Einspruch gegen Feststellung des Grundsteuerwertes wurde abgelehnt, was nun?

  • Hallo Zusammen, mein zuständiges Finanzamt hat meinen Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes zum Grundvermögen mit einem sehr langen Schreiben abgelehnt und mich aufgefordert, den Einspruch bis zum 20.4.2023 zurückzunehmen. Habt Ihr schon einmal ähnliche Erfahrungen sammeln können und habt vielleicht einen Tipp für mich, wie ich dennoch am Einspruch festhalten kann? Es gab ja auch die Empfehlung von vielen Stellen, grundsätzlich in einen Widerspruch zu gehen, da das neue Verfahren der Berechnung grundlegend in Frage steht und bereits erste Verfahren anhängig sind.


    Freue mich von Euch / Ihnen zu hören. Vielen Dank und sonnige Grüße aus Berlin von Michael P.

  • Ich wollte eigentlich nur auf Nummer sicher gehen und habe wie viele andere auch den Widerspruch mit dem Musterbrief aus Finanztest verwendet. / als Grund hatte ich angegeben falsche Berechnung. Da der nun vorliegende Grundsteuerwert ja noch keine Aussage zu den tatsächlich zu entrichtenden Kosten enthält, bin ich weiter unsicher, was zu tun ist.

  • Ich wollte eigentlich nur auf Nummer sicher gehen und habe wie viele andere auch den Widerspruch mit dem Musterbrief aus Finanztest verwendet. / als Grund hatte ich angegeben falsche Berechnung.

    Und war die Berechnung denn falsch, unter Berücksichtigung der Regeln des betroffenen Bundeslandes?

  • Es besteht absolut keine Verpflichtung einen Einspruch zurückzunehmen. Mit der Rücknahme würde man alle Rechte aufgeben. Man muss dann natürlich damit rechnen, dass als nächstes dann eine Ablehnung des Einspruches kommt, gegen die man nur mit der Klage vorgehen kann.

  • Es besteht absolut keine Verpflichtung einen Einspruch zurückzunehmen. Mit der Rücknahme würde man alle Rechte aufgeben. Man muss dann natürlich damit rechnen, dass als nächstes dann eine Ablehnung des Einspruches kommt, gegen die man nur mit der Klage vorgehen kann.

    Die Ablehnung ist schon da, siehe #1.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Die Berechnung scheint richtig zu sein, ich habe sie nach dem Berechnungsmuster von Finanztest geprüft und keine Fehler bemerkt. Jedoch wurde ich durch viele Veröffentlichungen in den Medien verunsichert und habe dann doch den Widerspruch / bzw. Einspruch geschrieben. Es ist einfach total doof, dass man keinen Wert bezüglich des tatsächlich zu erbringenden Betrages zumindest ansatzweise erkennen kann. Ein Beispiel aus BWB der letzten Woche hat mich nochmal darin bestärkt, nicht einfach kampflos aufzugeben. Ich werde wohl den Einspruch nicht zurücknehmen sondern eher nochmal bekräftigen, das Problem erst dann final klären zu können, wenn es eine erste Übersicht bezüglich anhängender Verfahren gibt. Hat jemand noch einen Formulierungsvorschlag für mich, wie ich den Einspruch bekräftigen kann, ohne nur auf die falsche Berechnung zu zielen.

  • Gerichtskosten fallen trotzdem an. Wenn es blöd läuft, setzt das Gericht den Auffangwert von 5.000,00 € an, der immer anzusetzen ist, wenn sich der wirtschaftliche Wert des Klagebegehrens nicht genau ermitteln lässt. Und wenn Gerichte meinen, dass sie von sinnlosen oder querulatorischen Klagen heimgesucht werden, dann können sie in dieser Hinsicht auch schon mal unangenehm formal werden. Bei einem Streitwert von 5.000,00 € beläuft sich dann das Kostenrisiko beim Finanzgericht auch ohne Kosten für einen eigenen Anwalt auf 644,00 €. Beim Ansatz eines Streitwerts durch das Gericht in Höhe von 300,00 € wären es immer noch 152,00 € Gerichtskosten.

