Direktversicherung: Wie Steuern und Sozialabgaben im Alter zahlen?

  • Ich habe noch eine Frage zur Direktversicherung (ihr könnt mich gerne dafür knüppeln dass ich beim Abschluß nicht näher informiert habe X/ :(


    Wenn ich in der Rentenzeit meine Auszahlungen erhalte, muss ich darauf doch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Aber wie funktioniert das genau? Sagen wir, ich kriege 200 Öcken von der Versicherung auf die Hand. Dann muss ich der Krankenkasse Bescheid geben und da regelmäßig den Prozentsatz abbuchen lassen?


    Und die Steuer? IUst das wie bei einem Freelancer, der nach dem ersten Jahr Vorauszahlungen leistete und am Ende des Jahres in der ESt-Erklärung abrechnet? Oder muss ich das einfach nur in der ESt-Erklärung angeben und evtl nachzahlen?


    Sonst weiß ich echt besser Bescheid :thumbdown:

  • Bei mir lief das folgendermaßen ab:
    Zwei Monate vor der Auszahlung schrieb die Versicherung mich an. Ich musste ihr meine Bankverbindung und meine Krankenkasse mitteilen. Nachdem das Geld überwiesen wurde, bekam ich von der Krankenkasse eine Mitteilung, dass ich ab jetzt ihr 10 Jahre lang jeden Monat Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung überweisen muss.


    Die Rechnung sieht dann so aus:
    (Auszahlungsbetrag / 120 Monate) * (15,3 % KV + 0,7 % Zusatzbeitrag + 2,35 % PV). Die Höhe des Zusatzbeitrages ist dabei von der Krankenkasse abhängig.


    In der EkSt-Erklärung musste ich nichts angeben, da die Sparbeiträge bereits in der Einzahlungsphase versteuert worden sind.

  • Hier wird einmal mehr die Komplexität unseres Steuer- und Sozialabgabenrechts deutlich...


    Was @slowfox schildert ist die Regelung bei einer Direktversicherung "der früheren Art".


    Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, wurden pauschalversteuert nach der Regelung § 40b a.F. EStG.
    Da war auch die Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrags (=Ablaufleistung) die Regel.


    Dieser einmalige Betrag wird für Zwecke der Kranken- und Pflegeversicherung rechnerisch auf 10 Jahre verteilt.
    Dann ergibt sich ein Zusatzbeitrag - wie oben beschrieben.


    Die Frage von @KaiRe betrifft offensichtlich eine Direktversicherung nach der aktuellen Rechtslage (Abschluss nach 01.01.2005). Jetzt ist es so, dass die Beiträge komplett steuerfrei sind. Rechtsgrundlage ist jetzt § 3 Nr. 63 EStG.


    Es werden jetzt auch - in der Regel - nur noch Rententarife als Direktversicherung zugelassen.
    Dies hat zur Folge, dass der ehemalige Arbeitnehmer KEINE Ablaufleistung erhält, sondern eine monatliche Rente.


    Und die muss in der Tat über die Einkommensteuererklärung versteuert werden. Wenn das Finanzamt Kenntnis davon hat, dass hier regelmäßige Zusatzeinkünfte vorliegen, wird es einen Vorauszahlungsbescheid erlassen. Dann muss die auf die Direktversicherungsrente entfallende Steuer vierteljährlich bezahlt werden. Damit vermeidet man die große Nachzahlung bei Feststellung des Steuerbescheides.


    Ob allerdings wirklich Steuer zu zahlen ist, hängt wiederum von der Gesamtsituation ab. Immerhin hat ein Ehepaar einen Grundfreibetrag von mehr als 16.700 €. Für Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) stehen weitere 1.602 € zur Verfügung.


    Und ob die gesetzliche Rente in voller Höhe zu versteuern ist, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab.
    Erst die Rentnergenerationen, die 2040 und später in Rente gehen werden, müssen 100 % ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Das betrifft also die Geburtsjahrgänge 1973 und jünger.


    Wer vor 1973 geboren ist, wird immer noch einen - wenn auch zunehmend - geringeren Anteil der gesetzlichen Rente (und gleichgestellter Produkte wie Rürup-Renten) steuerfrei beziehen.

  • Dem Beitrag von @muc ist nicht mehr viel hinzuzufügen.


    Bei den KV Beiträgen hängt es eben davon ab, ob Du in der GKV oder PKV bist. Bei der GKV musst Du der Versicherung mitteilen bei welcher Kasse Du Mitglied bist und die Versicherung behält dann die SV ein und führt sie an Deine Krankenkasse ab, wird somit zur sog. "Zahlstelle".


    Bei Privatversicherungen gibt es das nicht. Da zahlst Du weiter Deinen gewohnten Beitrag. Die PV interessiert sich allerdings trotzdem dafür, dass Du eine neue Einkunftsquelle hast...