Postbank Beschwerde an den Vorstand - an welche Adresse

  • Gerne möchte ich mich in der Hoffnung auf Unterstützung direkt an den Vorstand der Postbank wenden. Vielleicht wird mir dann in einer rechtlichen Betreuung der Zugriff auf ein Konto gewährt, auf den ich seit Ende September warte.


    Die Postbank hat wohl keinen eigenen Vorstand mehr, es wird auf die Konzernmutter verwiesen. Wie schreibt man die dann formvollendet an?


    Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG

    Vorstand

    Fax: +49 69 910-34 225
    E-Mail: deutsche.bank@db.com

  • Entschuldige die deutlichen Worte, aber das ist doch Unfug. Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass sich der Vorstand der Deutschen Bank in einem Einzelfall in die Niederungen des operativen Privatkundengeschäfts einmischt? Wenn du dich fehlerhaft behandelt fühlst, gibt es drei sinnvollere Möglichkeiten. In der Reihenfolge der Wirksamkeit sind das: Klage erheben, Beschwerde beim Ombudsmann oder bei der BAFin beschweren.

  • R.F., Du dürftest Dich täuschen. Ein Schreiben an den jeweiligen Vorstand hat schon so manches Mal einen entgleisten Prozeß wieder auf die Schienen gesetzt. Dazu habe ich eigene positive Erfahrung. Natürlich kümmert sich der Vorstand um derlei Kinkerlitzchen nicht selbst. Das entsprechende Schreiben kommt auf den Schreibtisch des Vorstandsassistenten, aber bereits der macht allein mit seinem Zeichen der passenden Fachabteilung hinreichend Druck, daß sie die Sache angeht.


    Eine Klage dauert ewig und ist immer von infaustem Ausgang. Das würde ich nicht machen.


    Meines Erachtens ist der Ombudsmann der richtige Ansprechpartner. Ich würde ein Schreiben an den Ombudsmann aufsetzen, dazu ein Anschreiben an die Bank mit einer letzten Fristsetzung, dem ich mein Konzept an den Ombudsmann gleich beilege.


    Die Bank soll merken, daß das Schreiben an den Ombudsmann bereits geschrieben ist und nur noch abgeschickt werden muß. Ein Ombudsmannverfahren kostet die Bank erhebliches Geld, und so wie der OP die Sachlage skizziert, wird der Spruch des Ombudsmanns gegen die Bank fallen.


    Dem OP ist natürlich vorzuhalten, daß er bereits zu lang gewartet hat. Für so einen Vorgang hat man kein halbes Jahr Geduld mit einem unwilligen Dienstleister, sondern ergreift schneller Maßnahmen.

  • Hallo,


    ich möchte mich auf die Seite von Pantoffelheld schlagen. Selbstverständlich landet die Vorstandsbeschwerde nicht bei einem Mitglied der Geschäftsleitung auf dem Schreibtisch. Wie aber Achim Weiss richtig schreibt, wird das Schreiben in der Fachabteilung ganz anders behandelt, wenn es den Umweg über den Vorstand nimmt.


    Zur konkreten Frage: M.E. durchaus ausreichen. Die Deutsche Bank/Postbank hat wohl eine eigene Beschwerdeabteilung. Wenn Sie es auf die Spitze treiben wollen, können Sie ergänzen: z.Hd. Herrn Christian Sewing.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    da auch ich große Probleme mit der Postbank habe,

    eine Kontenauflösung wurde seit mehr als 8 Monate nach dem Tod meiner Mutter und mehrfacher Vorlage aller erforderlichen Dokumente bis heute nicht durchgeführt,

    bin ich interessiert zu wissen, ob die Mail an den Vorstand geholfen hat und wenn, wie lange es dann noch gedauert hat.

  • Hallo,

    da auch ich große Probleme mit der Postbank habe,

    eine Kontenauflösung wurde seit mehr als 8 Monate nach dem Tod meiner Mutter und mehrfacher Vorlage aller erforderlichen Dokumente bis heute nicht durchgeführt,

    Same here, aber:


    Termin setzen, ab dann Verzugszinsen fordern, Klage per Anwalt gegen die Deutsche Bank als Eigentümer der Postbank einreichen hilft.

