mich da?


    Und was den Faktor CO2-Abgabe angeht:

    Da kann bzw. muss ab nächstem Jahr jeder selber entscheiden, ob Deine Behauptung von hier zutrifft.

    Jou. Das werden wir alle dann sehen.

    Also von wegen Zwangsbeglückung mit Wärmepumpe!

    Auch das werden wir dann sehen. Das Bundesumweltministerium stellt gerade mit Verblüffung fest, daß es nicht nur in der Bevölkerung bereits vor Verabschiedung des geplanten Gesetzes erheblichen Widerstand gibt, sondern auch in der Regierung selbst.


    Wir werden ja dann schon sehen, was daraus wird. Dem Vernehmen nach kommt kein Gesetz aus dem Parlament so heraus, wie es hineingegangen ist.

  • Und wenn dann noch ne Flächenheizung rein muss (wegen "Heizungsverordnung/ -Gesetz und niedriger Vorlauftemperatur),

    Das ist nicht unbedingt ein "muss". Viessmann hat auch LW-Wärmepumpen, die mit 70° Vorlauftemperatur arbeiten. Da ist dann zwar ein elektrischer Heizstab drin, aber mit Ökostromtarif ist der CO2-neutral.

    Ausserdem darfst du ja auch eine hybride Heizung mit 1/3 Gasbetrieb einbauen lassen.


    Zusammen mit den technisch möglichen Dämmmaßnahmen und der unweigerlich kommenden Klimaerwärmung sollte das reichen, um die Wintermonate zu überbrücken.


    Ausserdem darfst du ja die bestehende Gasheizung noch bis 2045 weiterbetreiben.

  • Ihr seid noch immer bei der Auslegung eines Gesetzes, das noch gar nicht verabschiedet wurde?

    Erstens gibt es das Gesetz schon und aktuell wird eine Novelle diskutiert zur Verschärfung,

    Zweitens ist im aktuellen Gesetz das Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 mit Datum der Inbetriebnahme definiert,

    Drittens habe ich nur geschrieben, wie das Datum der Inbetriebnahme definiert ist.


    Da im aktuellen GEG und auch in der Novelle mit dem Datum der Inbetriebnahme argumentiert wird, ist das ein valides Faktum, welches man beachten sollte,auch wenn die Novelle noch gar nicht verabschiedet wurde.

  • Bevor Du Dich unnötig erregst, schau doch erst noch einmal in #151 nach, was Du da behauptest.

    da bringst Du was durcheinander: #151, das war Dein eigener!

    Meiner war #149. Ich vermute, Dir gefiel fällt meine Vermutung nicht, dass alle, die auf ihren Dino-Heizungen sitzenbleiben wollen, im Laufe der Zeit ihr böses Erwachen haben werden. Die Co2-Abgabe kann man nämlich genausowenig vermeiden oder aussitzen wie den euphemistischen "Kohlepfennig" in den 60ern.


    Reden wir doch einfach mal nächstes Jahr um diese Zeit weiter, wenn jeder seine Strom-/Gasrechnung für 2023 hat ...

  • Erstens gibt es das Gesetz schon und aktuell wird eine Novelle diskutiert zur Verschärfung,

    Zweitens ist im aktuellen Gesetz das Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 mit Datum der Inbetriebnahme definiert,

    Drittens habe ich nur geschrieben, wie das Datum der Inbetriebnahme definiert ist.


    Da im aktuellen GEG und auch in der Novelle mit dem Datum der Inbetriebnahme argumentiert wird, ist das ein valides Faktum, welches man beachten sollte,auch wenn die Novelle noch gar nicht verabschiedet wurde.

    Also im Prinzip ja, aber... ...!


    Ist okay, Ihr dürft ja weitermachen. :)

  • Ja. Dort habe ich was von Dir zitiert und einen eigenen Text druntergeschrieben. Schau einfach nochmal nach, was ich von Dir zitiert habe und was ich selbst druntergeschrieben habe.


