STB hat falsche Daten ans FA übermittelt

  • hallo,


    ich sitze gerade an meiner steuererklärung, so langsam wird es zeit es nachzuholen. mir ist dabei aufgefallen, dass die durch den STB übermittelten daten ans FA starke abweichungen haben. mein brutto für ein halbes jahr wurde um fast das doppelte angegeben als er in wirklichkeit war. auch die lohnsteuer, die angeblich abgeführt wurde ist viel höher und deckt sich keinesfalls mit dem was ich tatsächlich an bruttolohn bekommen habe. durch den belegabruf im wiso-steuerprogramm kam dadurch eine erhebliche erstattung zustande, öaut dem programm, welches die daten vom FA abgerufen hat. was tun? einfach ignorieren und übernehmen und warten was passiert? oder lieber alles komplett ändern, so dass es der realität entspricht? kann es im fall einer einfachen übernahme der daten später zu problemen führen?


    gruß

  • Der Post ist etwas verwirrend...


    Wieso machst Du Deine Steuer selbst wenn Du nen StB hast? Oder meinst Du was ich eher glaube den StB, der die Löhne Deines Arbeitgebers macht??


    Für mich klingt das als hättest Du zwei Lohnsteuerbescheinigungen etwa weil Du unterjährig den Arbeitgeber gewechselt hast oder in eine andere Abteilung gegangen bist. War da was in der Art?
    Den Belegabruf muss man mit Vorsicht geniessen. Ich habe es dieses Jahr schon mehrfach erlebt, dass das FA bei mir angerufen hat und mich gebeten hat bei Angestellten, die zwei Lohnsteuerbescheinigungen hatten, ihnen die zweite zuzufaxen weil se nur die letzte abrufen konnten. Das wäre beim WISO Programm dann dasselbe.
    Du hast ja die Lohnsteuerbescheinigung(en) auch in Papierform. Was steht denn da drauf??

  • hallo und danke erstmal für die antwort.


    es geht um den stb vom arbeitgeber, nicht um meinen. in papierform jabe ich die leider nicht. auf anfrage beim stb kam nur, dass ich mich an den arbeitgeber wenden soll. und dabei ist es dann auch geblieben, weil da auch nur ausflüchte kamen. ich vermute, dass dort intern irgendwas gemauschelt wurde und deshalb niemand wirklich stellung dazu beziehen will. nur was würde passieren, wenn ich das ganze 1:1 übernehme und die steuererklärung so abgebe? der sichere und bessere weg wäre doch, wenn ich das angebe was ich auch wirklich überwiesen bekommen habe, oder? es geht hier um ein halbes jahr, was so fragwürdig ist. habe mir mal die mühe gemacht und von meinem überwiesenen netto alles zurückzurechnen auf brutto, lohnsteuer, soli usw. und diese daten bei wiso eingetragen. die erstattung sieht dann schon realistischer aus. momentan steht sie bei knapp 2400 euro. ich kann mir kaum vorstellen, dass das FA das so durchgehen lässt. aber auf der anderen seite, falls der beleg bei denen der einzige ist würde ich vielleicht nur schlafende hunde wecken, wenn ich es abändere. habe mal gelesen, dass das FA immer erst auf das schaut, was auch bei denen im system hinterlegt ist. und wenn sich das dann unterscheidet, weil ich ja dann quasi korrekte angaben mache könnte die stutzig werden. übernehme ich es aber 1:1 wäre es aus sicht des FA eher korrekt.