  • Mein Fall läuft immer noch. Vorstandsbeschwerde hat nichts geholfen, über Wochen gar keine Reaktion. Dann Ombudsmann - Eingangsbestätigung, aber nach 6 Wochen sonst noch nix. Nach einer Vorstandsbeschwerde über die nicht beantwortete Vorstandsbeschwerde kam nach 8 Tagen die Antwort, dass sie es an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet hätten. Bafin könnte ich noch. Klagen will ich nicht - zu viel Arbeit, schlecht bezifferbarer Schaden.


    Bei mir klingt es eigentlich nicht so schlimm. Ich habe Karte und PIN, kann den Kontoauszugdrucker benutzen und Papierüberweisungen ausfüllen. Und es ist sowieso nur das Zweitkonto. Aber auf Bescheinigungen von denen zu warten und dadurch eine Menge unnötige Schwierigkeiten an anderer Stelle zu bekommen, ist ärgerlich. Bei einer dringend erwarteten eingehenden Zahlung rund um den Monatswechsel täglich gemeinsam mit vielen anderen den zwei noch funktionierenden Postbank-"Service-Terminals" dieser 340.000-Einwohner-Stadt einen Besuch abzustatten, um dann den anderen Leuten beim mühsamen Eintippen von Überweisungen zuzusehen, und dann zu erfahren, dass es nichts Neues gibt, erinnert einen täglich an diesen Ärger. Der sich in diesem speziellen Fall noch nicht einmal durch Kündigung des Kontos vollständig beenden lässt.

  • Worum geht es im Fall Pantoffelheld?


    Er hat im Fall einer "rechtlichen Betreuung" keinen "Zugriff" seit September (2022?) auf ein Konto der Postbank, das offenkundig das Zweitkonto der betreuten Person ist. Zu jedem Monatsende erwartet er zu jedem Monat "dringend" eine eingehende Zahlung und geht/läuft/fährt daher wohl mehrere Male (vergebens?) in einer Großstadt zu einem der wenigen verbliebenen "Service-Terminals", stellt sich dort in die Schlange und wartet, bis er selbst dran ist, um den Kontostand nachzuschauen und eventuell das Geld von diesem Konto herunterzuholen auf ein anderes Konto, mit dem er besser umgehen kann.


    Das ist freilich unpraktisch und somit ärgerlich.


    Verschiedene Schreibereien waren erfolglos.


    Was macht man da?


    Generell gilt, daß man das tragen muß, was nicht von selbst geht. "Kein Zugriff" stimmt wohl nicht: Am Service-Terminal hat er durchaus Zugriff. Als (vermutlich) alter Online-Banker möchte man sowas aber natürlich von zu Hause aus machen, ich wollte das jedenfalls. Was man an so einem "Service-Terminal" alles machen kann, weiß ich nicht, ich vermute aber, daß der Leistungsumfang dort sich nicht groß vom Leistungsumfang der Online-Schnittstelle unterscheidet. Wenn diese fragliche Buchung wichtig ist und am Monatsende kommt, könnte es sich dabei um die Rente handeln.


    Wäre ich in der Pflicht, hätte ich längst mit der Institution Kontakt aufgenommen, die diese Buchung veranlaßt und dort versucht, die Zahlung umhzuleiten. Gerade die Rentenversicherung sollte mit Betreuungsfällen umgehen können: Wer sich als Betreuer korrekt ausweisen kann und vom Gericht ermächtigt worden ist, Finanzverfügungen für den Betreuten treffen zu dürfen, darf ja durchaus die Rentenzahlung auf ein anderes Konto des Betreuten umleiten.


    Eine andere Lösung wäre, auf dem Konto der betreuten Person einen passenden Dauerauftrag einzurichten, der die erwartete Summe mit einem gewissen Zeitverzug von vielleicht einer Woche (um das Schwanken des Zahlungstermins abzufangen) auf ein anderes Konto weiterzuleiten, auf das man Online-Zugriff hat.