  • Wenn in #1 steht ...Einspruch... ...abgelehnt... , dann klingt das schon irgendwie nach Ablehnung, oder nicht?

    Ja, weil Micha das Schreiben offensichtlich falsch verstanden hat. Die Kombination von

    mein zuständiges Finanzamt hat meinen Einspruch ... abgelehnt ...

    und

    ...mich aufgefordert, den Einspruch bis zum 20.4.2023 zurückzunehmen.

    kann es nicht geben. Einen Einspruch über den bereits entschieden wurde, kann man nicht mehr zurücknehmen. Und wenn man einen Einspruch zurücknimmt, hat sich dieser erledigt, über ihn wird nicht mehr entschieden und man kann z.B. nicht mehr klagen. Mit diesem Schreiben kündigt das Finanzamt nur an, dass sie den Einspruch ablehnen werden. Bei der tatsächlichen Entscheidung steht oben drüber "Einspruchsbescheid" und unten gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung (Information zur Klagemöglichkeit).


    Ich habe so ein Schreiben vor ein paar Jahren (bezügl. eines Einspruches gegen Einkommensteuer-Bescheid) auch mal bekommen. Dort drin stehen tatsächlich die Worte "Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden" (was durchaus missverständlich ist), weiter unten steht dann aber "Ich bitte Sie Ihren Antrag mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen". Ich habe damals zurückgeschrieben, dass ich den Einspruch nicht zurücknehme, und habe einige Wochen später dann den Einspruchsbescheid bekommen, gegen den ich theoretisch hätte klagen können.

  • Das klingt doch schon ganz anders - in doppelter Hinsicht sogar.

    Danke für die Klarstellung, ichbindasauge


    Sicher äußert sich der TE Micha P. auch noch mal dazu. Wenn nicht, würde ich das als Bestätigung Deiner Sicht der Dinge werten.


    Gruß

    Alexis

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  • Habe vorhin die Bescheide (Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermessbetrag) im Briefkasten gefunden.


    Die Erhöhung ist wirklich moderat. Ohne genau nachzurechnen hätte ich auf +15% getippt.

    Muss ich noch einmal eingehend prüfen, aber vorläufig bin ich angenehm überrascht.


    Rahmenbedingungen: niedersächsisches Outback und Hauskauf 2018

  • Guten Morgen zusammen und vielen Dank für die zahlreichen Antworten. So wie IC vermutet, habe ich tatsächlich noch keine Ablehnung erhalten, sondern nur den Hinweis auf wenig Erfolgsaussichten meines Einspruchs und ich solle an Hand der langen Ausführungen des Finanzamtes den Einspruch nochmals überprüfen. Ich könnte mit einer weiterreichende Begründung auch am Einspruch festhalten, sofern sich der Einspruch, Zitat: "....gegen eine unzutreffende Feststellung aus sachlichen, rechtlichen oder rechnerischen Gründen richtet ."

    In jedem Fall soll ich mich bis 20.4.2023 melden oder der Einspruch wird automatisch eingestellt. Sorry für die unklare Formulierung in meiner Anfrage, aber die Texte sind mitunter auch in einem Amtsdeutsch so geschrieben, dass man Vieles nicht gleich auf den ersten Blick richtig verstehen kann. Ich werde nun nochmal prüfen, was ich tatsächlich tue, aber vielleicht habt Ihr ja auch noch einen Vorschlag für mich. Euch allen einen schönen Tag und beste Grüße aus Berlin.

  • Die Berechnung scheint richtig zu sein, ich habe sie nach dem Berechnungsmuster von Finanztest geprüft und keine Fehler bemerkt. Jedoch wurde ich durch viele Veröffentlichungen in den Medien verunsichert und habe dann doch den Widerspruch / bzw. Einspruch geschrieben.

    Genau deswegen habe ich hier im Forum immer gegen diesen dämlichen pauschalen Rat geschrieben, welcher in fast allen Medien gegeben wurde.