Hallo,
vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 ist die Umsatzsteuer für Erdgas (und Fernwärme) von 19 auf 7% reduziert. Der Übergang zum Anfang liegt hinter uns, der zum Ende vor uns und da lauern einige Fallstricke. Wenn ich das Informationsschreiben des BMF https://www.bdew.de/service/pu…r-2022-bis-31-maerz-2024/ richtig lese, steht es vollkommen im Ermessen des Lieferanten, ob er bei der Jahresabrechnung nach dem 31.03.2024 die Scheibenmethode oder die Stichtagsmethode anwendet.
Meine Kurzerklärung
Scheibenmethode: Der Verbrauch wird aufgeteilt auf den bis zum 31.03.2024 und den danach. Der vorher wird mit 7% belastet, der nachher mit 19%. Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.05.2023 bis 30.04. 2024; Gesamtverbrauch 18.000 kW. Bei linearer Aufteilung würden 16.500 kW mit 7% bepreist und 1.500 kW mit 19%.
Stichtagsmethode: Der Gesamtverbrauch des letzten Abrechnungsjahres wird zum Stichtag mit 19% belastet. Also im Beispiel 18.000 kW zum 30.04.2024 mit 19%.
Die Regelungen gelten sowohl für den Arbeits- als auch den Grundpreis. Bei einem Grundpreis z.B. von 15 €/M netto und einem Arbeitspreis von 8 ct/kWh netto ergibt sich für das Beispiel immerhin ein Unterschied von 178,20€.
Meine Fragen in die Runde:
Interpretiere ich das BMF- Schreiben richtig?
Falls ja, gibt es Erfahrungen oder Informationen, wie sich die Gasanbieter entscheiden werden? (Finanziell ist es für die Firmen egal. Aber die Scheibenmethode bedeutet einen höheren Abrechnungsaufwand.)
Gruß Pumphut