    Und wenn das alles nicht möglich sein sollte, würde ich mit Sicherheit nicht mehrmals in die Stadt tigern zu einem der angeblich seltenen verbliebenen "Service-Terminals", um die Buchung zu tätigen, sondern frühestens eine Woche später, damit ich sicher sein kann, daß die Buchung bei meinem Besuch garantiert bereits da ist. Bei mir hier ist das nächste Postbank-Service-Terminal etwa einen Kilometer von meiner Wohnung in einer Post-Filiale. Mir wäre das auch zu weit und zeitlich zu eingeschränkt, zumal dieses Terminal nur zu den Öffnungszeiten der Filiale zugänglich ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es in einer Großstadt nur zwei solcher Dinger in der ganzen Stadt gäbe.


    Papierüberweisungen ausfüllen kann er auch. Wenn all das obige also nicht funktioniert, kann er die fragliche Buchung zum Monatswechsel immer noch per archaischer Papierüberweisung z.B. am 10. von dem Konto holen - und spart sich so die Fahrt zum "Service-Terminal" und die Wartezeit dort.


    Mag ärgerlich sein, ich würde mir davon aber nicht Lebenszeit und Lebensfreude wegnehmen lassen. Was nicht geht, muß halt getragen werden. Wenn es auf dem direkten Weg nicht geht, probiert man halt einen (gern auch kreativen) Umweg.

  • da auch ich große Probleme mit der Postbank habe,


    eine Kontenauflösung wurde seit mehr als 8 Monate nach dem Tod meiner Mutter und mehrfacher Vorlage aller erforderlichen Dokumente bis heute nicht durchgeführt,

    Ich will einsehen, daß man seine bürokratischen Sachen in Ordnung haben möchte, damit man sie als erledigt abheften kann.


    Davon abgesehen aber: Welche großen Probleme hast Du denn damit, daß die Postbank ein Konto nicht auflöst?

  • Der sich in diesem speziellen Fall noch nicht einmal durch Kündigung des Kontos vollständig beenden lässt.


    Solange du diesen speziellen Fall nicht näher erläuterst, kann dir wohl auch keiner helfen. Was soll eine "rechtliche Betreuung" sein - und was ist überhaupt der Grund des Problems?

  • Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es in einer Großstadt nur zwei solcher Dinger in der ganzen Stadt gäbe.

    Ist aber bei der Postbank leider inzwischen so. Und man muß dankbar sein, wenn beide auch betriebsbereit sind.

    Dann lebe ich wohl auf der Insel der Seligen. Bei uns gibts etliche solcher Dinger, das nächste etwa 10 Minuten Fußmarsch von hier.


    Mir wäre selbst das zuviel Zirkus. Wenns nur darum geht, auf eine Buchung zum Monatswechsel zu warten und die irgendwohin weiterzuleiten, dann würde ich schon einen Weg finden, das zu bewerkstelligen, ohne zu einem "Service-Terminal" tapern zu müssen. Ich habe ja oben davon bereits geschrieben.

  • Rechtliche Betreuung: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht) Der eine oder die andere wird das noch unter dem Namen Vormundschaft kennen.


    Es ging in diesem Beitrag los damit, dass ich mir nicht sicher war mit der Adresse für eine Vorstandsbeschwerde bei der Postbank, u.a. weil die ja keinen eigenen Vorstand mehr hat. Die Adresse stimmt.


    Ich habe die Problemstellung nicht umfassend geschildert, weil dies für die Fragestellung nicht unbedingt erforderlich und geeignet gewesen wäre, die Diskussion auf Abwege zu führen. Aber wer es genauer wissen will:


    Normalerweise hätte ich dieses nervige Zweitkonto einfach gekündigt, brauchte es aber noch, weil auf dem ersten Konto eine Pfändung lag und ich insgesamt Spielraum über die Pfändungsfreigrenze hinaus brauchte, weil der Betreute ein Einkommen über der Grenze hat aber auch laufende Kredite (übrigens der Postbank), die er zu bedienen hat. Eine sehr ungünstige Situation auch beim Bezug fast aller Sozialleistungen übrigens. Um die hinter der Pfändung stehende Forderung begleichen zu können, habe ich eine kapitalbildende Versicherung gekündigt und auf das nicht gepfändete Postbank-Konto auszahlen lassen. Warum nicht auf das Konto mit der Pfändung? Weil dann die Pfändung des Gläubigers zugeschlagen und die direkte Zahlung an den Gläubiger verhindert hätte. Klingt bescheuert, ist aber so. Weil jeder Tag Zinsen 5 % über dem Basiszins kostet und man eine Kontopfändung überhaupt so schnell wie möglich loswerden will, habe ich mich über das vorhandene Konto gefreut und dafür in die Postbank-Zitrone gebissen inklusive täglichem Besuch unserer gelb-blauen Dienstleistungsoase auf dem Weg ins Büro. Noch Fragen, Kienzle?

