Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

  • Hallo, Ich hätte da eine Frage wie ich mich hier verhalten soll. Meine Versicherung ist jetzt fällig geworden und ich wurde gefragt ob ich eine einmalige Kapitalzahlung möchte oder Rentenzahlung. Ich wählte die Rentenzahlung. Aber jetzt haben sie alles Überwiesen.

    Und alle Ansprüche wären damit abgegolten.

    Gibt es da Fristen für einen Widerspruch?

    Ich habe mir überlegt ob ich den gesamten Vertrag überprüfen zu lassen kann, gibt es da eine Stelle?

  • Mit 95%er Wahrscheinlichkeit (von mir willkürlich geschätzt) hast du tierisches Glück mit diesem Fehler der Versicherung ^^

    Wie hoch ist denn der Rentenfaktor? Wie hoch sind die Kosten?

  • Wahrscheinlich ist die Einmalzahlung steuerfrei.


    Falls die Verrentung tatsächlich gewünscht ist, kann das Geld ggf. in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Mit dem Rentenfaktor dort wird kaum eine Versicherung mithalten können.

  • ... Ich hätte da eine Frage, wie ich mich hier verhalten soll. Meine Versicherung ist jetzt fällig geworden, und ich wurde gefragt, ob ich eine einmalige Kapitalzahlung möchte oder Rentenzahlung. Ich [habe] die Rentenzahlung [gewählt]. Aber jetzt haben sie alles überwiesen, ... und alle Ansprüche [seien] damit abgegolten.

    Gibt es da Fristen für einen Widerspruch?

    Ich habe mir überlegt, ob ich den gesamten Vertrag überprüfen ... lassen kann, gibt es da eine Stelle?

    Auf den ersten Blick ist alles normal gelaufen: Die Versicherungsgesellschaft hat Dir mitgeteilt, daß Du Dich äußern mögest, ob Du die Kapitalabfindung wählst oder eine Rentenauszahlung möchtest. Du hast Dich für die Rentenzahlung entschieden.


    Es läßt sich aus der Distanz nicht beurteilen, warum das nicht geklappt hat.


    Ich würde erstmal bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen. Zum Anwalt kannst Du hinterher immer noch gehen.

    Wahrscheinlich ist die Einmalzahlung steuerfrei.


    Falls die Verrentung tatsächlich gewünscht ist, kann das Geld ggf. in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Mit dem Rentenfaktor dort wird kaum eine Versicherung mithalten können.

    Könnte schon sein, daß die Einmalzahlung steuerfrei ist.


    Die Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung ist mit dem sog. "Ertragsfaktor" steuerpflichtig, der beträgt bei Auszahlungsalter 65 Jahre 18%, das heißt: Von 1000 Euro Auszahlung sind 180 Euro steuerpflichtig. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind möglicherweise in voller Höhe von der Steuer abzusetzen, auf der anderen Seite sind Auszahlungen der gesetzlichen Rente zu hohem Prozentsatz der Steuer zu unterwerfen (für eine Rente, die 2023 beginnt, formal 83%, wenngleich die Rechnung im Detail noch etwas komplizierter ist). Das heißt: von 1000 Euro gesetzlicher Rente sind 830 Euro steuerpflichtig. Das ist schon ein Unterschied.


    Es ist dennoch möglicherweise eine Option, die (oder einen Teil der) Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dagegen sprechen aber mehrere Aspekte:


    1.) Nicht jeder Mensch kann das. Es gibt bestimmte, recht enge Voraussetzungen, daß man das als gesetzlich Rentenversicherter überhaupt darf.


    2.) Das Volumen der freiwilligen Beitragszahlung ist eng begrenzt, das sind im Jahr 2023 maximal 1.357, 80 Jahr/Monat oder 16.293,60 Euro/Jahr. Es müßte eine kleine Kapitalversicherung sein, daß die komplett in die gesetzliche Rentenversicherung paßt.


