Wertpapiere kauf/verkauf

  • Beim Wertpapierkauf/verkauf fallen viele Gebühren- Handelsplatzgebühr, Börsenplatzgebühr, Courtagen, Provisionen, Limitgebühren und so weiter an.
    Darf man diese Gebühren von der Steuer absetzen?

  • Nein. Die Gebühren erhöhen allerdings die Einstandskosten.
    Insoweit mindern sie den später beim Verkauf der Papiere (hoffentlich) erzielten steuerpflichtigen Gewinn.

  • Gebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf entstehen, werden bei der Berechnung der Abgeltungssteuer 'automatisch' berücksichtigt, da sie - wie @muc bereits ausgeführt hat - die Besteuerungsgrundlage senken. Alle anderen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Wertpapieranlage stehen und früher im Rahmen der sog. 'Werbungskosten' steuerliche Berücksichtigung fanden, sind mit der Einführung der Abgeltungssteuer als nicht mehr steuerlich anrechenbar weggefallen.