Honorartätigkeit 2,5 Jahre nicht gemeldet

  • Hallo an alle,


    ich bin ziemlich neu hier und weiß nicht, ob ich mit meinem Anliegen am richtigen Ort bin, aber ich probiere es mal :)



    ich bin Student und arbeite seit September 2020 auf Honorarbasis(Honorarvertrag)als Nachhilfelehrer. Leider dachte ich am Anfang meiner Tätigkeit, dass der Job von meinem Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet wird. Dies war allerdings nicht der Fall und jetzt stellt sich heraus, dass eine Einkommenserklärung für die vergangenen Jahre gemacht werden muss. Mein jährliches Arbeitseinkommen lag in den letzten 2 Jahren unter 5000. Also weit unter der Steuerfreien Grenze.


    Meine Frage an die Experten: Gibt es jetzt Konsequenzen oder Nachzahlungen ans Finanzamt, wenn das Einkommen jetzt erst nachgemeldet wird? Auch irgendwelche Stafverfahren oder ähnliches, weil das zu spät gemeldet wird?

    Und fliegt man raus, wenn man das gar nicht gemeldet hat?

    Das beschäftigt mich schon sehr lange und ich habe keine Ahnung, wie ich damit umgehen soll.

    Der Arbeitgeber hat uns auch gar nicht darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns selbst um die Anmeldung beim Finanzamt und ähnliches kümmern müssen.

    Falls das Alter relevant ist: mit der Beginn der Tätigkeit war ich 24 und 4 Monate alt. Jetzt bin ich 27 Jahre alt.

    Danke im Voraus

  • Hallo.


    Sofern keine Steuerlast entstanden ist, sollten sich die Konsequenzen im Rahmen halten.

    Ggf. in den sauren Apfel beißen und über einen Steuerberater entsprechende Meldungen machen (lassen).


    Anderer Punkt:

    Lehrer sind rentenversicherungspflichtig und es gibt entsprechende Meldepflichten. Theoretisch ist da auch ein Bußgeld möglich, daher schnellstmöglich Mitteilung an die Rentenversicherung geben.


    Noch ein anderer Punkt:

    "Honorarkraft" und "Arbeitgeber" passen nicht zusammen. Eine Honorarkraft hat einen Auftraggeber und ein Beschäftigter hat einen Arbeitgeber.

    Ggf. sollte hier eine Klärung herbeigeführt werden.

    Diese Klärung kann über die Einzugstelle (Krankenkasse) oder die Clearingstelle der DRV Bund erfolgen.

    Insbesondere bei Lehrern, Übungsleitern und Co. ist es sehr häufig so, dass diesen Glauben gemacht wird, sie seien selbstständig tätig, tatsächlich werden sie aber wie Angestellte eingesetzt.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort Referat Janders

    Bezüglich der Rentenversicherung: Ist man nicht erst ab einer monatlichen Summe von 450€ bzw. Einer jährlichen 5400€ rentenversicherungspflichtig? Sollten in diesem Fall also die Summen an die DRV zurückgezahlt werden? Vielen Dank.

  • Ja, unter 450 Euro monatlich (bzw. seit 01.01 2023 520 Euro monatlich) ist Versicherungspflicht dem Grunde nach, durch die Versicherungsfreiheit aufgrund von Geringfügigkeit überlagert. Es wäre also effektiv nichts zu zahlen.


    Die Meldepflicht greift dennoch. (Aber das Bußgeld wird nochmals unwahrscheinlicher.)

  • Ich bin Student und arbeite seit September 2020 auf Honorarbasis (Honorarvertrag) als Nachhilfelehrer. Leider dachte ich am Anfang meiner Tätigkeit, dass der Job von meinem Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet wird. Dies war allerdings nicht der Fall und jetzt stellt sich heraus, dass eine Einkommen[steuer]erklärung für die vergangenen Jahre gemacht werden muss. Mein jährliches Arbeitseinkommen lag in den letzten 2 Jahren unter 5000. Also weit unter der steuerfreien Grenze.

    Wenn man Geld verdient, muß man es versteuern, auch wenn man Student ist. Ich habe mir mal sagen lassen, daß viele Schüler/Studenten Nachhilfe nach dem Prinzip BAT (bar auf Tatze) geben. Es ist recht unwahrscheinlich, daß so etwas aufkommt.


    Wenn ein Auftraggeber allerdings einen Vertrag abschließen will, dann hat das einen Grund, mutmaßlich den, daß er seine Kosten der Nachhilfe von der Steuer absetzen will. In solchen Fällen fragt das Finanzamt dann gern bei dem Dienstleister nach, ob er die Einkünfte auch versteuert hat. Offensichtlich steckst Du gerade in so einer Situation.


    Als Honorarkraft bist Du formal selbständig, da mußt Du Dich um Versteuerung und ggf. Verbeitragung selber kümmern. Das übernimmt ein Auftraggeber nur dann, wenn er seine Leute formal einstellt (Arbeitsvertrag etc.).

    Meine Frage an die Experten: Gibt es jetzt Konsequenzen oder Nachzahlungen ans Finanzamt, wenn das Einkommen jetzt erst nachgemeldet wird? Auch irgendwelche Strafverfahren oder ähnliches, weil das zu spät gemeldet wird?