    Dabei prüfst Du, ob das Zitat korrekt war oder nicht.

    Ja, und darauf habe ich Dir in #170 meine Antwort nebst Vorschlag gegeben, ob sie Dir jetzt gefällt oder nicht.

  • So langsam wird es ärgerlich. Du bezichtigst mich fälschlich eines falschen Zitats. Ich weise Dich darauf hin und bitte Dich, nochmal in #151 nachzuschauen, wo Du ganz klar sehen kannst, was zitiert ist und was nicht. Das sparst Du Dir allerdings, stattdessen trittst Du nach.


    Dunnerkeilnochemool!


    Hättest Du ein Gesäß in der Hose, wäre jetzt wohl fällig:

    "Tschuldigung, ich habe mich vertan."

  • Gemeint ist die ökologisch hochwertige Wärmepumpe, die mit ökologisch hochwertigem Braunkohlestrom betrieben ist.

    Was man bei diesem Satz aber auch erwähnen sollte:

    Eine Wärmepumpe (Wirkungsgrad >250% bei der Umwandlung von elektrischer Energie in Wärme) die mit 100% Braunkohlestrom betrieben würde (Wirkungsgrad Kohle -> Strom >40%) stößt immer noch weniger CO2 pro kWh Wärme aus als eine Gastherme (auch wenn man die erhöhte CO2 Emission von Kohle im Vergleich zu Gas berücksichtigt).

  • Wüsste nicht wofür.

    Aber wenn ich manche Deiner bisherigen Statements zu diesem Thread zusammenfassend interpretiere, dann erhoffst Du Dir vom Gesetzgebungsprozess ein Ergebnis von der Art "alles kann die nächsten 20 Jahre so bleiben, wie es jetzt ist". Dann ist das Forum hier aber das falsche für Dich, denn Finanztip verstehe ich nun mal so, dass es seinen Nutzern und Kunden gerade dabei helfen will, wie man kreativ und zum eigenen Nutzen mit Veränderungen umgeht.

    Und Kulturpessimismus der Art "Ich sehe das schwarz, allem grünen Gutmenschentum zum Trotz" (sic) ist nun mal das glatte Gegenteil von kreativ.

  • Ein alter Rechtsgrundsatz lautet: "Nemo ultra posse obligatur." Wenn etwas sachlich nicht geht, hilft alle Pflicht nicht.

    Das dürfte sich aber eher auf physikalische Unmöglichkeiten beziehen. In einer Marktwirtschaft ist auch davon auszugehen, dass bei Mangel das Angebot mittelfristig verbessert wird.

    Möglich und unmöglich sind auch sehr dehnbare Begriffe. Im Beispiel aus #157 könnte es zum Beispiel eine Möglichkeit sein, die Fassade mit Resol zu dämmen. Ist teurer und umständlicher zu verarbeiten, spart aber ein paar Zentimeter Dämmstärke, die am Ende vielleicht den verlängerten Dachüberstand einsparen (Vakuum-Dämmplatten wäre theoretisch auch eine Möglichkeit, praktisch aber nochmal deutlich teurer und schwieriger zu verarbeiten). Bei entsprechender Gebäudehülle muss es für die Wärmepumpe auch nicht unbedingt eine Flächenheizung sein, da reichen oft entsprechende Heizkörper. Und wenn die nicht reichen, gibt es Systeme zur Deckenheizung. Für umsonst gibt es das alles natürlich nicht, bauphysikalisch möglich ist aber sehr viel.


    Man kann derlei Umwälzungen nur mit der Bevölkerung umsetzen, nicht gegen sie.

    Markiger Spruch. Wir sehen uns in ein paar Jahren wieder. Die Bevölkerung stimmt nämlich bei jeder Umfrage für "mehr Klimaschutz". Nur wenn er Klimaschutz an die eigene Haustür klopft, will man den natürlich nicht mehr.

  • So langsam wird es ärgerlich. Du bezichtigst mich fälschlich eines falschen Zitats.