    Bei mir ist neulich eine Kapitalversicherung fällig geworden. Ich habe ganz bewußt die Kapitalabfindung gewählt, weil ich mir als Aktienanleger von einer Anlage an der Börse mehr verspreche als von der Rentenzahlung. In der Rückschau gesehen hätte ich mir die ganze Kapitalversicherung sparen sollen, aber damals hat sich der Steuerspartrieb zu deutlich zu Wort gemeldet.


    Einen Teil der Auszahlung habe ich sogar in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Das ist aber auf eine spezielle Situation zurückzuführen, die bei mir gegeben ist, bei den meisten anderen Leuten aber nicht gegeben sein dürfte.


    Rein von der Auszahlung her wäre die Rente der Versicherungsgesellschaft höher gewesen als eine gesetzliche Rente. Deine Angabe, die private Rente könnte vom Rentenfaktor könne nicht mit dem Rentenfaktor der gesetzlichen Rente mithalten, stimmt in meinem Fall nicht. Das hängt aber vom Alter der privaten Rentenversicherung ab. Der oben genannte Unterschied der Besteuerung kommt dann noch dazu.

  • Ich schrieb "ggf." und dies sogar bewusst!


    Und wenn Paragraph 7 SGB 6 nicht greift, dann helfen ggf. die Kollegen 187 und/oder 187a aus.

  • Ich schrieb "ggf." und dies sogar bewusst!

    Mag schon sein. Das ändert aber an den genannten Einschränkungen nichts, die da sind:

    • Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen
    • sehr begrenztes Volumen
    • deutlich höhere Versteuerung der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu Rentenzahlungen aus privaten Versicherungen
    • deutlich höhere Bruttorentenzahlungen aus einer privaten Versicherung im Vergleich zu Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rente, wenn der private Versicherungsvertrag auch nur einigermaßen alt ist.

    Das Problem des Threadstarters ist aber primär ein anderes: Der möchte eigentlich eine Rente haben, seine Versicherungsgesellschaft hat ihm aber das Kapital ausgezahlt. Warum das so geworden ist, läßt sich hier im Forum aber vermutlich nicht klären.

  • Hallo, Ich hätte da eine Frage wie ich mich hier verhalten soll. Meine Versicherung ist jetzt fällig geworden und ich wurde gefragt ob ich eine einmalige Kapitalzahlung möchte oder Rentenzahlung. Ich wählte die Rentenzahlung. Aber jetzt haben sie alles Überwiesen.

    Und alle Ansprüche wären damit abgegolten.

    War das eine eher kleine Versicherung? Dann könnte die Auszahlung als Einmalbetrag (im Sinne einer Abfindung) Sinn ergeben.

  • Das ist eine Rentenversicherung mi Kapitalwahlrecht. Am Ende der Laufzeit hat man die Möglichkeit zwischen monatl. Auszahlung und einmal Zahlung zu wählen.Ich hatte die monatl. Rentenauszahlung beantragt. Inzwischen hatte ich Kontakt (3x tel.) jedesmal ein anderer Berater am Telefon. Geld habe ich zurück überwiesen und jetzt warte ich auf meine Weiterbearbeitung. (Ja das dauert ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit, -tel auskunft.) Gibt es da eine Anlaufstelle an der man den Vertrag auf Korrektheit überprüfen lassenn kann?

    Danke an alle für die Antworten weiter oben.

  • Das ist eine Rentenversicherung mi Kapitalwahlrecht. Am Ende der Laufzeit hat man die Möglichkeit zwischen monatlicher Auszahlung und Einmalzahlung zu wählen. Ich hatte die monatl. Rentenauszahlung beantragt.

    ... und das hat nicht geklappt. Vielleicht warst Du zu spät dran mit Deiner Antwort?

    Wir hier können das für Dich nicht klären.

    Inzwischen hatte ich Kontakt (3x tel.) jedesmal ein anderer Berater am Telefon.

    Eine solche Frage mit der Hotline klären zu wollen, ist definitiv die falsche Vorgehensweise. Es geht hier möglicherweise um eine Menge Geld, sowas muß man schriftlich klären, damit man im Fall eines folgenden Prozesses etwas in der Hand hat.