  • Rechtliche Betreuung: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht) Der eine oder die andere wird das noch unter dem Namen Vormundschaft kennen.

    Das ist klar.

    Hilfreich wäre zu wissen, ob die betreute Person zur Familie gehört (mit einer dementen Mutter wäre ich mit dem Geld sicher großzügiger) oder nicht (bei familienfremden muß man es einerseits ganz genau sehen, ist andererseits eher nicht bereit, den eigenen Geldbeutel aufzutun).


    Normalerweise hätte ich dieses nervige Zweitkonto einfach gekündigt, brauchte es aber noch, weil auf dem ersten Konto eine Pfändung lag ...


    Um die hinter der Pfändung stehende Forderung begleichen zu können, habe ich eine kapitalbildende Versicherung gekündigt und auf das nicht gepfändete Postbank-Konto auszahlen lassen.

    Und auf diese Buchung hast Du dann gewartet? Das ist aber doch wohl eine einmalige Sache.

    [Ich] habe ich mich über das vorhandene Konto gefreut und dafür in die Postbank-Zitrone gebissen inklusive täglichem Besuch unserer gelb-blauen Dienstleistungsoase auf dem Weg ins Büro. Noch Fragen, Kienzle?

    Ja, Hauser.

    Mir ist nicht klar, was Du mit dem "Zugang" meinst. Über das Service-Terminal hast Du doch Zugang, wenn ich das richtig verstanden habe. Ok, ich wollte das gern vom Schreibtisch aus machen, Du wohl auch. Dafür brauchst Du einen Online-Zugang. Es gibt in Deiner Stadt aber doch eine Filiale mit "umfassender Postbank-Beratung". Da hast Du einen Menschen vor Dir. Konnte der Dir denn nicht weiterhelfen?

  • Hilfreich wäre zu wissen, ob die betreute Person zur Familie gehört (mit einer dementen Mutter wäre ich mit dem Geld sicher großzügiger) oder nicht (bei familienfremden muß man es einerseits ganz genau sehen, ist andererseits eher nicht bereit, den eigenen Geldbeutel aufzutun).

    Als rechtlicher Betreuer darfst Du den eigenen Geldbeutel nicht auftun. Weder um dort etwas hineinzutun noch (zumindest nicht leihweise) herauszutun. Bei einer sog. befreiten Betreuung von Familienangehörigen fällt das eventuell nicht so auf, weil es nicht direkt kontrolliert wird.

    Da hast Du einen Menschen vor Dir. Konnte der Dir denn nicht weiterhelfen?

    Nach dreimal mit der Zentrale telefonieren sagt der Dir den Kontostand und zahlt Dir vielleicht auch Geld aus. Mit Online-Banking-Problemen kennt der sich weder aus noch dürfte er irgendwas tun.

    Und auf diese Buchung hast Du dann gewartet? Das ist aber doch wohl eine einmalige Sache.

    Ganz genau. Aber eine einigermaßen wichtige einmalige Sache. Und die ist jetzt gelaufen. Und das ist auch gut so.

  • Pantoffelheld:

    Du bist also Berufsbetreuer und brauchst für diese Arbeit Zugriff auf ein Postbank-Konto einer betreuten Person. Den hast Du eigentlich, aber nur über ein Service-Terminal in der Filiale, in die Du extra hinfahren mußt. Du hättest aber vermutlich gern einen Online-Zugang (wie das heutzutage ja wohl allgemein üblich ist), damit Du Dir den Weg sparst.

    Das erste Mal hast Du im September 2022 deswegen vorgesprochen, bis heute hat die Postbank Dir den Online-Zugang aber nicht eingerichtet.

