Strompreisbremse

  • Ich zahle momentan 0,535 €/kwh und bekomme 32 €/monatlich über die Strompreisbremse. Ich habe unseren Verbrauch um ca. 30% gesenkt! Das auszurechnen ist nicht mein Anliegen, dafür gibt es Rechner. Meine Frage wäre, wenn ich jetzt zu einem anderen Anbieter wechseln würde, der unter der Strompreisbremse liegt, bekomme ich dann trotzdem die staatliche Unterstützung weiter oder fällt die fort? Beispiel mit gerundeten Zahlen:

    Gemeldeter Stromverbrauch vom Anbieter: 4.000 kwh


    Ohne Strompreisbremse = 4.000 kwh x 0,50€ = 2.000€ : 12 = 167 € monatlich

    Mit Strompreisbremse = 3.200 kwh x 0,40€ + 800 kwh x 0,50€ = 1.680€ :12 = 140€ Ersparnis durch staatliche Unterstützung 27€

    Neuer Stromverbrauch = 2.800 kwh x 0,40€ = 1.120€ (volle Entlastung, da Stromverbrauch um 30% gesenkt). Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich zusätzlich 600€ Einsparprämie, bekomme ich aber auch noch die 27€/monatliche Unterstützung? Wenn ich jetzt zu einem Anbieter wechsele der unter der Strompreisbremse liegt, bekomme ich dann auch noch die 27€ Unterstützung?

  • Die staatliche Unterstützung gibt es nur wenn der Preis >40cent pro kWh liegt. Und auch nur auf 80% der Prognose.

  • Wenn es beim Strom ist, wie beim Gas, wird (sagen die Experten hier und hoffe ich auch) bei einem unterjährigen Wechsel zunächst einmal das Kontingent von 80 % von 4.000 = 3.200 kWh verbraucht.
    Bei einem Wechsel zum 31.03.2023 (Verbrauch z.B.1.000 kWh) werden diese ganz zum Preis von 0,40 €/kWh abgerechnet. Der Rest von 3.000 kWh ist dem neuen Anbieter zu melden, bewirkt aber nichts mehr, da der Strompreis unter 40 Ct/kWh liegt. Bei den Abschlägen gibt es dann keine Entlastung mehr. Der Rest des Kontingents entfällt.

    Wenn man nicht wechselt und schafft tatsächlich eine Einsparung von 30 % und es ist bei Strom so zauberhaft, wie ich glaube, beim Gas, dann werden bei der Abrechnung am Jahresende zunächst die 2.800 kWh zu 50 Ct abgerechnet und die 'Entlastung' (= der Entlastungsbetrag) von (vollen) 3.200 davon abgezogen.

    Da muss man ausrechnen, was besser ist und sicher sein, dass man die Einsparung von 30 % und mehr auch schafft.

    Wenn man wechselt, erspart man uns Steuerzahlern die 'Entlastung', die sonst die Gewinne des teuren Versorgers hoch halten.

    Es kann sein, dass ich hier auf dem Irrweg bin, und lasse mich gerne berichtigen!

    berghaus 30.03.23

  • ... Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich zusätzlich 600€ Einsparprämie, ...

    Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Eine solche "zusätzliche Einsparprämie" gibt es nicht.

  • Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Eine solche "zusätzliche Einsparprämie" gibt es nicht.

    Hallo R.F., gefunden auf bmwk.de

    Rechenbeispiel zur Strompreisbremse:

    • Vierköpfige Familie
    • Stromverbrauch 4 500 kWh im Jahr
    • Bisheriger Strompreis bei 30 ct/kWh,
    • neu: 50 ct/kWh

      Monatlicher Abschlag früher:

      Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: Rückerstattung bei Einsparung von 30 %:

      Erläuterung:

    113 Euro/Monat 188 Euro/Monat 158 Euro/Monat 450 Euro

    675 Euro

    Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat.

    Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen also 75 Euro mehr als bisher.

    Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh.

    Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie also 675 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann 11,25 Euro niedriger als bisher.