  • Das soll ja wohl ein Witz sein. Du hast einen Rechtsanspruch da drauf. Ausserdem müssen ja die korrekten Werte nicht nur ans FA sondern auch an die Sozialversicherung übermittelt werden.
    Was Du erklärst ist Deine Sache. Grundsätzlich würdest Du falsche Angaben machen obwohl Du es besser weisst, ich persönlich glaube, dass das FA an die richtigen Werte rankommt und das einfach von Amts wegen abändert und das wars. Da Du nix schriftliches hast kannst Du auch keine richtigen Angaben machen, da kann man jetzt philosophieren zu was Du rechtlich verpflichtet wärst.
    Die Einen würden es einfach probieren und sich blöd stellen, rechtlich sicher wärst Du wenn Du das vom Programm eingelesene übernimmst und ein Anschreiben dazu machst, dass Dir der Wert falsch vorkommt, Du vom AG aber keine korrekte Bescheinigung erhalten hast (Das würde ich als Dein StB machen).
    Denn so muss der Finanzbeamte selbst ermittelnd tätig werden, macht er es nicht dann kann er Dich nachher nicht belangen...
    Blöd stellen wäre aber wie erwähnt eine Variante. Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

  • Ich würde beim Steuerberater und Arbeitgeber nachfragen, wie man die Zahlen erklärt.Möglicherweise ist Sozialbetrug zu ihrem Nachteil im Spiel. Die einzige logischen Erklärungen für mich sind: Sie haben einen dauerhaften Freibetrag beim Finanzamt eintragen und früher könnten Arbeitgeber eine vorab "Steuerverminderung berücksichtigen und das geht heute noch oder sie haben steuerfreie Zulagen im Bruttobetrag wie zum Beispiel Fahrtkosten!
    Alles andere wäre Betrug durch den Arbeitgeber und ggf. Sie, wenn sie es nicht richtigstellen! Sie können sicher sein wenn dort etwas ungesetzlicher läuft, findet es auch bei anderen Mitarbeitern statt. Irgendwann wird jemand entlassen und die Retourekutsche des Mitarbeiters kommt Mit Sicherheit ist dieser Mensch schon geboren, pflegte mein Bekannter der Autohändler zu sagen, wenn mal wieder ein Gebrauchtwagen zum Lagerschätzchen wurde. Er meinte der Käufer ist schon geboren, er war nur noch nicht hier! Genauso sicher sein d. Sie über kurz oder lang ein Riesen Problem bekommen.

  • so, habe mal beim STB nachgefragt.


    deren antwort zitiere ich einfach mal:


    Zitat

    ...
    da Ihre Abrechnungen erst im Jahr 2013 rückwirkend für 2012 erstellt wurden,
    wird die Lohnsteuer auch erst im Jahr 2013 gezahlt und abgeführt, somit gibt es für
    2012 keine Bescheinigung und deshalb ist 2013 auch so hoch vom 01/2013- 07/2013,
    denn darin ist 2012 und 2013 enthalten.
    ...


    so war das also. bringt mich jetzt aber auch noch nicht weiter. denn ich weiß nicht, wie ich das in der Steuererklärung eintragen soll. es geht hier um die zeit 09/12 - 12/12 und 01/13 - 07/13. ich verstehe das so, dass ich von sept. - dez. 2012 keine steuern gezahlt habe, die dann aber 2013 abgeführt wurden. STB meint, dass waere alles korrekt gelaufen. nur was gebe ich dann für die Monate in 2012 an? man muss dazu sagen, dass sozusagen der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Abrechnung gesplittet ist. ab sept 2012 war es ein andere Arbeitgeber. von jan 12 - jul 12 war alles korrekt, wurde auch korrekt übermittelt.
    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, gebe ich für Sept-Dez 2012 bei der Steuererklärung nichts an? So als hätte ich gar kein Gehalt bekommen und packe das ganze dann in 2013 mit rein, so dass ich dann in 2013 für 2012 nachzahle? nur irgendwie muss ich das doch vermerken. sonst wäre auf meiner 2012er Erklärung nur Jan-Juli, August war ohne Arbeit, und den Rest weglassen?
    wie ich schon erwähnt hatte mache ich das ganze mit der wiso-Software. und beim belegabruf von 2013 meckert die schon, dass ich viel zu viel steuern gezahlt habe. das waere ja dann trotzdem korrekt, weil ja noch die steuern für 2012 mit drin sind.
    ich bin froh, wenn das Thema endlich vom tisch ist, das ist echt kompliziert, für mich zumindest ;) ist auch schwierig zu erklären, hoffe es war einigermaßen verständlich.


