Verjährung von Erstattungsansprüchen

  • Hallo, ich bin neu hier und hoffe ich mache das soweit richtig...


    Meine Frage nun: Bei meiner Bank, Degussa, haben wir vor 9 Jahren, genau am 18.10.2005 einen Kredit zur Finanzierung unserer Wohnung aufgenommen.
    Es wurden Bearbeitungsentgelde gezahlt die ich mit einem Schreiben von Finanztip am 03.02.d. J. zurückforderte.


    Die Degussa Bank lehnt das nun ab und beruft sich auf eine 3jährige Verjährungsfrist. Finanztip sagt aber gemäss verschiedener Gerichtsurteile 10 Jahre. Soweit so gut... Macht es noch Sinn mich weiter mit meiner Bank auseinanderzusetzen? In einem Artikel las ich, dass die Rückforderung bereits 2014 hätte vorgenommen werden müssen... meiner Meinung nach bin ich noch im 10ten Jahr und müsste mich noch in der 10jahres-Frist befinden.


    Für eine Antwort bereits im voraus vielen Dank
    Sabine33

  • Hallo Sabine33,


    die Frist zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren (BG) aus früheren Zeiten ist nach einem BGH-Urteil am 31.12.2014 abgelaufen.
    Es können nur noch BG´s zurückgefordert werden, die noch nicht in die dreijährige Verjährungsfrist fallen, also solche, die mit heutigem Datum nach dem 05.05.2013 gezahlt wurden.


    Das tut mir sehr leid für euch.

  • Hallo Bankomat, ja, das ist schade!
    Aber ich danke Dir trotzdem, dass Du Dir die Mühe gemacht hast mir zu antworten.
    Viele Grüsse, Sabine