    Und fliegt man raus, wenn man das gar nicht gemeldet hat?


    Das beschäftigt mich schon sehr lange und ich habe keine Ahnung, wie ich damit umgehen soll. Der Arbeitgeber hat uns auch gar nicht darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns selbst um die Anmeldung beim Finanzamt und Ähnliches kümmern müssen.

    Du stellst eine im weitesten Sinne rechtliche Frage, und auf die gibt es eine rechtliche Antwort: "Es kommt darauf an."


    Allerdings darf ein dazu nicht Ermächtigter keine Steuerberatung oder Rechtsberatung leisten. Mehr als allgemeine Aussagen kannst Du von uns Nicht-Steuerberatern und Nicht-Rechtsanwälten daher nicht erwarten.

    Offensichtlich hat das Finanzamt bei Dir angefragt, ob Du Einkünfte aus Nachhilfe versteuert hast. Das hast Du nicht, also fordert man Dich erstmal auf, die Einkünfte nachzuerklären. Ob dabei überhaupt eine Steuerzahlung herauskommt, läßt sich aus der Distanz nicht beurteilen. Die ersten etwa 10.000 Euro im Jahr sind prinzipiell steuerfrei. Allerdings kann es bereits bei niedrigeren Beträgen Probleme mit dem Kindergeld geben oder mit der Krankenkasse.


    Wie Du damit umgehen solltest? Da gibts zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Selber schlau lesen oder einen passenden Dienstleister beauftragen (der kostet allerdings Geld). Was mich allerdings etwas wundert: Ich hätte in vergleichbarer Lage erstmal meine Eltern zugekommen. Oder traust Du Dich nicht zu beichten?


    Was kann Dir passieren? Das sieht man hinterher. Angesichts der genannten Beträge vermutlich nicht viel. Es ist noch nicht einmal sicher, ob Du Steuern zahlen mußt.


    Du schreibst jetzt sachlich richtig Deine Einnahmen zusammen und dazu auch die passenden Ausgaben. Dann fragst Dich vor Ort erstmal schlau, ob es sinnvoll ist, ohne fremde Schützenhilfe als blutiger Anfänger mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Vermutlich ist es das nicht.


    Dann reichst Du die Unterlagen mit oder ohne fremde Hilfe beim Finanzamt ein. Dann siehst Du schon, was das Finanzamt daraus macht.

  • Wenn du vollständig nachmeldest, ist das eine strafbefreiende Selbstanzeige - zumal eine Steuerhinterziehung sowieso nicht vorliegt, da keine Steuern hinterzogen wurden.

    Mit der SV sieht das anders aus, aber auch da dürfte bei eigener Meldung bis auf eventuelle Nachforderungen nichts passieren.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Rentenversicherungsmäßig gilt:


    1Versicherungspflichtig sind selbständig tätige

    1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
    2. Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
    3. Hebammen und Entbindungspfleger,
    4. Seelotsen der Reviere im Sinne des Gesetzes über das Seelotswesen,
    5. Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes,
    6. Hausgewerbetreibende,
    7. Küstenschiffer und Küstenfischer, die zur Besatzung ihres Fahrzeuges gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als vier versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen,
    8. Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wobei Handwerksbetriebe im Sinne der §§ 2 und 3 der Handwerksordnung sowie Betriebsfortführungen auf Grund von § 4 der Handwerksordnung außer Betracht bleiben; ist eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, gilt als Gewerbetreibender, wer als Gesellschafter in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,
    9. Personen, die
    a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
    b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.

    2Als Arbeitnehmer im Sinne des Satzes 1 Nr. 1, 2, 7 und 9 gelten

    1. auch Personen, die berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen beruflicher Bildung erwerben,
    2. nicht Personen, die geringfügig beschäftigt sind,
    3. für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.


    Scheinselbstständig wäre Nr. 9, aber hier geht es um Nr. 1.


    Bei der Prüfung "eher angestellt oder eher selbstständig" geht es in erster Linie um die Frage Eingliederung in den Betriebsablauf, Weisungsgebundenheit, etc. ...

  • ...bin ich hier richtig um diese Frage zu stellen?

    Hallo! Ich bin selbstständig, seit vielen Jahren als Keramikerin freiberuflich tätig. Durch Corona verändert sich gerade meine Tätigkeit hin zu mehr künstlerischen Kursen mit Keramik und mit dem Thema Natur in Kindergärten. Weiss jemand, ob ich dann rentenpflichtig werde? Wo ist die Grenze? Als was gelte ich Pädagogin Künstlerin Dozentin?

  • ...bin ich hier richtig um diese Frage zu stellen?

    Hallo! Ich bin selbstständig, seit vielen Jahren als Keramikerin freiberuflich tätig. Durch Corona verändert sich gerade meine Tätigkeit hin zu mehr künstlerischen Kursen mit Keramik und mit dem Thema Natur in Kindergärten. Weiss jemand, ob ich dann rentenpflichtig werde? Wo ist die Grenze? Als was gelte ich Pädagogin Künstlerin Dozentin?

    Hallo.


    Das wäre durch die Künstlersozialkasse zu prüfen.


    https://www.kuenstlersozialkasse.de/