  • Wenn du 20% weniger verbrauchst, sparst du 20%. Das hat nichts mit der Strompreisbremse oder einer "Einsparprämie" zu tun. Und was du zitiert hast, ist die unseriöse Verknüpfung von Vorauszahlungen und späterer Erstattungen wegen geringerer tatsächlicher Kosten. Solche unsinnigen Rechnungen findest du auch bei Finanztip und kürzlich hat der Herr Tenhagen auch so eine Milchmädchenrechnung im Fernsehen ausgebreitet. Auch das hat aber nichts mit der Strompreisbremse zu tun. Wenn dein Abschlag auf einen Verbrauch von 4.000 kWh kalkuliert ist, du verbrauchst aber nur 2.000 kWh, dann bekommst du am Ende des Jahres fast die Hälfte der über das Jahr gezahlten Beträge zurück. Das war immer schon so und wird immer so bleiben, wer Verbrauch einspart, spart auch Geld. Ganz ohne und unabhängig von der Strompreisbremse.

  • Wenn du 20% weniger verbrauchst, sparst du 20%. Das hat nichts mit der Strompreisbremse oder einer "Einsparprämie" zu tun. Und was du zitiert hast, ist die unseriöse Verknüpfung von Vorauszahlungen und späterer Erstattungen wegen geringerer tatsächlicher Kosten. Solche unsinnigen Rechnungen findest du auch bei Finanztip und kürzlich hat der Herr Tenhagen auch so eine Milchmädchenrechnung im Fernsehen ausgebreitet. Auch das hat aber nichts mit der Strompreisbremse zu tun. Wenn dein Abschlag auf einen Verbrauch von 4.000 kWh kalkuliert ist, du verbrauchst aber nur 2.000 kWh, dann bekommst du am Ende des Jahres fast die Hälfte der über das Jahr gezahlten Beträge zurück. Das war immer schon so und wird immer so bleiben, wer Verbrauch einspart, spart auch Geld. Ganz ohne und unabhängig von der Strompreisbremse.

    Danke, jetzt hab ich es verstanden. Eine einfache Differenzrechnung aus monatlicher Rate lt. Prognose minus tatsächlichem Zahlbetrag nach Verbrauch. Sehr irreführend auf der Homepage vom Habeck.

  • Ist es denn nun richtig, dass egal, ob bei Strom oder Gas, der jährliche oder monatliche Entlastungsbetrag gleich bleibt, auch wenn man nur z.B. die Hälfte der erwarteten/prognostizierten kWh verbraucht?

    Beispiel bei Strom-Prognose 4.000 kWh=> 80%= 3.200 kWh/50 Ct/kWh (Differenz 50 - 40 = 10)

    Verbrauch 2.000 kWh
    Abrechnung (2.000 x 0,50) - (3.200 x 0,10) = 1.000 - 320 = 680 €
    oder 2.000 x 0,40 = 800 €

    Wie hoch die monatlichen Abschläge waren und wie hoch dementsprechend die Erstattung ausfällt, ist dann letztendlich egal und auch nur für jemanden mit knappen Einkommen wichtig.

    berghaus 30.03.23

  • Nur weil es noch nicht gesagt wurde:


    Aktuell gibt es Strom für 30-35ct und Gas für ca 10 ct. Es macht niemals Sinn an einem hohen Tarif festzuhalten, bloss weil dann ein Teil vom Staat bezahlt wird.


    Konkret: bei Wechsel von 50ct-Tarif zu 35ct sparst Du pro kWh 7ct.

    Rechnung: 5ct + (10ct - 8ct). Der Staat übernimmt die 8ct (80% der 10ct über der Grenze von 40%). Die 5ct bis zur Grenze und die 2ct von den 80% zahlst Du selbst mehr.

    Selbst wenn Du Deinen Stromverbrauch auf unter 80% des Vorharesverbrauchs senkst, zahlst Du pro kWh 5ct mehr. Wenn Du 20% mehr verbrauchst, zahlst Du sogar 9ct mehr mit dem teuren Tarif.


    Also: Günstihgerer tarif ist IMMER günstiger!

  • Der Beitrag ist etwas schwer zu verstehen, weil gedanklich die 80 % auf den Preis (Ct/KWh) und nicht auf die Menge in KWh angewendet werden und 40 % wohl 40 Ct heißen muss.

