Gilt Berufsunfähigkeitsversicherung trotz anderem Beruf in Teilzeit weiterhin?

  • Bisherige Situation:


    Ich habe 2010 nach der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Als Beruf wurde Bürokauffrau (90 % Schreibtisch) angegeben. Seither läuft der Vertrag.


    Ab 01/2020 habe ich die Option auf Leistungserhöhung beantragt und erhalten und zwar für eine berufliche Beförderung (lt. Versicherungsbedingungen „Einkommenserhöhung um mindestens 250,00 € brutto monatlich, die mit einem Karrieresprung verbunden ist“), weil die Bedingungen gegeben waren (Beruf: Kaufmännische Leitung, ebenfalls Schreibtisch).


    Ich habe diese Stellung aber gekündigt und mich entschieden wieder als Bürokauffrau zu arbeiten und zwar statt Vollzeit in Teilzeit (ab 01.04.2023). Ich würde den Vertrag dennoch gerne so wie er ist weiterlaufen lassen (zahle dementsprechend die Beiträge so weiter).


    Ich habe mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen:

    • Ich habe keine Regelung zu Teilzeit gefunden. Darüber ist nichts erwähnt.
    • Was ich gefunden habe: Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen verlangt werden? Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen.
    • Was ich auch gefunden habe: Welcher Beruf ist bei der Ermittlung der Berufsunfähigkeit maßgebend? Als Beruf betrachten wir die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, aus der die versicherte Person ihren Lebensunterhalt bestritt. Wenn die versicherte Person ihren Beruf während der Versicherungsdauer wechselt, ist auch der neue Beruf versichert. Berufswechsel nach Versicherungsbeginn müssen uns nicht angezeigt werden.

    Das ist soweit eigentlich eindeutig. Ich frage mich nur, ob das auch für meinen Fall gilt, da ich erst eine Beförderung hatte und jetzt zurückgehe und aber trotzdem höher versichert wäre.


    Meine Fragen sind nun:


    Mir ist wichtig, dass die Versicherung im Ernstfall gültig ist und leistet und ich keine Mitwirkungspflichten verletze etc.

    • Gilt die Versicherung auch mit meiner neuen Stellung, da ich wieder in den ursprünglichen Beruf zurückgewechselt habe, obwohl ich höher versichert bin?
    • Ist es sinnvoll das der Versicherung anzuzeigen oder eher unnötig und nachteilhaft?
    • Was ich auch gefunden habe: Welcher Beruf ist bei der Ermittlung der Berufsunfähigkeit maßgebend? Als Beruf betrachten wir die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, aus der die versicherte Person ihren Lebensunterhalt bestritt. Wenn die versicherte Person ihren Beruf während der Versicherungsdauer wechselt, ist auch der neue Beruf versichert. Berufswechsel nach Versicherungsbeginn müssen uns nicht angezeigt werden.

    Das ist soweit eigentlich eindeutig.

    Stimmt, das ist auch ohne die Einschränkung "eigentlich" eindeutig. :)

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  • Das ist ja nett, wenn die Threaderstellerin sich dann auch bedankt. Danke Blanket13 . :) Sie können das übrigens auch über den grünen Smiley unten rechts mit einem "Danke" oder "Gefällt mir" zum Ausdruck bringen, das gibt hier im Forum dann "Gummipunkte". :)

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