Arbeitszimmer

  • Hallo,

    coronabedingt haben wir die letzten Jahr zum Teil von Zuhause aus gearbeitet und dafür ein eigenes Zimmer genutzt.

    Seitens des Arbeitgebers wurde zeitweise dieses sogar fix angeordnet, so dass kein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stand.

    Demzufolge haben wir für 2021 das Arbeitszimmer auch in der Steuer als Arbeitszimmer deklariert.

    Offen ist für uns die Fragestellung, ob und wie wir den Sachverhalt Absetzung für Abnutzung ermitteln können? Wir sind Eigentümer einen kleinen abbezahlten Reihenhäuschens. Mit Afa ec. hatten wir nie zu tun und Schuldzinsen hatten wir in diesem Zeitraum auch nicht zu tragen.

    Eine (altersbedingte) Abnutzung des Häuschens erfolgt mit der Zeit aber natürlich schon. Kann man das irgendwie errechnen und angeben?

    Tausenddank für Eure Hilfe!

    Gruß

  • Jährlich 2% der Anschaffungskosten und davon dann der auf das Arbeitszimmer im Verhältnis zur gesamten Grundfläche entfallende Anteil.


    Beispiel: 200.000 € Anschaffungskosten, Arbeitszimmer 15qm von insgesamt 150qm. 200.000*2/100*15/150 = 400 € pro Jahr.


    Zwei Klippen sind zu beachten: Das Finanzamt kann beim erstmaligen Ansatz einen Nachweis der Anschaffungskosten verlangen. Außerdem genügt nicht, dass "zeitweise" kein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden war, genügt. Es darf für den gesamten Zeitraum, für den die vollen Kosten berücksichtigt werden sollen, kein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden gewesens ein. Theoretisch kann da sogar tageweise abzurechnen sein. Auch dazu kann das Finanzamt Belege verlangen und bei Arbeitszimmern wird generell gerne nachgefragt.

  • Danke! Wie lange kann man die jährlich 2% ansetzen? Oder ist das egal?


    Das Haus ist schon älter. Wir haben es "gebraucht" gekauft und wohnen jetzt schon fast 20 Jahre in diesem.


    Braucht das Finanzamt den Kaufvertrag?

  • 50 Jahre seit Herstellung oder Anschaffung des Hauses wird als Nutzungsdauer angesetzt. Deshalb sind es 2%, nämlich 1/50 der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr für 50 Jahre. Ob überhaupt und wenn ja, welche Unterlagen die sehen wollen, teilen sie dir mit. Das ist immer eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters.

  • Außerdem genügt nicht, dass "zeitweise" kein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden war, genügt. Es darf für den gesamten Zeitraum, für den die vollen Kosten berücksichtigt werden sollen, kein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden gewesens ein.

    Ist es nicht so, dass wenn kein ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, die Kosten nur bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden können (beschränkter Abzug)?

    Ich dachte, dass wenn man die Kosten unbeschränkt abziehen möchte, dass dann das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein muss?

  • Ja, richtig, aber dafür ist der betriebliche Arbeitsplatz ja der Dreh- und Angelpunkt. Wenn es einen betrieblichen Arbeitsplatz gibt, wird das häusliche Arbeitszimmer in der Regel nicht der Mttelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Wenn es keinen betrieblichen Arbeitsplatz gibt, wird das häusliche Arbeitszimmer in der Regel als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit anzusehen sein.

  • Ja, richtig, aber dafür ist der betriebliche Arbeitsplatz ja der Dreh- und Angelpunkt. Wenn es einen betrieblichen Arbeitsplatz gibt, wird das häusliche Arbeitszimmer in der Regel nicht der Mttelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Wenn es keinen betrieblichen Arbeitsplatz gibt, wird das häusliche Arbeitszimmer in der Regel als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit anzusehen sein.

    Danke für die Erklärung. Ergibt Sinn.


    Könnten eine Ausnahm von der Regel sein, dass es zwar einen Arbeitsplatz gibt, der Arbeitnehmer aber lieber/freiwillig größtenteils (sagen wir 90% oder 99% der Arbeitszeit) im HomeOffice arbeitet? Dann wäre doch das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Arbeit und damit unbegrenzt abzugsfähig, oder?

    Könnte die andere Ausnahme sein, dass kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, aber der Arbeitnehmer hauptsächlich bei den Kunden ist (Vertriebler, Dachdecker, o.ä.) und daher das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der Arbeit ist?