    Nehmen wir das Beispiel von 4.000 kWh und 50 CT/kWh oder 35 Ct/KWh

    Verbrauch ................................................. €...... Ct/kWh - Ersparnis

    100 % (4.000 x 0,50) - (3.200 x 0,10) = 1.680 .......42
    100 % 4.000 x 0,35 = ............................1.400....... 35 .........- 7

    80 % (3.200 x 0,50) - ( 3.200 x 0,10) = 1.280.........40
    80 % 3.200 x 0,35 = .............................1.120 ........35 .........- 5


    50 % (2.000 x 0,50) - (3.200 x 0,10) =......680.........34
    oder(?) 2.000 x 0,40 =..............................800 ........ 40
    50 % 2.000 x 0,35 =.................................700 .........35...........-5 oder +1 Ct/kWh= 20 €

    Es ist wohl so, dass die Rechnungen der Versorger so aussehen, dass bei Verträgen mit über 40 Ct in den Abrechnungen zunächst der Vertragspreis (hier 50 Ct) für den gesamten Verbrauch berechnet werden und sodann weiter unten die 'Entlastung' abgezogen wird, wobei (mir) noch immer nicht klar ist, ober diese
    immer (hier)10 Ct x 80 % der Prognose (hier) 3.200 kWh = 320 €/Jahr als feststehender Betrag oder
    (hier)10 Ct x tatsächlicher Verbrauch bis zu 80 % der Prognose beträgt.

    Bei einer feststehenden Entlastung von (hier) 320 € würde sich gegenüber dem Wechsel von 50 Ct zu einem Vertrag mit 35 Ct eine Ersparnis von 20 € ergeben.


    Im Prinzip ist es jedoch utopisch, 50 % des normalen Verbrauchs zu erreichen und unfair gegenüber dem Steuerzahler, wenn man diesem die 320 € durch einen Wechsel in Tarife unter 40 Ct/kWh ersparen kann.

    berghaus 31.03.23

  • DirkHSK

    Ist das Deine Meinung oder gibt es Belege?

    Meine Quellen zu "die Entlastung ist ein fester Betrag pro Jahr" habe ich in ich in # verlinkt.

    Auch in diesem 'frischen' Beitrag von Finanztipp wird m.E. die Entlastung pro Monat als fest angesehen:

    icon star

    Mit dieser Strategie zahlst Du 2023 viel weniger fürs Heizen

    Draußen wird‘s wärmer und mindestens bis Jahresende schützt Dich die Gaspreisbremse für den größten Teil des Verbrauchs vor hohen Preisen über 12 ct/kWh. Aber wenn Du jetzt die Füße hochlegst, machst Du vielleicht trotzdem einen Fehler, der Dich Hunderte Euro kosten kann.

    2023 kommt’s auf die richtige Strategie an

    Denn wie viel Du fürs Heizen bezahlst, hängt dieses Jahr auch stark vom Timing ab. Also wann Du in welchem Tarif steckst. Das liegt daran, wie die Gaspreisbremse gebaut ist. Wie viel Rabatt Du daraus monatlich bekommst, hängt nämlich nur von zwei Faktoren ab: Deinem aktuellen Arbeitspreis und der Prognose, wie viel Gas Du dieses Jahr insgesamt verbrauchen wirst.

    Keine Rolle für den Rabatt spielt aber, was Du im einzelnen Monat tatsächlich verbrauchst. In einem Sommermonat bekommst Du also genauso viel Rabatt wie im Winter – obwohl Du, anders als beim Strom, viel weniger Gas verbrauchst.

    Beispiel: Dein Jahresbrauch liegt bei 12.000 kWh, Du zahlst 20 ct/kWh. Dann bekommst Du monatlich 64€ Rabatt. Auch z. B. im Juni – obwohl Du da statistisch nur gut 1,3% Deiner 12.000 kWh verheizt. Die kosten Dich nur ca. 32€. Deshalb bekommst Du durch den Rabatt für diesen Monat sogar ca. 32€ zurück (abzgl. Grundpreis).

