Heizöl sofort absetzen oder abschreiben bei selbstgenutzem Wohneigentum mit Vermietung

  • Hallo,


    ich habe ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen. Zwei sind vermietet und eine ist selbstgenutzt.
    Ich habe 2014 für 2.199,39 € Heizöl gekauft.


    Unabhängig von der Aufteilung zu den einzelnen Wohnungen:
    Kann ich den Kaufbetrag komplett absetzen oder über mehrere Jahre?


    Danke für eure Antworten.


    Gruß

  • Als Vermieter machen Sie eine Einnahme-Überschuß-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
    Da Heizöl kein "abnutzbares Wirtschaftsgut" im Sinne von § 6 Abs. 2 ist und auch kein "nicht abnutzbares Wirtschaftsgut" im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist, dürfen Sie den Kaufpreis (soweit er bezahlt wurde!) in 2014 als Werbungskosten ansetzen.

  • Als Vermieter machen Sie eine Einnahme-Überschuß-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
    Da Heizöl kein "abnutzbares Wirtschaftsgut" im Sinne von § 6 Abs. 2 ist und auch kein "nicht abnutzbares Wirtschaftsgut" im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist, dürfen Sie den Kaufpreis (soweit er bezahlt wurde!) in 2014 als Werbungskosten ansetzen.


    Korrekt