    Die Personen im "Finanz-Center" vor Ort dürfen oder wollen Dich hierbei nicht unterstützen.

    Habe ich das richtig verstanden?


    Hm. Das ist in der Tat nicht ganz einfach. Ich wüßte nicht, worauf Du diesen Anspruch stützen könntest, somit kenne ich keinen Punkt, an dem Du ansetzen könntest. Exotische Anforderung, fällt durch die Ritzen.



    Was die Betreuung anlangt: Für Fremde muß die natürlich korrekt sein bis zum Tezett. Geld wegnehmen geht natürlich garnicht, schon aus moralischen Gründen, aber da gibts sicher auch genügend Paragraphen. Aber auch eigenes Geld dazulegen würde ich in dem Falle nicht.


    Wenn hingegen meine demente Mutter die Betreute wäre und es wären Zahlungen tolerabler Höhe fällig, deren Begleichung ich nicht anweisen kann, weil die Bank sich querstellt, würde ich ohne jedes Zögern in die eigene Tasche greifen, solange es nicht gerade um fünfstellige Zahlen geht, und mich hinterher im Kreise der Erben einigen. Glücklich, wer finanziell so gestellt ist, daß er das ohne großes Nachfragen machen kann. Aber just dafür hat man Geld.

  • Mein Wort zum Dienstag zum Thema Betreuung: Wenn Eure Eltern noch geistig fit sind (bzw. ihr langsam in die Rolle kommt), dann denkt bitte nicht nur an eine Vorsorgevollmacht, sondern erstellt auch wirklich eine. Die macht einen deutlich schlankeren Fuß, als eine später gerichtlich angeordnete und überwachte rechtliche Betreuung, obwohl sie vielleicht von der gleichen Person durchgeführt wird.

    Ich wüßte nicht, worauf Du diesen Anspruch stützen könntest, somit kenne ich keinen Punkt, an dem Du ansetzen könntest.

    Ich auch nicht. Deshalb macht Klagen an der Stelle keinen Sinn. Ich kann es nur auf der einen Seite selbst aushalten und auf der anderen Seite rumnerven. Der Hinweis auf die recht hohen Kosten des Ombudsmannverfahrens für die Bank war Balsam auf meine Seele...

  • Falls noch Interesse besteht an der Antwort auf die ursprüngliche Frage:


    Deutsche Bank – Vorstand


    Taunusanlage 12


    60325 Frankfurt am Main


    Das war bei mir von Erfolg gekrönt. Mein Brief begann damals so:
    "Sehr geehrte Damen und Herren, da die Nachlassabteilung der Postbank nicht bereit ist, mir eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen, habe ich bei der BaFin nachgefragt und erhielt nicht nur Ihre Anschrift als zuständige Organisation, sondern auch weitere hilfreiche Hinweise. Daher informiere ich Sie vorsorglich, dass ich bei weiteren Versuchen, mich von einer Stelle zur anderen zu schicken und weiter hinzuhalten, unverzüglich die BaFin einschalten werde." -- Die Bearbeitung erfolgt daraufhin relativ zügig und ich erhielt im Laufe der Zeit diverse Entschuldigungsschreiben.

  • Pantoffelheld:

    Damals kannte ich noch nicht die ganze Geschichte. Wie schon erwähnt: Ich sehe den Ansatz nicht. Wenn die Dir keinen Online-Zugang freischalten, stehst Du im Regen.


    Deine ist eine Spezialanforderung, die ich nicht auf dem Schirm hatte.


    Ich hatte im Hinterkopf, daß die Bankleute Deine völlig normale und alltägliche Anforderung einfach nicht bearbeiten, wie sie es mit Otto Normalkunde eben oft so machen. Wenn der durchschnittliche Bankmensch aus dem Munde des Kunden das Wort "Ombudsmann" hört, darf er berechtigt fürchten, daß der Kunde ein Ombudsmannverfahren anleiert - und das kostet die Bank Geld und Arbeitszeit, die auch Geld ist. Ein schlauer Bankmensch spart sich diesen Aufwand und macht stattdessen lieber das, was er für den Kunden ohnehin machen sollte.


    So war das gemeint. Möglicherweise führt das in Deinem Fall aber nicht weiter.