Betriebsrente

  • Liebe Forumteilnehmer/Innen

    ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein guter Arbeitgeber ein Konto bei einer Versicherung für seinen Arbeitnehmer anlegt und für ihn einen gewissen Betrag monatlich einzahlt, aus dem dann bei Eintritt des Rentenalters die Betriebsrente gezahlt wird. In der Regel war es bisher so, dass der ehemalige Arbeitgeber alle drei Jahre prüft, ob die bisherige Rente angepasst wird, was bei mir auch bisher immer der Fall war. Nun erhielt ich eine Mitteilung, dass diesmal eine Anpassung ausfiele, da es der Firma im Moment nicht möglich sei. Mich würde das Versicherungskonstrukt interessieren, bei dem der Arbeitgeber auch nach Eintritt des Versicherungsfalles noch Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rente hat. Wäre schön, wenn mich da mal jemand aufklären könnte.


    Besten Dank

    Stein005

  • Ja, das dürfte wohl eine Direktzusage sein. Dann richtet sich die Frage, wie anzupassen ist und unter welchen Voraussetzungen die Anpassung unterbleiben darf, nach § 16 BetrAVG. Das ist im Detail eine schwierige Materie.


    Und wenn es der Firma wirklich schlecht geht, denk' dran, dass es immer noch schlechter kommen kann. Falls der Sicherungsfall nach § 14 BetrAVG eintreten sollte, würde es nie mehr eine Anpassung geben. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert nur die Rentenhöhe in dem Zeitpunkt, in dem die Verpflichtung auf ihn übergeht.