    Gruß,
    Martin

  • So jetzt wird es langsam echt bitter. Ich bin mal wieder (negativ) begeistert, was manche Berufskollegen so treiben und dann auch noch für schlichtweg falsche Auskünfte geben in der Hoffnung, dass alles irgendwie unter den Tisch fällt.


    Also zunächst mal: Hast Du in der fraglichen Zeit September bis Dezember Lohnauszahlungen bekommen?? Wenn ja, dann frage ich mich warum keine Lohnabrechnungen und - anmeldungen beim FA erfolgt sind. Hat Dich Dein AG etwa nicht angemeldet??


    Wenn Du Lohn bekommen hast, dann musst Du den auch im Jahr des Lohnzuflusses versteuern und bekommst die für diesen Zeitraum entstandene Steuer auch in dem betreffenden Jahr angerechnet!! Wann der Arbeitgeber die Lohnsteuer angemeldet und abgeführt hat ist NIEMALS Dein Problem. Sonst müsste jeder Arbeitnehmer überwachen, wann sein Chef die Lohnsteuer zahlt. Die Lohnsteuer gilt nach § 36 EStG und der ständigen Rechtsprechnung als "erhoben" und damit anrechenbar, wenn Sie vorschriftsmäßig vom Lohn einbehalten wurde, in Deinem Fall also sobald der Nettolohn bezahlt wird. Ob Dein AG diese dann auch abführt ist NICHT Dein Problem.


    Auf mich wirkt das alles sehr dubios. Insbesondere das rückwirkende Abrechnung eines Lohnes für ein HALBES JAHR ist für mich unbegreifbar.


    Ich kann Dir mittlerweile nur noch eines empfehlen:
    Schnapp Dir Deine Lohnabrechnungen der betreffenden Zeiträume und geh zum Finanzamt bzw. rufe dort an und erkläre den Sachverhalt. Dort kannst auch gleich erläutern was Dir der Steuerberater so für Zeug erzählt hat. Und dort fragst Du ob das alles so stimmt, Dir kommt das komisch vor. Die schauen sich dann die vom AG gemeldeten Werte an und werden dazu sicher was sagen.
    Denn spätestens wenn Du diese Lohnsteuer für 1,5 Jahre im nächsten Jahr erklärst wird das FA sowieso Fragen stellen müssen.


    Normalerweise haftet der Arbeitnehmer für Lohnsteuer nämlich nicht, außer er wusste oder konnte erkennen, dass der AG sie nicht abgeführt hat § 42d Abs. 3 S. 4 EStG. Am Ende dreht Dir ein findiger Anwalt da noch nen Strick draus.

  • hallo zusammen,


    da mein post im newsletter vom 11.3. erwähnt wurde, möchte ich hier noch die ganze geschichte auflösen.


    ich befolgte den tipp vom Raphael und rief einfach mal beim FA an. der mann am telefon sagte mir, ich solle einfach die daten so übernehmen, wie sie ans FA übermittelt wurden, dann gibts auch keine probleme. denke mal, wenn ich da selbst alles ausgerechnet hätte käme es zu einer abweichnung der daten beim FA, und dann hätten die genauer hingeschaut. so hatte ich wahrscheinlich einfach nur glück.
    wie gesagt übernahm ich die daten so in mein steuerprogramm, wie vom FA bereitgestellt. nach bangenden wochen dann endlich der bescheid und das geld auf dem konto. die wahren hintergründe zu den abweichungen werden wohl nie aufgeklärt. aber so lange das FA seinen daten vertraut ist alles gut, anscheinend egal wo die daten herkommen und ob diese auf korrekt sind.