    Mit dem richtigen Tarif sparst Du sogar im Sommer

    Ein teurer Tarif kann sich im Sommer also sogar lohnen. Denn den Rabatt bekommst Du nur, wenn Du laut Vertrag mehr als 12 ct/kWh bezahlen musst. Doch ist ein Wechsel in einen teuren Tarif deshalb eine gute Idee? Nicht unbedingt. Das und mehr zeigen wir Dir heute mit fünf Beispiel-Szenarien* für das kommende Jahr von Mai 2023 bis April 2024 (max. Laufzeit der Preisbremse):

    1. Best Case mit Risiken

    Du bleibst bis Ende Oktober in einem teuren Tarif, zum Beispiel der Grundversorgung, wo Du im Schnitt momentan 20 ct/kWh zahlst. So nimmst Du im Sommer jeden Monat den Rabatt mit – ohne viel zu verbrauchen. Ab November wechselst Du in einen günstigen Tarif. Der Rabatt fällt weg, aber Du zahlst in der Heizsaison auch nur 10 ct/kWh. Insgesamt zahlst Du so nur gut 1.040€ für zwölf Monate.

    Das Risiko dabei: Vielleicht findest Du im Herbst keinen günstigen Tarif mehr, denn die Gaspreise könnten wieder steigen. Tipp: Sicher Dir schon jetzt gute Konditionen für einen Vertragsstart im Herbst. Bei vielen Anbietern geht das bis zu sechs Monate im Voraus. Aber: Auch das ist eine Wette. Denn natürlich könnten die Gaspreise auch noch weiter fallen. Dann ärgerst Du Dich, wenn Du schon gebunden bist.

    Nicht nur deshalb solltest Du gut überlegen, ob Du wirklich in einem teuren Tarif bleiben oder sogar in einen wechseln willst, nur um Rabatte abzustauben. Denn die finanzieren am Ende wir alle mit unseren Steuergeldern.

    2. Worst Case: Rabatt zur falschen Zeit

    Du hast einen Tarif mit kurzer Laufzeit knapp unter der Preisbremse abgeschlossen. Bis Oktober zahlst Du 11,8 ct/kWh, bekommst also keinen Rabatt. Im November endet Deine Preisgarantie – und der Preis steigt deutlich auf 20 ct/kWh. Jetzt willst Du wechseln, hast aber Pech: Gas ist wieder knapper und damit teurer geworden, also findest Du keinen günstigeren Anbieter. Bis April profitierst Du nun immerhin von der Preisbremse. Trotzdem fällt Deine Rechnung mit rund 1.830€ sehr hoch aus.

    3. Immer hoher Preis, aber mit Rabatt

    Du bleibst das ganze Jahr in der Grundversorgung und zahlst dafür konstant 20 ct/kWh. Das klingt erstmal teurer als unser vorheriges Szenario, ist mit gut 1.630€ aber ca. 200€ günstiger. Der Grund: Hier kassierst Du auch über den gesamten Sommer den Rabatt durch die Preisbremse. Wirklich günstig kommst Du aber auch hier nicht weg: Denn im Winter zahlst Du zumindest teilweise den teuren Vertragspreis.

    4. Immer nur knapp unter der Preisbremse

    Wieder wechselst Du nicht, verbringst aber das ganze Jahr in einem Tarif mit langfristiger Preisgarantie. Die liegt mit 11,8 ct/kWh aber nur ganz knapp unter der Grenze für die Preisbremse. Du bekommst also nie den Rabatt und hast nicht einmal einen richtig günstigen Preis – aber immerhin einen akzeptablen. So sieht dann auch Deine Jahresrechnung aus: ca. 1.415€. Nicht teuer, aber auch nicht richtig günstig.

    5. Der beste Kompromiss

    Deshalb raten wir Dir, in einen Tarif mit Preisgarantie zu wechseln, die möglichst weit unter der 12-ct-Preisbremse liegt und Dich für den kompletten nächsten Winter absichert. In vielen Regionen gibt es momentan Einjahresverträge für rund 10 ct/kWh. Die besten Tarife findest Du in unserem Gasrechner. Damit lohnt es sich schon deutlich mehr, auf den Rabatt zu verzichten: Mit ca. 1.200€ zahlst Du über 200€ weniger als im vorherigen Szenario. Und Du hast auch weniger Risiken oder moralische Fragen als im noch etwas günstigeren Best Case.

