Sonderkündigungsrecht

  • Unser Gas-und Stromlieferant GASAG Berlin versucht offensichtlich alles, um die Gas-und Strompreisbremse max. zum eigenen Zwecke auszunutzen. Wichtige Briefe sind 25 Tage unterwegs oder kommen gar nicht an, um fristgerechtes handeln zu erschweren. So u.a. enorme, unbegründete Preiserhöhung für Gas und Strom. Finanztip hat dankenswerterweise das Sonderkündigungsrecht erläutert. Auch auf die Pflicht der Firmen hingewiesen in einer Woche reagieren zu müssen. Nun meine Frage: Was ist, wenn die GASAG diese Frist einfach verstreichen läßt und meine Kündigung ignoriert? Gilt dann die Kündigung als akzeptiert? Kann ich weitere Lastschrifteinzüge rückgängig machen?

    Nebenbei : Ich finde es unerträglich, wie zahlreiche Gas-und Stromlieferanten offensichtlich versuchen , ihren Taschen mit Mrd. Steuergelder zu füllen. Diese Gas-und Strompreisbremse macht das wohl möglich. :cursing:

  • Nebenbei : Ich finde es unerträglich, wie zahlreiche Gas-und Stromlieferanten offensichtlich versuchen , ihren Taschen mit Mrd. Steuergelder zu füllen. Diese Gas-und Strompreisbremse macht das wohl möglich. :cursing:

    Jep, macht es möglich. Deswegen haben einige den Strompreis auf über 40 Cent pro kWh erhöht, mit dem Wissen, dass der Staat einen Teil übernimmt und nicht der Kunde. Und die inzwischen stattgefundenen Senkungen an den Strombörsen geben die Versorger kaum an Kunden weiter.

  • Würde ich jetzt nicht so sagen. Für Neukunden geht es runter, dass wir nicht gleich wieder bei unter 30c landen, ist logisch. Für 32c bekommst du aber schon was ohne exzessive Grundgebühr. Bestandskunden sind natürlich in ihren Altverträgen. Und die wenigsten Versorger kaufen tagesaktuell zum Börsenpreis ein, das kann nämlich ziemlich in die Hose gehen und ist es vor 1,5 Jahren

  • Hallo NetterPotsdamer,

    Was ist, wenn die GASAG diese Frist einfach verstreichen läßt und meine Kündigung ignoriert? Gilt dann die Kündigung als akzeptiert?

    Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Wenn Sie

    a) einen gerichtsfesten Rechtsgrund zur Kündigung haben und

    b) den Eingang des Kündigungsschreibens beim Empfänger nachweisen können,

    dann ist die Kündigung rechtswirksam; mit allen Konsequenzen.


    Gruß Pumphut