    Hättest Du ein Gesäß in der Hose, wäre jetzt wohl fällig:

    "Tschuldigung, ich habe mich vertan."

    Wüsste nicht wofür.

    Du hältst mir vor, ich hätte Dich falsch zitiert. Dabei hast Du Dich schlicht vertan.

    Das, von dem Du fälschlich behauptest, daß ich es Dir als Zitat untergeschoben hätte, ist ganz einfach mein eigener Text.


    Ich habe Dich auf Deinen Fehler hingewiesen, aber Du warst noch nicht einmal bereit, das betreffende Posting nochmals zu prüfen.

    Irren ist menschlich (und Menschen sind wir alle), aber im Irrtum verharren ist teuflisch.


    Wie geschrieben: Kein Hintern in der Hose.

    Du bist vor aller Augen nicht bereit, zu Deinem eigenen Fehler zu stehen.

  • [Nemo ultra posse obligatur]

    Das dürfte sich aber eher auf physikalische Unmöglichkeiten beziehen. In einer Marktwirtschaft ist auch davon auszugehen, dass bei Mangel das Angebot mittelfristig verbessert wird.


    Möglich und unmöglich sind auch sehr dehnbare Begriffe.

    Sicherlich. Und wir haben eine sehr rege Jurisprudenz, die in Zweifelsfällen gern mal angerufen wird. Was die dann sagt, weiß man vorher nie.


    Ich darf in diesem Zusammenhang an die Neuregelung der Grundsteuer erinnern, die schon seit einem Jahr oder so nach der Vorschrift erledigt sein soll, aber immer noch nicht erledigt ist.


    Ich darf in diesem Zusammenhang an den Führerscheinumtausch erinnern, den die staatliche Bürokratie nicht fristgerecht erledigt hat.


    Ich bezweifle nicht, daß die entsprechende Branche sich bemühen wird, die Kapazitäten auszubauen. Das braucht aber Zeit. Aktuell ist in der Heizungsbranche Engpaß.


    Aktuell geht es um ziemlich ruckartige Heizungsumbauten oder Hausisolierungen. Wie will der Staat Hausbesitzer dazu zwingen, wenn es nicht genügend passende Handwerker gibt? Da mag das Amt ein Bußgeld verhängen, dagegen klagt der Betroffene und sagt: "Ich habe ja alles in meiner Macht Stehende dafür getan, aber es waren partout keine Handwerker zu bekommen!"

    Was sagt der Richter dann dazu? Niemand weiß das. Ich halte es aber immerhin für im Bereich des Möglichen, daß der Richter das Bußgeld kassiert und sagt: Mehr als der Gebüßte getan hat, kann der Staat nicht verlangen.


    Umgekehrt reden sich Behörden ja genauso heraus: "Ja, wir hätten freilich das Gesetz bis zum Jahresende 2022 umsetzen müssen, aber wir hatten keine Leute dazu!"


    Man kann derlei Umwälzungen nur mit der Bevölkerung umsetzen, nicht gegen sie.

    Markiger Spruch.

    Sicher nicht. Markige Sprüche gehen anders.

    Wir sehen uns in ein paar Jahren wieder. Die Bevölkerung stimmt nämlich bei jeder Umfrage für "mehr Klimaschutz". Nur wenn er Klimaschutz an die eigene Haustür klopft, will man den natürlich nicht mehr.

    Natürlich sehen wir uns in ein paar Jahren wieder.


    Man hört gerade deutliche Vorbehalte aus der FDP gegen Habecks Heizungsgesetz. Habecks rechte Hand ist gerade von Bord gegangen. Ich (als nicht direkt Betroffener!) sehe den Gesetzesentwurf noch nicht ungerupft durchs Parlament gegangen.


    Die Erfahrung zeigt generell, daß man in der Politik mit Evolution oftmals weiter kommt als mit Revolution. Das heißt hier: Mit einem etwas langsameren Schritt würde man die gewünschten Klimaziele vermutlich leichter erreichen als mit der jetzt angesetzten Brechstange.