    *Gerechnet haben wir mit einem angenommenen Verbrauch von 12.000 kWh (Verbrauch bleibt konstant, Grundgebühr unberücksichtigt) und statistischen Werten, wie sich die jährlichen Heizkosten auf die einzelnen Monate verteilen. Außerdem nehmen wir an (und empfehlen), dass Du Deinen Zählerstand bei jeder Preisänderung meldest, damit korrekt abgerechnet wird.



    berghaus 01.04.23

    P.S. Der Beitrag von Finanztip (in meinen E-Mails) lässt sich hier wohl nicht verlinken.
    Deshalb wohl die Blockierung?
    Deshalb habe ich den Text nachträglich über 'Bearbeiten' hier einkopiert.

  • berghaus wenn es der Nutzer schafft im Sommer auf Strom zu verzichten geht die Rechnung auf.

    Wird nur bisschen schwierig Nahrung kalt zu halten und Wäsche zu waschen.


    Denke das hier ist ein Äpfel und Birnen Vergleich von ihnen.

  • Also du kannst so viele missverständliche Quellen posten wie du willst. Jedem der die lange Diskussion über die Preisbremen verfolgt hat ist klar:


    Wenn man weniger oder genau 80% des Vergleichsverbrauchs verbraucht hat bezahlt der Staat für jede VERBRAUCHTE kWh die Differenz von 40 ct zum eigentlichen Preis falls der Preis höher als 40 ct. ist. Für alles darüber hinausgehende bezahlt man den mit dem Versorger vereinbarten Preis.


    Wenn Du es nicht glaubst warte bis zur Abrechnung.

  • Vielen Dank an Alle, habe jetzt eine andere Sichtweise und bin aus meinem Tunnel raus, wahrscheinlich wollte ich es mir schön rechnen und war auf dem Holzweg

  • Vielen Dank an Alle, habe jetzt eine andere Sichtweise und bin aus meinem Tunnel raus, wahrscheinlich wollte ich es mir schön rechnen und war auf dem Holzweg

    I like it :)
    Ein mit Parkett ausgelegter Tunnel - den gibts nicht alle Tage.


    Gruß

    Alexis

    der ebenfalls ab und an "auf dem Holzweg" unterwegs war und ist

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich behaupte ja nicht, dass die eine oder andere Sichtweise richtig ist.


    Ich bekomme im April eine Gas-Abrechnung von E.ON in der GV für einen Zeitraum von Juni22 bis 09.04.23, weil ich zu einem anderen Anbieter gewechselt habe.


    Da werde ich sehen, ob die Dezemberhilfe mit der Sept22Prognose (23.375 kWh => 80 % = 18.700 KWh), die ich für zu niedrig halte (Widerspruch vom 23.02.23 und weitere Anfragen blieben bisher unbeantwortet), berechnet wurde.


    Sodann werde ich sehen, ob mein Verbrauch von Januar bis April (8.000 kWh) ganz (wie ich hoffe) mit 16,99 – 4,99 = 12,00 Ct/kWh abgerechnet oder andere Rechenkünste angewendet werden.


    Meine „jährliche Entlastung“ beträgt nach dem Schreiben von E.ON 936 € , die “monatliche Entlastung“ 78 €.


    Wird nun der Entlastungsbetrag monatsweise oder -genauer- taggenau berechnet und abgezogen (936 € x 99/365 = 254 €) wäre das m.E. ein Beweis dafür, dass die Entlastung als Betrag feststeht, und für mich ungünstig, da 8.000 x 0,499 = 399 € wären.


    berghaus 02.04.23

    P.S. Interessant ist, dass die proportionale Hochrechnung der 8.000 kWh in 3 Monaten auf ein Jahr einen Verbrauch von 32.000 kWh ergibt, den ich im Durchschnitt in den Jahren 2019 – 2021 auch hatte. Wenn man aber mit Gradtagszahlen rechnet und weiß, dass in den ersten drei Monaten eines Jahres meist 45 % des Gasverbrauchs eines Jahres anfallen, dann sind 100 % nur rd. 18.000 kWh. Sparziel erreicht!

