Hallo,
wir haben Anfang April zum 30.06.2015 eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Die Begründung lautet, dass die Stieftochter in die Wohnung einziehen möchte. Wir wohnen seit Sommer 2011 in der Wohnung und der Mietvertrag ist unbefristet.
Diese ist alleinstehend und Schülerin, hat also kein monatliches Einkommen und bekommt keine Wohnung. Im Moment wohnt sich noch beim Vermieter im Haus, welches jedoch verkauft wird (es handelt sich hier um 2 verschiedene Häuser - das in dem wir wohnen war zum Verkauf geplant, wird jedoch jetzt doch nicht verkauft). Unsere Wohnung hat 3 Zimmer. Im Haus befinden sich noch 2 weitere vermietete Wohnungen (1 3 Zimmer-Wohnung im EG und eine 2 Zimmerwohnung im DG).
Wir sind eine 3köpfige Familie (5 jährige Tochter), die auf eine gleichwertige Wohnung in der selben Gemeinde angewiesen ist, da ansonsten der Kinderbetreuungsplatz wegfallen würde. Somit müsste einer von uns zu Hause bleiben und dies würde eine erhebliche finanzielle Einbuße bedeuten, die nicht zu verkraften wäre.
Wir haben genau mit dieser Begründung Widerspruch eingelegt mit dem Passus der Verlangung der Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Berufung auf den gültigen Paragraphen.
Nun warten wir auf eine Reaktion des Vermieters, sind uns aber unsicher was nun passieren kann? Muss der Vermieter das Mietverhältnis weiterführen oder kann er uns trotzdem zum 30.06.2015 aus der Wohnung werfen? Gibt es hier Fristen, die er nun einhalten muss?
Freundliche Grüße
Kathrin