    Aber ich habe ja gewechselt (10,7 Ct/kWh) und spare darüber hinaus vor allem, wenn ich die 18.000 doch wesentlich überschreite.

  • Meine „jährliche Entlastung“ beträgt nach dem Schreiben von E.ON 936 € , die “monatliche Entlastung“ 78 €.


    Das sind doch immer Abschlagszahlungen und die Summer der Abschläge werden dann bei der Jahresabrechnung den errechneten Kosten gegenübergestellt, woraus dann ein Guthaben oder eine Nachzahlung resultieren.

  • Also du kannst so viele missverständliche Quellen posten wie du willst. Jedem, der die lange Diskussion über die Preisbremen verfolgt hat, ist klar:


    Wenn man weniger oder genau 80% des Vergleichsverbrauchs verbraucht hat, bezahlt der Staat für jede VERBRAUCHTE kWh die Differenz von 40 ct zum eigentlichen Preis falls der Preis höher als 40 ct. ist. Für alles darüber hinausgehende bezahlt man den mit dem Versorger vereinbarten Preis.

    Es kann doch nicht sein, dass wir - mit einer gewissen Schwarmintelligenz ausgestattet- uns hier im Finanztippforum tummeln und dass die Finanztippredakteure hier nicht mitlesen und in dem Finanztipp- Newsletter nun wiederholt die Meinung vertreten, dass der Entlastungsbetrag ein Festbetrag ist und nicht vom Verbrauch abhängt.

    Da ist auch nichts missverständlich!


    Ich habe das EWPB-Gesetz noch mal gelesen und bin nun überzeugt, dass in der endgültigen Abrechnung Monat für Monat -unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch- in der Abrechnung der Entlastungsbetrag angesetzt wird, der fest ist, wenn sich ab dem 1. März 2023 die Differenz zwischen AP (bei mir 16,99 -12,00) nicht ändert.


    Es wird in der Abrechnung Monat für Monat diese Differenz mit dem Zwölftel der Sept22-80%Prognose in kWh multipliziert.


    Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.


    Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt


    Die Monatsprognose (= 1/12 der Jahresprognose) in kWh liegt also fest. Bei einem Wechsel ist das Monat für Monat verbrauchte Kontingent plus Anteile in einem Monat in kWh dem neuen Anbieter mittzuteilen, damit das Jahreskontingent nicht überschritten wird.


    Das meine ich aus den nachfolgenden Gesetzespassagen herausgelesen zu haben:


    § 3 Entlastung der mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbraucher

    (1) Jeder Erdgaslieferant ist verpflichtet, dem von ihm am ersten Tag eines Kalendermonats mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten, in Satz 3 bezeichneten Letztverbraucher im Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 1 für jeden Monat, in dem er diesen Letztverbraucher beliefert, einen nach § 8 ermittelten Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Endet oder beginnt die Belieferung eines Letztverbrauchers mit leitungsgebundenem Erdgas während eines Monats, so hat der Erdgaslieferant diesem Letztverbraucher den Entlastungsbetrag für diesen Monat anteilig gutzuschreiben und in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen


    § 8 Ermittlung des Entlastungsbetrags für leitungsgebundenes Erdgas
    (1) Der monatliche Entlastungsbetrag ergibt sich für jede Entnahmestelle als Produkt aus dem Differenzbetrag nach § 9 und dem Entlastungskontingent nach § 10,….., geteilt durch zwölf.

    § 9 Differenzbetrag

    (2) Der Differenzbetrag ergibt sich für einen Kalendermonat aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle für den ersten Tag des Kalendermonats vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis nach Absatz 3. …….

    (3) Der Referenzpreis für leitungsgebundenes Erdgas beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern,

    1. die einen Anspruch nach § 3 haben, 12 Cent pro Kilowattstunde


    § 10 Entlastungskontingent

    (1) Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr. Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern, die einen Anspruch nach § 3 Absatz 1 haben, 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat

    Wer bietet mehr?


    berghaus 02.04.23